Koran, Sure 24, Vers 33

Koranübersetzung:
Und diejenigen, die keine zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fülle reich macht. Und jene, die ihr von Rechts wegen besitzt – wenn welche von ihnen eine Freilassungsurkunde begehren, stellt sie ihnen aus, falls ihr von ihnen Gutes wisst; und gebt ihnen von Allahs Reichtum, den Er euch gegeben hat. Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Prostitution, wenn sie ein ehrbares Leben führen wollen, nur um die Güter des irdischen Lebens zu erlangen. Werden sie aber gezwungen, dann wird Allah gewiss nach ihrem erzwungenen Tun Allvergebend und Barmherzig sein.

Erläuterung:
24:32-34 – Nach ‘Alyy soll man dem Sklaven ein Viertel erlassen. Nach Ibn ‘Abbās soll man dem Sklaven für seinen Freibrief ein kleines Geschenk geben. Von ‘Umar ist überliefert, dass er einem seiner Sklaven namens Abū Umaiyya einen Freibrief ausstellte, und zwar war das der erste Sklave, der im Islam einen Freibrief erhielt. Als dieser nun mit der Anfangsrate zu ‘Umar kam, gab ‘Umar ihm diese zurück und sagte: “Nimm es als Hilfe für deinen Freilassungsvertrag!” Darauf erwiderte der Sklave: “Wenn du das bis zur Endrate hinausgeschoben hättest?” ‘Umar antwortete: “Ich fürchte, dass ich die nicht mehr erreichen werde.” Nach Ansicht von Abū Ḥanīfa ist dies als eine Empfehlung zu verstehen. Er hat gesagt: Es handelt sich beim Freibrief um einen gegenseitigen Vertrag zum Austausch von Vermögenswerten, und man kann ebensowenig zum Nachlass zwingen wie beim Kauf. In einem Ḥadīṯ ist es überliefert, dass Ḥuwaiṭib Ibn ‘Abdul‘uzza einen Sklaven namens Aṣ-Ṣabīḥ hatte, der seinen Patron um einen Freibrief bat. Der weigerte sich jedoch, worauf der vorliegende Vers herabkam. Weiter ist überliefert: Die Mägde der vorislamischen Araber mussten für ihre Herren Prostitution treiben. ‘Abdullāh Ibn Ubaiyy, das Oberhaupt der “Heuchelei”, hatte sechs Mägde, die er zur Hurerei zwang und denen er allerlei Abgaben auferlegte. Als zwei davon beim Gesandten Allāhs Klage führten, kam der vorliegende Vers herab. (Zam, Gät) (vgl. 4:25; 9:60 und die Anmerkung dazu).

Arabischer Originaltext:
وَلۡيَسۡتَعۡفِفِ ٱلَّذِينَ لَا يَجِدُونَ نِكَاحًا حَتَّىٰ يُغۡنِيَهُمُ ٱللَّهُ مِن فَضۡلِهِۦۗ وَٱلَّذِينَ يَبۡتَغُونَ ٱلۡكِتَٰبَ مِمَّا مَلَكَتۡ أَيۡمَٰنُكُمۡ فَكَاتِبُوهُمۡ إِنۡ عَلِمۡتُمۡ فِيهِمۡ خَيۡرٗاۖ وَءَاتُوهُم مِّن مَّالِ ٱللَّهِ ٱلَّذِيٓ ءَاتَىٰكُمۡۚ وَلَا تُكۡرِهُواْ فَتَيَٰتِكُمۡ عَلَى ٱلۡبِغَآءِ إِنۡ أَرَدۡنَ تَحَصُّنٗا لِّتَبۡتَغُواْ عَرَضَ ٱلۡحَيَوٰةِ ٱلدُّنۡيَاۚ وَمَن يُكۡرِههُّنَّ فَإِنَّ ٱللَّهَ مِنۢ بَعۡدِ إِكۡرَٰهِهِنَّ غَفُورٞ رَّحِيمٞ


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