Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Kauf durch das Nur-Befühlen (Mulamasa) und auch durch den Wurf der Ware (Munabaza).
[Sahih Muslim Nr. 2780 (im arabischen)]
Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns zwei Arten vom Verkauf und zwei Arten von Kleidung. Er verbot den Verkauf durch das Nur-Befühlen (Mulamasa) und auch durch den Wurf der Ware (Munabaza).
[Sahih Muslim Nr. 2782 (im arabischen)]
Abdullah Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, untersagte den Verkauf des Fötusses einer Kamelstute, in der Annahme, dass es ein Weibchen ist.
[Sahih Muslim Nr. 2784 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf seinen Bruder überbieten, nachdem er das Geschäft schon abgeschlossen hat.
[Sahih Muslim Nr. 2788 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot das Scheingeschäft (Nagasch).
[Sahih Muslim Nr. 2792 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot, die Ware auf dem Weg aufzufangen, bis sie ihren Platz auf dem Markt eingenommen hat. Dieser Hadith wurde nach der Erzählung von Ibn Numair überliefert. Die beiden anderen Gelehrte (Abu Bakr Ibn Schaiba und Muhammad Ibnal Muthanna) sagten: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot das Auffangen der Ware auf dem Weg.
[Sahih Muslim Nr. 2793 (im arabischen)]
Abdullah Ibn Masud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot, dass die Ware auf dem Weg aufgefangen werden.
[Sahih Muslim Nr. 2794 (im arabischen)]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot, die Reitenden (Kaufleuten) auf dem Weg aufzufangen; und er verbot auch den Handel zwischen einem Sesshaften und einem Nomaden. (Es geht darum, dass ein gutgläubiger unerfahrener Nomade, gegenüber einem schlauen Stadtbewohner, vor Missbrauch geschützt werden soll. Der Stadtbewohner soll also kein Vermittler für den Nomaden sein.)
[Sahih Muslim Nr. 2798 (im arabischen)]
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Uns wird verboten, den Handel zwischen einem Sesshaften und einem Nomaden; auch wenn er sein Vater oder sein Bruder wäre.
[Sahih Muslim Nr. 2800 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer ein Schaf, dessen Milch im Euter zurückgehalten wurde, kaufte, der soll es zu Hause erst melken. Falls er mit seiner Milch zufrieden ist, soll er es behalten, andernfalls soll er es dem Verkäufer zurückgeben und ihm ein Saa` (ein Maßeinheit) von getrockneten Datteln noch dazugeben.
[Sahih Muslim Nr. 2802 (im arabischen)]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer Lebensmittel gekauft hat, der darf sie nicht wieder verkaufen, ehe diese in seinen Besitz übergegangen sind.
[Sahih Muslim Nr. 2807 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Käufer und der Verkäufer haben immer solange die freie Entscheidung, bis sie sich voneinander trennen. Davon ist der Handel mit Rücktrittsrecht ausgenommen.
[Sahih Muslim Nr. 2821 (im arabischen)]
Hakim Ibn Hizaam, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Käufer und der Verkäufer haben immer solange die freie Entscheidung, bis sie sich voneinander trennen. Wenn sie miteinander wahrhaftig und ehrlich waren, so ist das zwischen ihnen abgewickelte Geschäft segensreich geworden; und wenn sie etwas gelogen oder verschwiegen hatten, so ist jeglicher Segen von ihrem Geschäft abgeschnitten.
[Sahih Muslim Nr. 2825 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ein Mann erwähnte dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er um Geschäftsverkehr betrogen wird. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erwiderte: Wenn du ein Geschäft abschließt, sollst du (im Vertrag) sagen: Es soll keinen Betrug geben. Danach pflegte er zu sagen, wenn er einen Verkauf abschließt: Es soll keinen Betrug geben.
[Sahih Muslim Nr. 2826 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Handel mit Früchten, bevor ihre Qualität feststeht. Er untersagte dies sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer.
[Sahih Muslim Nr. 2827 (im arabischen)]
Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns den Verkauf von Früchten, bevor sie reif werden.
[Sahih Muslim Nr. 2831 (im arabischen)]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Datteln, bis man von ihnen essen kann oder bis sie essbar werden, und auch bis ihr Gewicht bestimmt wird. Ich fragte: Wie kann man das bestimmen? Da sagte ein Mann bei ihm: Sie können auf den Palmen abgeschätzt werden.
