Vollständige Überschrift:
Kapitel 57 Genügsamkeit, Enthaltsamkeit und Sparsamkeit im Leben und im Spenden, sowie Missbilligung des Bettelns ohne Notwendigkeit
Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:
(Und es gibt kein Lebewesen auf Erden, dessen Versorgung nicht bei Allah liegt… ) (11:6)
((Die Mildtätigkeit ist) für die Armen, die auf dem Pfad Allahs (daran) gehindert werden, sich frei im Land zu bewegen. Der Unwissende meint wegen (ihrer) Zurückhaltung, sie hätten genug. Du erkennst sie an ihrem Auftreten. Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an. Und was immer ihr an Gutem spendet, wahrlich, Allah weiß es wohl.) (2:273)
(Und (Gottesdiener sind) die, wenn sie (etwas) spenden, weder verschwenderisch noch geizig sind, sondern das rechte Maß dazwischen finden.) (25:67)
(Und Ich habe die Dschinn und die Menschen zu keinem anderen Zweck erschaffen, als dass sie Mir dienen. Ich will keinen Unterhalt von ihnen und Ich will nicht, dass sie Mich mit Nahrung versorgen.) (51:56-57)
Die meisten der Hadithe zu diesem Thema wurden bereits in den beiden vorangehenden Kapiteln aufgeführt. Zusätzlich seien die folgenden genannt
Hadith 522: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Wahrer Reichtum ist nicht Reichtum an Besitz, sondern wahrer Reichtum ist im Herzen.” (Al-Bukhari und Muslim)
Hadith 523: ‘Abdullah ibn ‘Amru ibn al-‘As (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Derjenige ist gewiss erfolgreich, der den Islam angenommen hat und dessen Lebensunterhalt gesichert ist und der mit dem, was ihm Allah gegeben hat, zufrieden ist.” (Muslim)
Hadith 524: Hakim ibn Hizam (r) erzählte: Ich bat den Gesandten Allahs (s.a.s.) (um etwas) und er gab (es) mir; ich bat ihn nochmals und er gab mir (was ich wünschte); ich bat ein drittes Mal und er gab mir (was ich wünschte) und sagte: “Oh Hakim, dieser Wohlstand (den du begehrst) ist grün und süß. Wer ihn nimmt ohne Gier, für den ist er ein Segen; wer ihn jedoch gierig erstrebt, der wird sein wie Einer der isst, aber nie satt wird. Die obere Hand (also die gebende) ist besser als die untere Hand (also die empfangende).” Ich sagte zu ihm: Oh Gesandter Allahs! Bei Dem, Der dich mit der Wahrheit gesandt hat, ich werde von nun an von niemandem irgendetwas annehmen, solange ich lebe. Abu Bakr (r) sandte (als er Kalif war) nach Hakim, um ihm etwas zu geben, doch er lehnte es ab, etwas von ihm anzunehmen. Ebenso rief ihn ‘Umar (r) (als Kalif) aus diesem Grunde, doch auch von ihm nahm er nichts an. So sagte ‘Umar (r): Oh Muslime, die ihr hier versammelt seid! Ihr seid meine Zeugen Hakim gegenüber, dass ich ihm sein von Allah festgesetztes Anrecht auf (einen Anteil an der) Kriegsbeute angeboten habe, aber er lehnt es ab, diesen anzunehmen. So nahm Hakim (r) nach dem Propheten (s.a.s.) von niemandem irgendetwas an, solange er lebte. (Al-Bukhari und Muslim)
Hadith 525: Abu Burda (r) berichtete, dass Abu Musa al-Asch’ari (r) erzählte: Einmal begleiteten wir den Propheten (s.a.s.) auf einem Kriegszug. Wir waren sechs Personen und uns war nur ein Kamel zugeteilt. Vom Fußmarsch waren unsere Füße völlig zerschunden und mir fielen sogar die Fußnägel aus. Schließlich banden wir Stofffetzen um unsere Füße. Da wir uns Lumpen um die Füße gebunden hatten, wurde diese Unternehmung bald als ‘Lumpenfeldzug’ bekannt. Abu Burda sagte: Abu Musa erzählte diesen Vorgang, doch hinterher tat es ihm leid, dass er es getan hatte und er sagte: Ich hätte das nicht erzählen sollen! Und er (Abu Burda) sagte, dass es ihm wohl unangenehm war, über seine Taten zu sprechen. (Al-Bukhari und Muslim)
