Koranübersetzung:
”Esst und trinkt und lasst es euch wohl bekommen für das, was ihr getan habt.“
Erläuterung:
52:17-20 – In diesem Versblock handelt es sich um die bekannte Parallelität des Qur’ān. D.h., dass jedesmal, wenn Allāh (t) von der Belohnung der rechtschaffenen Diener im Paradies spricht (vgl. 38:49-54), berichtet Er von der Bestrafung der Ungläubigen, und zwar aus dem Prinzip der Barmherzigkeit und der Gerechtigkeit zugleich, weil die Botschaft stets diese Eigenschaft hat: Als frohe Botschaft und als Warnung. (vgl. 17-20; 18:31; 21-24; 37:40-49; 44:54; 55:54).
Arabischer Originaltext:
كُلُواْ وَٱشۡرَبُواْ هَنِيَٓٔۢا بِمَا كُنتُمۡ تَعۡمَلُونَ
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