[Sahih Muslim Nr. 2833 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Verkauft die Früchte nicht, bis sie zu reifen beginnen.
[Sahih Muslim Nr. 2834 (im arabischen)]
Zaid Ibn Thabit, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erlaubte dem Entleiher von Palmen, dass er die Früchte seiner Palmen abschätzt und sie gegen gleichwertige Menge von getrockneten Datteln verkauft.
[Sahih Muslim Nr. 2838 (im arabischen)]
Sahl Ibn Abu Hathma, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Früchte gegen getrocknete Datteln. Er sagte: Solcher Verkauf ist Wucherei, die Muzabana heißt. Er erlaubte aber den Verkauf der Früchte gegen gleichwertige Datteln, oder erlaubte es, dass die Familie die Früchte auf den zwei Palmen durch Schätzung gegen gleichen Wert von Datteln verkauft.
[Sahih Muslim Nr. 2842 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erlaubte den Verkauf der Früchte der Palmen nach einer vermutlichen Bewertung ihrer Menge gegen weniger als fünf Wasaq (Wasaq = 60 Saa`, d.h. eine Maßeinheit für die Getreide) oder gegen 5 Wasaq.
[Sahih Muslim Nr. 2845 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot die Muzabana, und die Muzabana ist der Verkauf der Früchte gegen getrocknete Datteln mit derselben Maßeinheit und der Verkauf der frischen Weintrauben gegen Rosinen mit derselben Maßeinheit.
[Sahih Muslim Nr. 2846 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer Dattelpalmen verkauft, die bereits befruchtet sind, dem steht die Ernte zu, es sei denn, der Käufer hat sie durch eine zusätzliche Vereinbarung mit erworben.
[Sahih Muslim Nr. 2851 (im arabischen)]
Dschabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, untersagte die Verpachtung des Landes.
[Sahih Muslim Nr. 2861 (im arabischen)]
Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, sagte: Wir meinten früher, es ist nichts dagegen einzuwenden, dass wir die Felder (gegen einen Teil des Ertrags als Entgelt) verpachten. Es ging so weiter, bis Rafi im vorigen Jahr behauptete, dass der Prophet Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dies untersagte.
[Sahih Muslim Nr. 2879 (im arabischen)]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Dass man seinem Glaubensbruder das Land ohne Entgelt gibt, ist besser als das, dass man für sein Land einen bestimmten Tribut nimmt.
[Sahih Muslim Nr. 2892 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verfuhr mit den Bewohnern von Khaibar in der Weise, dass sie die Hälfte dessen abliefern, was ihnen das überlassene Land an Ertrag aus Baumbestand und Ackerbau bringt.
[Sahih Muslim Nr. 2896 (im arabischen)]
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Kein Muslim wird einen Baum einpflanzen oder die Saat in die Erde senken, wovon Vögel, Menschen oder Tiere verzehren, ohne dass er dafür (von Allah) den Lohn eines Almosens (Sadaqa) erhalten wird.
[Sahih Muslim Nr. 2904 (im arabischen)]
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Verkauf von Palmenfrüchten, bevor sie zu reifen beginnen. Als wir Anas fragten, wie dieser Zeitpunkt genau zu bestimmen sei, sagte er: Wenn sie rot oder gelb werden. Was denkt ihr, wenn Allah die Früchte nicht reifen lässt? Wie könntet ihr euch dann erlauben, das Geld eurer Brüder (den Preis) zu behalten?
[Sahih Muslim Nr. 2906 (im arabischen)]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hörte an die Tür laute Stimmen. Es war ein Streit zwischen einigen Widersachern. Einer von ihnen bat den Anderen seine Schulden zu verringern und Nachsicht mit ihm zu üben, während der Andere sagte: Bei Allah, Ich werde das nicht tun. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, kam zu ihnen heraus und sagte: Wo ist derjenige, der heftig bei Allah schwört, dass er die Wohltätigkeit nicht tun wird? Er sagte: Ich, O Gesandter Allahs, er darf tun, was er wünschte.
