Koranübersetzung:
, und beim Zeugen und beim Bezeugten!
Erläuterung:
85:3 – Beim Zeugen handelt es sich um Propheten. Das Bezeugte sind die Taten, gegen welche ein Zeugnis abgelegt werden wird (vgl. dazu 3:81; 10:61; 17:14; 24:24; 50:21).
Arabischer Originaltext:
وَشَاهِدٖ وَمَشۡهُودٖ
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