Hadschdsch

Und, unser Herr, mach uns Dir ergeben und aus unserer Nachkommenschaft eine Gemeinde, die Dir ergeben ist. Und zeige uns, wie wir Dich anbeten sollen und wende uns Deine Gnade wieder zu; denn wahrlich, Du bist der gnädig Sich-wieder-Zuwendende, der Barmherzige. (2:128)

Wahrlich, As-Safa und Al-Marwa gehören zu den Kultstätten Allahs; und wer zu dem Hause pilgert oder die ‘Umra vollzieht, für den ist es kein Vergehen, wenn er zwischen beiden hin- und herschreitet. Und wenn einer freiwillig Gutes tut, so ist Allah Erkenntlich, Allwissend. (2:158)

Sie fragen dich nach den Neumonden. Sprich: ”Sie sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und den Hadschdsch.“ Und es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr Häuser von der Rückseite betretet. Frömmigkeit ist vielmehr, (Allah) zu fürchten. So geht in die Häuser durch ihre Türen hinein und fürchtet Allah. Vielleicht werdet ihr erfolgreich sein. (2:189)

Der heilige Monat ist für den heiligen Monat, und für die geschützten Dinge ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allah und wisst, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist. (2:194)

Und vollendet den Hadschdsch und die ‘Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leichtfällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die ‘Umra mit dem Hadschdsch vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leichtfällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hadschdsch fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisst, dass Allah streng ist im Strafen. (2:196)

Für den Hadschdsch sind bekannte Monate (vorgesehen). Wer sich in ihnen zum Hadschdsch entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch unziemliche Rede während des Hadschdsch. Und was ihr an Gutem tut, Allah weiß es. Und sorgt für die Reise, doch wahrlich, die beste Vorsorge ist die Gottesfurcht. Und fürchtet Mich, o ihr, die ihr einsichtig seid! (2:197)

Es ist kein Vergehen von euch, wenn ihr nach der Gunst eures Herrn (durch Handelsgewinn) strebt. Und wenn ihr von ‘Arafat herbeieilt, dann gedenkt Allahs bei Al- Masch‘ari-l-haram. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr wahrlich vordem unter jenen wart, die irregingen. (2:198)

Dann eilt dorthin weiter, von wo die Menschen weitereilen, und bittet Allah um Vergebung. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (2:199)

Und wenn ihr eure heiligen Riten beendet habt, dann gedenkt Allahs so, wie ihr eurer Väter zu gedenken pflegt oder vielmehr mit noch stärkerem Gedenken. Und unter den Menschen sind welche, die sagen: ”Unser Herr, gib uns (Gutes) in dieser Welt.“ Doch haben sie nicht im Jenseits Anteil (am Guten). (2:200)

Und unter ihnen sind manche, die sagen: ”Unser Herr, gib uns in dieser Welt Gutes und im Jenseits Gutes und verschone uns vor der Strafe des Feuers!“ (2:201)

Diesen wird ein Anteil von dem (gewährt), was sie erworben haben; und Allah ist schnell im Abrechnen. (2:202)

Und gedenkt Allahs während einer bestimmten Anzahl von Tagen; und wer eilig in zwei Tagen aufbricht, den trifft keine Schuld, und wer länger bleibt, den trifft keine Schuld, wenn er gottesfürchtig ist. Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr zu Ihm geführt werdet. (2:203)

Wahrlich, das erste Haus, das für die Menschen gegründet wurde, ist das in Bakka – ein gesegnetes und eine Leitung für die Welten. (3:96)

In ihm sind deutliche Zeichen – die Stätte Abrahams. Und wer es betritt, ist sicher. Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause, wer da den Weg zu ihm machen kann. Wer aber ungläubig ist – wahrlich, Allah ist nicht auf die Welten angewiesen. (3:97)

O ihr, die ihr glaubt, erfüllt die Verträge. Erlaubt ist euch jede Art des Viehs, mit Ausnahme dessen, was euch (in der Schrift) bekanntgegeben wird; nicht, dass ihr die Jagd als erlaubt ansehen dürft, während ihr pilgert; wahrlich, Allah richtet, wie Er will. (5:1)

O ihr, die ihr glaubt! Entweihet weder die Glaubensausübung zur Verherrlichung Allahs, noch den heiligen Monat, noch die Opfertiere, noch die geweihten Opfertiere, noch die nach dem heiligen Hause Ziehenden, die da Gunst und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. Wenn ihr den Weihezustand beendet habt, dürft ihr jagen. Und lasst euch nicht durch den Hass, den ihr gegen Leute hegt, weil sie euch von der heiligen Moschee abgehalten haben, zu Übergriffen verleiten. Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah; denn Allah ist streng im Strafen. (5:2)

O ihr, die ihr glaubt! Tötet kein Wild, während ihr pilgert. Und (wenn) einer von euch ein Tier vorsätzlich tötet, so ist die Ersatzleistung (dafür) ein gleiches Maß vom Vieh, wie das, was er getötet (hat), nach dem Spruch von zwei Redlichen unter euch, und das soll dann als Opfertier zu der Al-Ka‘ba gebracht werden; oder die Sühne sei die Speisung von Armen oder dementsprechendes Fasten, damit er die bösen Folgen seiner Tat koste. Allah vergibt das Vergangene; den aber, der es wieder tut, wird Allah der Vergeltung aussetzen. Und Allah ist Allmächtig und Herr der Vergeltung. (5:95)

Der Fang aus dem Meer und sein Genuss sind euch – als Versorgung für euch und für die Reisenden – erlaubt, doch verwehrt ist (euch) das Wild des Landes, solange ihr pilgert. Und fürchtet Allah, vor Dem ihr versammelt werdet. (5:96)

Allah hat die Al-Ka‘ba, das unverletzliche Haus, zu einer Gebetsstätte für die Menschen gemacht, ebenso den heiligen Monat und die Opfertiere und die Tiere mit dem Halsschmuck. Dies, damit ihr wisst, dass Allah weiß, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und dass Allah alle Dinge weiß. (5:97)

Und (dies ist) eine Ankündigung von Allah und Seinem Gesandten an die Menschen am Tage der großen Pilgerfahrt, dass Allah der Götzendiener ledig ist und ebenso Sein Gesandter. Bereut ihr also, so wird das besser für euch sein; kehrt ihr euch jedoch ab, so wisst, dass ihr euch Allah nicht entziehen könnt. Und verheiße denen schmerzliche Strafe, die ungläubig sind. (9:3)

Wollt ihr etwa die Tränkung der Pilger und die Erhaltung der heiligen Moschee (den Werken) dessen gleichsetzen, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und auf Allahs Weg kämpft? Vor Allah sind sie nicht gleich. Und Allah weist nicht den ungerechten Leuten den Weg. (9:19)

Und rufe die Menschen zur Pilgerfahrt auf. Sie werden zu Fuß und auf jedem mageren Kamel aus allen fernen Gegenden zu dir kommen (22:27)

Sie sind es, die ungläubig waren und euch von der heiligen Moschee fernhielten und die Opfertiere daran hinderten, ihren Bestimmungsort zu erreichen. Und wäre es nicht wegen der gläubigen Männer und der gläubigen Frauen gewesen, die ihr nicht kanntet und die ihr vielleicht unwissentlich niedergetreten hättet, so dass ihr euch an ihnen versündigt hättet, (hättet ihr kämpfen können). Damit Allah in Seine Gnade führe, wen Er will. Wären sie getrennt gewesen, hätten Wir sicher jene unter ihnen, die ungläubig waren, mit schmerzlicher Strafe bestraft. (48:25)

(Pilgerfahrt nach –> Makka)