[Sahih Muslim Nr. 2911 (im arabischen)]
Der Hadith von Kab Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Ibn Abu Hadrad schuldete Kab einiges Geld zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm. Später forderte Kab ihn auf, seine Schulden zurückzuzahlen, und das war in der Moschee. Sie gerieten in Streit und schrieen sich an. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hörte ihre lauten Stimmen, während er in seinem Hause war. So kam der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, uns entgegen, zog den Vorhang seines Hauses auf und rief Kab Ibn Malik. Er (der Gesandte) sagte: O Kab! Ich (Kab) sagte: Ja, Gesandter Allahs. Er deutete mit der Hand darauf hin, dass ich die Hälfte der Schulden erlassen soll. Da sagte ich: gemacht, Gesandter Allahs. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, (zu Ibn Abu Hadrad): Stehe auf und bezahle deine Schulden zurück!
[Sahih Muslim Nr. 2912 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Wer seine eigene Sache bei einem Mann oder einem Menschen, der bankrott geworden ist, findet, dem steht eher das Recht (auf die Sache) vor den anderen zu.
[Sahih Muslim Nr. 2913 (im arabischen)]
Huthaifa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Engel empfingen den Geist eines der Früheren und fragten ihn: Hast du etwas Gutes getan? Er sagte: Nein. Dann sagten sie: Erinnere dich! Da sagte er: Ich pflegte, den Leuten Kredite zu gewähren und meinen Gehilfen anzuweisen, dem Menschen in Geldnot Zeit zu lassen, und mit dem Wohlhabenden Nachsicht zu üben. (Der Gesandte) sagte dann: Allah, der Erhabene und Ruhmreiche sagte (zu den Engeln): Übt dann mit ihm Nachsicht!
[Sahih Muslim Nr. 2917 (im arabischen)]
Abu Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Ein Mann, der vor euch lebte, wurde zur Rechenschaft gezogen. Es wurde sich dann herausgestellt, dass er nichts Gutes getan hat, außer jener Tat. Er war ein wohlhabender Mann, und die Leute pflegten sich Geld von ihm zu leihen. Er pflegte seinen Gehilfen anzuweisen, dem Menschen in Geldnot die Schuld zu erlassen. Allah, der Erhabene und Ruhmreiche sagte: Wir sind dieses Erlassens würdiger als er. Erlasst ihm die Schuld!
[Sahih Muslim Nr. 2921 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Ein Mann pflegte den Leuten Kredit zu gewähren und seinem Gehilfen folgendes anzuweisen: Wenn du auf einen Menschen in Geldnot triffst, so erlasse ihm die Schuld, möge Allah unsere Schuld auch erlassen! Und als er zu Allah dahinging, erließ Er ihm die Schuld!
[Sahih Muslim Nr. 2922 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Verzögerung der Schuldentilgung durch einen Reichen ist ein grobes Unrecht. Wenn das Abzahlungsrecht gegenüber einem von euch zu einem anderen Mann übertragen wird, soll er das annehmen.
[Sahih Muslim Nr. 2924 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die überschüssigen Wassermengen dürfen nicht zum Zwecke zurückgesperrt werden, um das wachsen des Weidegras zu verhindern!
[Sahih Muslim Nr. 2927 (im arabischen)]
Abu Mas`ud Al-Ansary, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erklärte es für unzulässig, für einen Hund Geld zu nehmen. Dasselbe gilt für die Prostitution und die Wahrsagerei.
[Sahih Muslim Nr. 2930 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gab seine Anweisung, die Hunde zu töten.
[Sahih Muslim Nr. 2934 (im arabischen)]
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer einen Hund hält, werden sich täglich seine guten Taten um zwei Teile verringern; ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Jagd und der Schafshaltung gehalten wird.
[Sahih Muslim Nr. 2940 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer einen Hund hält, der nicht zum Zwecke der Jagd, der Schafshütung oder der Landwirtschaft gehalten wird, werden sich täglich seine guten Taten um zwei Teile verringern.
[Sahih Muslim Nr. 2947 (im arabischen)]
Sufyan Ibn Zuhair, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn jemand sich einen Hund hält, so wird ihm für jeden Tag ein Qirat des Lohnes, den er für seine guten Taten zu erwarten hat, abgezogen, es sei denn, der Hund dient zum Schutz der Felder und des Viehs.
