Koran, Sure 2, Vers 225

Koranübersetzung:
Allah wird euch nicht Unachtsamkeit in euren Schwüren zum Vorwurf machen, doch macht Er euch das zum Vorwurf, was eure Herzen erworben haben. Und Allah ist Allverzeihend, Nachsichtig.

Erläuterung:
2:225 – ‘Ā’iša, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: ”Der Qur’ān-Vers >Allāh wird euch keine Unachtsamkeit in euren Schwüren zum Vorwurf machen […]< wurde wegen (der beiden Schwurformen) >Nein, bei Allāh< und >Doch, bei Allāh< offenbart.“ (Bu) Unser Prophet Muḥammad (a.s.s.) hat gesagt: ”Wenn jemand einen feierlichen Schwur ablegt und dann feststellt, dass etwas anderes die richtigere Handlungsweise wäre, dann sollte er das tun, was richtiger ist; er soll dann seinen Schwur brechen und dafür Buße tun.“ (Bu, Mu) Für den Bruch eines Schwurs beträgt die Buße entweder die Speisung von zehn Armen, oder die Einkleidung derselben Zahl, oder die Befreiung eines Sklaven. Wenn man bedürftig ist und die Mittel dazu nicht aufbringen kann, so sind drei Fastentage einzuhalten. Unbedachte bzw. "gerutschte" Schwüre sind nicht bußpflichtig (vgl. 5:89; 16:91; 24:22 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
لَّا يُؤَاخِذُكُمُ ٱللَّهُ بِٱللَّغۡوِ فِيٓ أَيۡمَٰنِكُمۡ وَلَٰكِن يُؤَاخِذُكُم بِمَا كَسَبَتۡ قُلُوبُكُمۡۗ وَٱللَّهُ غَفُورٌ حَلِيمٞ


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