Hadith 526: ‘Amru ibn Taghlib (r) berichtete: Man brachte dem Gesandten Allahs (s.a.s.) Kriegsbeute und er verteilte sie, so dass er einigen Männern etwas gab und anderen nicht. Dann kam ihm zu Ohren, dass diejenigen, die nichts bekommen hatten sich darüber beklagten. Da lobte und pries er Allah und sprach: “Und bei Allah! Ich gebe dem Einen, und dem Anderen gebe ich nichts. Und derjenige, dem ich nichts gebe, ist mir lieber als derjenige, dem ich etwas zugeteilt habe. Aber ich gebe ihnen etwas, da ich weiß, was an Angst und Besorgnis in ihren Herzen steckt. Und ich habe diejenigen von euch leer ausgehen lassen, von denen ich weiß, dass Allah ihre Herzen mit Großmut und Güte angefüllt hat; und einer von diesen ist ‘Amru ihn Taghlib.” ‘Amru ibn Taghlib sagte: Bei Allah, das Wort des Gesandten Allahs (s.a.s.) ist mir mehr wert als rote Kamele. (1) (Al-Bukhari)
(1) Rote Kamele gelten als besonders kostbar.
Hadith 527: Hakim Ibn Hizam (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Die obere Hand (also die gebende) ist besser als die untere Hand (also die empfangende); und du sollst (beim Geben von Sadaqa) bei denen anfangen, die von dir abhängig sind; und die beste Sadaqa ist die vom Überfluss gegebene; und wer Tugend erstrebt, dem wird sie Allah schenken, und wer Verzicht übt, den wird Allah reich machen.” (Al-Bukhari)
Hadith 528: Abu Sufyan Sakhr ibn Harb (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Bedrängt niemanden mit Betteln. Bei Allah, wenn einer von euch mich um etwas bittet und ich gebe es ihm mit Widerwillen, so steckt kein Segen darin.” (Muslim)
Hadith 529: Abu Abdur-Rahman ‘Auf ibn Malik al-Aschdscha’i (r) erzählte: Einst waren wir zu neunt, acht oder siebent beim Gesandten Allahs (s.a.s.) als er sagte: “Wollt ihr nicht dem Gesandten Allahs (s.a.s.) huldigen?” Da wir kurz zuvor dem Gesandten (s.a.s.) gehuldigt hatten, sagten wir: Wir haben dir bereits gehuldigt, oh Gesandter Allahs. Da fragte er (s.a.s.) nochmals: “Wollt ihr nicht dem Gesandten Allahs huldigen?” So legten wir unsere Hände in seine und sagten: Wir huldigen dir, oh Gesandter Allahs, aber wofür ist diese (erneute) Huldigung? Daraufhin sagte er (s.a.s.): “Dass ihr Allah allein anbeten werdet und Ihm nichts beigesellt; dass ihr die fünf täglichen Gebete beachten und dass ihr Allah gehorchen werdet” und dann sprach er leise zu ihnen: “und bittet niemanden um etwas!” Ich selbst erlebte einige jener Personen, die nicht einmal, wenn ihnen die Peitsche (vom Reittier) zu Boden fiel, einen (Vorbeigehenden) baten, sie ihm (hinauf) zu reichen. (Muslim)
Hadith 530: Ibn ‘Umar (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Niemand von euch wird fortfahren zu betteln, ohne dass er am Tag des Gerichts Allah gegenübersteht; und er wird kein Stück Fleisch mehr im Gesicht haben.” (1) (Al-Bukhari und Muslim)
(1) Das Betteln wird hier mit dem Zerkratzen des Gesichts verglichen. Vergl. Hadith Nr. 533.