[Sahih Muslim Nr. 2951 (im arabischen)]
Der Hadith von Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Anas Ibn Malik wurde nach dem Lohn des Behandelnden mit Aderlass gefragt. Da sagte er: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ließ sich von Abu Taiba durch Aderlass behandeln. Dafür ließ er Abu Taiba zwei Saa` (Maßeinheit für Getreide) von Essen nehmen. Der Gesandte Allahs sprach auch mit seinem Herrn, damit er seine Steuer herabsetzt. Der Gesandte Allahs sagte weiter: Die beste Arznei für euch ist die Behandlung mit Aderlass oder es ist unter euren besten Arzneien.
[Sahih Muslim Nr. 2952 (im arabischen)]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Als die letzten Verse der zweiten Sure Al-Baqara offenbart wurden, ging der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hinaus, rezitierte sie vor den Leuten und verbot anschließend den Handel mit dem Alkohol.
[Sahih Muslim Nr. 2958 (im arabischen)]
Dschabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen, als er in Makka im Jahr der Eroberung war: Wahrlich, Allah verbietet, und aber auch Sein Gesandter, den Handel mit dem Alkohol, den verendeten Tieren, dem Schwein und den Götzenbildern (bzw. Götzenfiguren). Darauf wurde ihm folgende Frage gestellt: O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Fett der verendeten Tiere? Denn damit werden Schiffe angestrichen und Leder gepflegt und von den Menschen als Brennstoff für ihre Lampen gebraucht. Der Prophet sagte: Nein! Das ist verboten! Dann sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Allah verfluche die Juden; denn Allah hat wahrlich ihnen das Fett dieser Tiere verboten und sie zerschmolzen es, verkauften es und verzehrten den Erlös davon.
[Sahih Muslim Nr. 2960 (im arabischen)]
Der Hadith von Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm: IbnAbbas berichtete: `Umar wurde mitgeteilt, dass Samura Alkohol verkaufte. Er sagte: Allah verfluche Samura! Wusste er nicht, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Allah verfluche die Juden, denn Allah hat wahrlich ihnen das Fett (der verendeten Tiere) verboten, und sie schmolzen es und dann verkauften sie es.
[Sahih Muslim Nr. 2961 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Allah verfluche die Juden; denn Allah hat ihnen das Fett der verendeten Tiere verboten und sie verkauften es und verzehrten den Erlös davon.
[Sahih Muslim Nr. 2962 (im arabischen)]
Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Verkauft nicht Gold mit Gold, es sei denn (ein Tausch) eines Gleichen mit Gleichem, also weder dazu hinzufügt noch davon nehmt! Verkauft auch nicht Silber mit Silber, es sei denn eines Gleichen mit Gleichem, also weder dazu hinzufügt noch davon nehmt! Der Handel damit ist zulässig, so lange dabei keine Verzögerung eintritt.
[Sahih Muslim Nr. 2964 (im arabischen)]
`Umar Ibnal Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Tausch von Silber gegen Gold ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle. Der Tausch von Weizen gegen Weizen ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle. Gerste gegen Gerste ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle. Und der Tausch von Datteln gegen Datteln ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle.
[Sahih Muslim Nr. 2968 (im arabischen)]
Der Hadith von Al-Bara´ Ibn Azib, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Abul Minhal sagte: Ein Partner von mir wollte mir Silber auf Kredit bis zu der nächsten Saison oder bis zur Zeit der Pilgerfahrt verkaufen. Er kam zu mir und teilte mir das mit. Ich sagte ihm aber: Das geht doch aber nicht. Da sagte er: Ich verkaufte Silber auf diese Weise auf dem Markt, und niemand tadelte mich deswegen. Da ging ich zu Al-Bara´ IbnAzib und fragte ihn danach. Er sagte: Zur Zeit, als der Prophet nach Madina kam, waren wir daran gewöhnt, auf Kredit zu verkaufen. So sagte er: Was auf der Stelle verkauft wird, ist tadellos, was aber auf Kredit verkauft wird, ist Wucherei. Al-Bara´ sagte weiter: Du kannst besser zu Zaid Ibn Arqam gehen, weil er größeren Handel als meinen hat. Als ich dann zu ihm kam und ihn danach fragte, sagte er dasselbe.
