Koran, Sure 9, Vers 004

Koranübersetzung:
Davon sind diejenigen Götzendiener ausgenommen, mit denen ihr einen Vertrag eingegangen seid und die es euch an nichts haben fehlen lassen und die keine anderen gegen euch unterstützt haben. Diesen gegenüber haltet den Vertrag bis zum Ablauf der Frist ein. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die fürchten.

Erläuterung:
9:4 – Das Einhalten der vertraglichen Vereinbarungen ist ein Gebot des Qur’ān (vgl. 5:1). Ibn Al- Qayyim Al-Ǧauziyya berichtete, dass jene, die Allāh (t) von der Lossprechung ausgenommen hatte, tatsächlich zum Islam übergingen, bevor die Frist verstrichen war. Ebenso wählten den Islam einige von denen, die ständig ihr gegebenes Wort gebrochen hatten und andere, denen Aufschub gewährt worden war (ÜB).

Arabischer Originaltext:
إِلَّا ٱلَّذِينَ عَٰهَدتُّم مِّنَ ٱلۡمُشۡرِكِينَ ثُمَّ لَمۡ يَنقُصُوكُمۡ شَيۡ‍ٔٗا وَلَمۡ يُظَٰهِرُواْ عَلَيۡكُمۡ أَحَدٗا فَأَتِمُّوٓاْ إِلَيۡهِمۡ عَهۡدَهُمۡ إِلَىٰ مُدَّتِهِمۡۚ إِنَّ ٱللَّهَ يُحِبُّ ٱلۡمُتَّقِينَ


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