Hadith 531: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.), als er auf dem Minbar stand und über Sadaqa predigte und davon, nicht darum zu betteln, sagte: “Die obere Hand ist besser als die untere Hand. Und die obere Hand ist die des Spendenden und die untere Hand ist die, die darum bettelt.” (Al-Bukhari und Muslim)
Hadith 532: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wer die Leute wegen Anhäufung von Reichtum anbettelt, der bittet in Wirklichkeit um Glut (der Hölle). Es liegt also an ihm, diese anzuhäufen oder zu verringern.” (Muslim)
Hadith 533: Samura ibn Dschundub (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Betteln ist schädigend, als ob man sich das eigene Gesicht zerkratzt; außer, wenn man einen Herrscher fragt (nach etwas, das einem zusteht (1) oder nach etwas, was man unbedingt benötigt.” (At-Tirmidhi) Dies ist ein guter und gesunder Hadith (hasan sahih).
(1) Zakat
Hadith 534: Ibn Mas’ud (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wer von Armut betroffen ist und versucht, diese auf Kosten der anderen zu verringern, wird niemals davon loskommen. Und wer sich (bei ihrer Bekämpfung) auf Allah verlässt, dem wird Allah Versorgung gewähren, früher oder später.” (Abu Dawud und At-Tirmidhi)
Nach At-Tirmidhi ist dies ein guter Hadith (hasan).
Hadith 535: Thauban (r) erzählte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) einst sagte: “Wer mir versichert, dass er niemals jemanden anbetteln wird, dem versichere ich das Paradies.” Ich sagte (daraufhin): Ich (gelobe es)! Dabei blieb er; und er bat (bis zu seinem Tod) niemals irgendjemanden um etwas. (Abu Dawud) Dieser Hadith ist zuverlässig überliefert (isnad sahih).
Hadith 536: Abu Bischr Qabiasa ibn al-Mukhariq (r) erzählte: Einst musste ich für die Zahlung von Blutgeld bürgen. Um in dieser Verpflichtung etwas Hilfe zu erlangen, ging ich zum Gesandten Allahs (s.a.s.). Er (s.a.s.) sagte zu mir: “Warte, bis etwas Geld als Spende zu uns kommt, dann werde ich dir etwas geben.” Und er (s.a.s.) sagte weiter: “Oh Qabiasa, gewiss ist das Betteln nur für drei Menschen rechtmäßig:
1) Für denjenigen, der für einen anderen bürgt, ist das Betteln erlaubt, bis er seine Bürgschaft erfüllt hat. Dann soll er damit auf hören.
2) Für jemanden, dessen Lebensgrundlage (unverschuldet) durch ein Unglück vernichtet wurde. Er darf um Hilfe bitten, bis er ein Auskommen gefunden hat.
3) Für einen Menschen, der an Armut leidet, wenn drei verständige Menschen aus seinem Volk bezeugen, dass er von Armut betroffen ist. Ihm ist das Betteln gestattet, bis er ein Auskommen gefunden hat.
Außer diesen ist das Betteln nicht statthaft und wer es dennoch tut, isst nur etwas, was nicht statthaft ist.” (Muslim)
Hadith 537: Es überlieferte Abu Huraira (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Derjenige ist kein Bedürftiger, der um ein, zwei Datteln oder ein, zwei Bissen bittet, denn arm ist vielmehr derjenige, der keinen Ausweg findet, um sich aus der Not erlösen zu können; er ist derjenige, auf den keiner aufmerksam sein wird, ihm eine Sadaqa zu geben; er ist aber auch nicht derjenige, der (bei vorbeigehenden Menschen) aufsteht und sie anbettelt.” (Al-Bukhari und Muslim)