[Sahih Muslim Nr. 2975 (im arabischen)]
Abu Bakra, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns Silber mit Silber oder Gold mit Gold zu verkaufen, es sei denn (ein Tausch) eines Gleichen mit Gleichem. Er befahl uns Silber mit Gold und Gold mit Silber, wie wir wollen, zu kaufen. Ein Mann fragte den Überlieferer, ob der Prophet (auf der Stelle) gesagt hat. Er sagte: Das ist, was ich (vom Propheten) gehört habe.
[Sahih Muslim Nr. 2977 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ernannte einen Mann aus Banu Adiy Al-Ansary zum Verwalter von Khaibar. Eines Tages kam dieser Mann nach Madina und brachte Datteln einer sehr guten Sorte namens Ganib mit. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, fragte ihn: Sind alle Datteln in Khaibar so gut? Der Mann erwiderte: Nein, bei Allah! O Gesandter Allahs, wir tauschen ein Saa (ein Hohlmaß) von dieser guten Sorte gegen zwei von den anderen schlechten Sorten ein. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Das darfst du nicht machen! Auch nicht mit Hilfe eines Gewichtsmaßes! Verkauft entweder Gleiches gegen Gleiches oder verkauft eure Datteln gegen Geld, und kauft diese leckeren Datteln für Geld!
[Sahih Muslim Nr. 2983 (im arabischen)]
Abu Said, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Bilal kam und brachte Datteln einer sehr guten Sorte namens Barniy mit. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, fragte ihn: Woher hast du diese gebracht? Bilal erwiderte: Ich hatte Datteln schlechter Sorte. Für die Nahrung des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, verkaufte ich zwei Saa dieser schlechten Datteln gegen ein Saa` Datteln guter Sorte. Der Gesandte Allahs sagte: O Weh! Das ist aber Wucherei! Mach das nicht! Möchtest du Datteln guter Sorte kaufen, dann verkaufe die schlechte Sorte und kaufe die gute Sorte mit deren Preis!
[Sahih Muslim Nr. 2985 (im arabischen)]
Der Hadith von Abu Said Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Abu Nadra berichtete: Ich fragte Ibn Abbas über den Austausch von Gold für Gold oder für Silber oder umgekehrt. Er sagte: War das von Hand zu Hand (persönlich). Ich erwiderte: Ja. Er sagte: Dagegen lässt sich nichts einwenden. Ich benachrichtigte Abu Said, dass ich Ibn Abbas über den Tauschhandel fragte, und was er sagte. Er (Abu Said) sagte: Hat er das gesagt? Ich werde ihm schreiben, kein Gutachten diesbezüglich zu erteilen. Bei Allah, einige Diener des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, brachten ihm eine Sorte Datteln, die ihm fremd war. Da sagte er: Diese Datteln sehen aus, als ob sie nicht aus unserem Land wären. Einer von ihnen entgegnete: Unsere Datteln waren von der Qualität her schlecht in diesem Jahr. So nahm ich die Datteln, fügte einen Teil hinzu und tauschte sie gegen ein geringeres Maß Datteln von besserer Qualität ein. Er (der Prophet) sagte: Das ist schon Wucherei. Iss davon nicht! Wenn du mit etwas deiner Datteln nicht zufrieden bist, dann verkaufe sie und kaufe mit deren Preis welche Datteln, was du willst.
[Sahih Muslim Nr. 2988 (im arabischen)]
Abu Said Al-Khudry, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Dinar (Währungseinheit) soll mit Dinar und so der Dirham (Währungseinheit) mit Dirham verkauft werden, ein Gleich mit einem Gleichen. Wer mehr gibt oder verlangt, der Wucher treibt. Ich (Abu Salih) sagte zu ihm: IbnAbbas sagt etwas anders. Er (Abu Said Al-Khudry) sagte: Ich begegnete IbnAbbas und sagte ihm: Hast du deine Äußerungen vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gehört oder hast du diese im Buch Allahs, des Erhabenen und Allmächtigen gefunden? Er sagte: Ich habe sie weder vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gehört noch im Buch Allahs gefunden, aber Usama Ibn Zaid berichtete mir, dass der Prophet, Allahs Segen Heil auf ihm, sagte: Die Wucherei liegt im Zahlungsaufschub.
