Koran, Sure 22, Vers 25

Koranübersetzung:
Diejenigen aber, die ungläubig sind und vom Weg Allahs abhalten und von der heiligen Moschee, die Wir zum Wohl aller Menschen bestimmt haben – gleichviel, ob sie dort angesiedelt oder Wüstenbewohner sind, und diejenigen, die hier durch Ruchlosigkeit irgendeinen krummen Weg suchen: Wir werden sie schmerzliche Strafe kosten lassen.

Erläuterung:
22:25 – Nach der Beschreibung der Lage der Gläubigen in 22:23-24 erfolgt hier die Fortsetzung der Strafandrohung in 22:19-22. Die Banū Quraiš in Makka hielten die Menschen von Allāhs Religion ab und hinderten die Muslime an der Pilgerfahrt zur heiligen Moschee, z.B. im Jahr der Al-Ḥudaibiyya. Ibn ‘Abbās (r) berichtete, dass dieser Vers gegen Ende des 6. Jahres nach der Hiǧra offenbart wurde, und zwar als die heidnischen Banū Quraiš dem Propheten und seinen Anhängern das Recht verwehrten, Makka und damit das heilige Gebiet zu betreten. (vgl. 2:196, 217 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
إِنَّ ٱلَّذِينَ كَفَرُواْ وَيَصُدُّونَ عَن سَبِيلِ ٱللَّهِ وَٱلۡمَسۡجِدِ ٱلۡحَرَامِ ٱلَّذِي جَعَلۡنَٰهُ لِلنَّاسِ سَوَآءً ٱلۡعَٰكِفُ فِيهِ وَٱلۡبَادِۚ وَمَن يُرِدۡ فِيهِ بِإِلۡحَادِۢ بِظُلۡمٖ نُّذِقۡهُ مِنۡ عَذَابٍ أَلِيمٖ


Koranaudio