Lebensunterhalt

Es obliegt der Verantwortung des Ehemanns für Lebensunterhalt, Kleidung, Nahrung usw. zu sorgen.

Er ist verpflichtet, seine Frau und Kinder mit allem Notwendigen zu versorgen. Jedoch ist er nicht verpflichtet, für die Kinder seiner Frau vorheriger Ehe zu sorgen, es sei denn, es geschieht aus Pietätsgründen oder ist Bestandteil des Ehevertrags.

Die Ausgaben im Haushalt sollten mit der finanziellen Kapazität des Ehemanns übereinstimmen.

Allah (t) sagt: “Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen.” (Quran 2:233).

Allah (t) sagt ebenso: “Lasst sie (die Frauen) wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie entbunden haben. Und wenn sie (das Kind) für euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) stillen. Jeder soll ausgeben aus seiner Fülle, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keinem (etwas) über das hinaus, was Er ihm gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen.” (Quran 65:67)

siehe —-> Rettung, Stillen, Zakah.