Kapitel 82 Ansporn für Machthaber, Richter und andere Herrscher, gute Berater zu nehmen…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 82 Ansporn für Machthaber, Richter und andere Herrscher, gute Berater zu nehmen, die sie vor schlechten Gefährten warnen, sowie davor, diesen Gehör zu schenken

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(An jenem Tag (des Gerichts) werden ‘ Freunde miteinander verfeindet sein, mit Ausnahme der Gottesfürchtigen.) (43:67)

Hadith 678: Es überlieferten Abu Sa’id al-Khudri (r) und Abu Huraira (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Immer wenn Allah einen Propheten oder einen Kalifen sandte, hatte dieser zwei Arten von Beratern: Die einen raten ihm zum Guten und die anderen raten ihm zum Schlechten. Und kein Mensch ist unfehlbar, außer demjenigen, den Allah vor Fehlern bewahrt.” (Al-Bukhari)

Hadith 679: ‘Aischa (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wenn Allah einem Herrscher Gutes will, so schenkt Er ihm einen aufrichtigen Berater, der ihn erinnert wenn er vergisst und der ihm hilft, wenn er sich erinnert. Und wenn ihm Allah etwas anderes will, so schenkt Er ihm einen schlimmen Berater, der ihn nicht erinnert wenn er vergisst, und ihm nicht hilft, wenn er sich erinnert.” (Abu Dawud)
Nach Abu Dawud ist die Überlieferung dieses Hadithes sehr gut belegt (isnad dschayid), wogegen Muslim Vorbehalte hat.