[Sahih Muslim Nr. 2990 (im arabischen)]
Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Fürwahr liegt die Wucherei im Zahlungsaufschub.
[Sahih Muslim Nr. 2991 (im arabischen)]
An-Numaan Ibn Baschir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen (Dabei deutete An-Numaan mit seinen zwei Fingern auf seine Ohren hin): Das Erlaubte ist offenkundig und das Verbotene ist offenkundig, und zwischen den beiden gibt es zweifelhafte Dinge, über die viele Menschen keine Kenntnis besitzen. Wer nun die zweifelhaften Dinge vermeidet, der gewährt damit seinem Glauben und seiner Ehre Makellosigkeit; wer aber in zweifelhaften Dingen verwickelt ist, verwickelt er im Verbotenen und ähnelt einem Hirten, der seine Herde um ein fremdes Revier herumweidet und beinahe das Eigentumsrecht eines anderen verletzt. Wahrlich, jeder König hat sein eigenes Hoheitsgebiet, und die von Allah verbotenen Dinge stellen das Hoheitsgebiet Allahs dar. Wahrlich, es gibt im Menschenkörper ein kleines Stück Fleisch; wenn dieses gut ist, so ist der ganze Körper gut; ist es aber verdorben, so ist der ganze Körper verdorben. Wahrlich, das ist das Herz!
[Sahih Muslim Nr. 2996 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hatte eine Schuld bei einem Mann, und der Mann forderte von ihm in einer groben Art und Weise die Rückzahlung seiner Schuld. Die Gefährten des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, wollten sich an den Mann heranmachen, aber der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu ihnen: Wer Anspruch auf etwas hat, dem steht auch das Wort zu! Dann sagte er zu ihnen: Kauft ihm ein Kamel und gebt es ihm! Sie sagten: Wir finden nur Kamele, die besser als sein Kamel sind. Da sagte er: Kauft ein Kamel für ihn, denn der beste von euch oder unter euch ist derjenige, der in der besten Weise seine Schulden tilgt.
[Sahih Muslim Nr. 3003 (im arabischen)]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, kaufte von einem Juden Lebensmittel auf Kredit und ließ bei ihm sein Panzerhemd als Pfand zurück.
[Sahih Muslim Nr. 3007 (im arabischen)]
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, kam nach Madina und fand vor, dass die Leute Kredite gegen Früchte für die Dauer von einem und zwei Jahren gewährten. Er sagte: Wer einen Kredit gegen etwas gewährt, dann nur ein bestimmtes Maß und ein bestimmtes Gewicht und zu einer bestimmten Zeit.
[Sahih Muslim Nr. 3010 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Das Schwören zum Zwecke des Absatzes von einer Ware vernichtet den Gewinn.
[Sahih Muslim Nr. 3014 (im arabischen)]
Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer einen Teilhaber in einem Haus, einem Land oder in Dattelpalmen hat, darf sein Anteil nicht verkaufen, bis er seinen Teilhaber davon benachrichtigt. Er soll seinem Teilhaber das Vorkaufsrecht geben. Wenn es sein Teilhaber kaufen will, kauft er. Wenn er es nicht kaufen will, steht es dem ersten frei, es einem anderen zu verkaufen.
[Sahih Muslim Nr. 3016 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf seinen Nachbarn hindern, ein Stück Holz an seiner eigenen Wand zu befestigen.
[Sahih Muslim Nr. 3019 (im arabischen)]
Said Ibn Zaid IbnAmr Ibn Nufail, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer sich widerrechtlich ein Stück Land aneignet, auch wenn dieses so groß wäre wie eine Handspanne, den wird Allah es am Tag der Auferstehung als siebenfache Last an seinem Hals tragen lassen.
[Sahih Muslim Nr. 3020 (im arabischen)]
`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer sich widerrechtlich ein Stück Land aneignet, auch wenn dieses so groß wäre wie eine Handspanne, das trägt er als siebenfache Last an seinem Hals (am Tag der Auferstehung).
[Sahih Muslim Nr. 3025 (im arabischen)]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn ihr über einen Durchgang (zwischen zwei Landstücken) nicht einig seid, so lasst ihre Breite zu sieben Ellen sein.
[Sahih Muslim Nr. 3026 (im arabischen)]