Kapitel 211 Das Gutheißen, sich vor Allah für sichtbare Gaben oder dem Abwenden des Unheils…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 211 Das Gutheißen, sich vor Allah für sichtbare Gaben oder dem Abwenden des Unheils niederzuwerfen

Hadith 1159: Sa‘d Ibn Abi Waqqas (r) berichtete: Eines Tages begaben wir uns mit dem Propheten (s.a.s.) von Mekka nach Medina. In der Nähe von ‘Azwara’ stieg er (von seinem Reittier) ab, erhob die Hände und sprach ein langes Bittgebet, dann warf er sich eine Zeitlang nieder, dann stand er auf und erhob die Hände und sprach ein langes Bittgebet, dann warf er sich erneut eine Zeitlang nieder. Dies wiederholte er dreimal nacheinander, dann sagte er (s.a.s.) zu uns: “Ich bat meinen Herrn (für mich) und legte eine Fürsprache (bei Ihm) für meine Gemeinde ein, da ließ Er mich für das Drittel meiner Gemeinde fürbitten, so warf ich mich vor Ihm dankend nieder, dann bat ich Ihn wieder darum und Er ließ mich für ein weiteres Drittel meiner Gemeinde fürbitten, so warf ich mich vor Ihm dankend nieder, dann bat ich Ihn nochmal darum und Er ließ mich für das übrige Drittel fürbitten, so warf ich mich vor Ihm dankend nieder.” (Abu Dawud)