Kapitel 316 Die Rechtfertigung einer Person, ihren Eid zu missachten, wenn sie…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 316 Die Rechtfertigung einer Person, ihren Eid zu missachten, wenn sie eine bessere Alternative dazu gefunden hat und das Sühnen dafür

Hadith 1715: Abd-ur-Rahman ibn Samura (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte zu mir: “Und wenn du etwas geschworen hast und dann sahst, dass eine Alternative besser ist, dann tue das Bessere und leiste Sühne für deinen Schwur!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1716: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wer etwas schwört und dann einsieht, dass eine Alternative besser ist, dann soll er die Sühne für seinen Schwur leisten und das Bessere tun!” (Muslim)

Hadith 1717: Abu Musa (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wahrlich, ich werde bei Allah – so Allah will – immer wenn ich etwas schwöre und dann einsehe, dass eine Alternative besser ist, Sühne für meinen Schwur leisten und die bessere Handlung durchführen!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1718: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wer von euch in der Durchführung seines Schwures bezüglich seiner Familie übertreibt, begeht ein größeres Vergehen, als wenn er die von Allah dafür auferlegte Sühne für seinen Schwur leistet.” (Al-Bukhari und Muslim)