Koran, Sure 4, Vers 020

Koranübersetzung:
Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen?

Erläuterung:
4:20 – Wenn das Zusammenleben trotz aller Geduld nicht mehr möglich ist und es zur Scheidung kommen muss, so erhält die geschiedene Frau ihre aufgeschobene Brautgabe im vollen Umfang (vgl. oben 4:19).

Arabischer Originaltext:
وَإِنۡ أَرَدتُّمُ ٱسۡتِبۡدَالَ زَوۡجٖ مَّكَانَ زَوۡجٖ وَءَاتَيۡتُمۡ إِحۡدَىٰهُنَّ قِنطَارٗا فَلَا تَأۡخُذُواْ مِنۡهُ شَيۡ‍ًٔاۚ أَتَأۡخُذُونَهُۥ بُهۡتَٰنٗا وَإِثۡمٗا مُّبِينٗا


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