Koran, Sure 47, Vers 04

Koranübersetzung:
Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, so haut auf den Nacken; und wenn ihr sie schließlich siegreich niedergekämpft habt, dann schnürt ihre Fesseln fest. dann hernach entweder Gnade walten oder Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten wegnimmt. Das ist so. Und hätte Allah es gewollt, hätte Er Selbst sie besiegen können, aber Er wollte die einen von euch durch die anderen prüfen. Und diejenigen, die auf Allahs Weg gefallen sind – nie wird Er ihre Werke zunichtemachen.

Erläuterung:
47:4 – Wenn der Kampf notwendig ist, sollte er mit äußerster Entschlossenheit geführt werden. Denn man kann nicht mit Samthandschuhen kämpfen. (vgl. 2:190, 191; 8:67; 22:39-40). Über die Kriegsgefangenen wird hier gesagt, dass sie gegen Lösegeld oder ohne Gegenleistung freigelassen werden sollen. Nach der Schlacht von Badr sind Gefangene auch gegen Lösegeld freigelassen worden. Ihnen wurde aufgetragen, jeweils zehn muslimische Kinder Lesen und Schreiben zu lehren und damit ihre Freiheit zu erlangen. Als Al-Ḥaǧǧāǧ Ibn Yūsuf den ‘Abdullāh Ibn ‘Umar aufforderte, Kriegsgefangene zu töten, weigerte dieser sich unter Berufung auf diesen Vers. (vgl. 8:67-69 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
فَإِذَا لَقِيتُمُ ٱلَّذِينَ كَفَرُواْ فَضَرۡبَ ٱلرِّقَابِ حَتَّىٰٓ إِذَآ أَثۡخَنتُمُوهُمۡ فَشُدُّواْ ٱلۡوَثَاقَ فَإِمَّا مَنَّۢا بَعۡدُ وَإِمَّا فِدَآءً حَتَّىٰ تَضَعَ ٱلۡحَرۡبُ أَوۡزَارَهَاۚ ذَٰلِكَۖ وَلَوۡ يَشَآءُ ٱللَّهُ لَٱنتَصَرَ مِنۡهُمۡ وَلَٰكِن لِّيَبۡلُوَاْ بَعۡضَكُم بِبَعۡضٖۗ وَٱلَّذِينَ قُتِلُواْ فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ فَلَن يُضِلَّ أَعۡمَٰلَهُمۡ


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