Unter Ehepflichten versteht man solche Aufgaben von Mann und Frau, die für das Forstbestehen und die Aufrechterhaltung des ehelichen Lebens notwendig sind.
‘Abdullah berichtete:
“Wir waren zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, noch junge Männer, die nichts hatten, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu uns: »O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten; denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten; denn es ist eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung)!” (Bu)