{"id":3270,"date":"2019-11-16T17:21:36","date_gmt":"2019-11-16T17:21:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wissen.islamcheck.com\/6862-6916-die-blutschuld-diyya\/"},"modified":"2021-04-08T04:31:20","modified_gmt":"2021-04-08T04:31:20","slug":"6862-6916-die-blutschuld-diyya","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.islamlexikon.com\/6862-6916-die-blutschuld-diyya\/","title":{"rendered":"(6862-6916) – Die Blutschuld (Diyya)"},"content":{"rendered":"\n

6862 <\/strong>– \u2026 Ibn \u2018Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dDer Muslim bleibt stets unbedr\u00e4ngt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergie\u00dfen begangen hat.\u201c<\/p>\n\n\n\n

6864 <\/strong>– \u2026 \u2018Abdullah Ibn Mas\u2018ud berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dDas erste, \u00fcber das zwischen den Menschen (am Tage des J\u00fcngsten Gerichts) gerichtet werden wird, ist das Blutvergie\u00dfen!\u201c (1)

(1) d.h. die Schuld an einer Mordtat; Hadith Nr. 6533.<\/p>\n\n\n\n

6865 <\/strong>– \u2026 Al-Miqdad Ibn \u2018Amr Al-Kindyy, Verb\u00fcndeter des Stammes Banu Zuhra, der mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, in der Schlacht von Badr gek\u00e4mpft hatte, berichtete:
\u201dIch sagte:
\u00bbO Gesandter Allahs, ich war in einen Kampf gegen einen Ungl\u00e4ubigen verwickelt, als er mit dem Schwert auf meine Hand haute und sie abtrennte; anschlie\u00dfend suchte er Schutz vor mir auf einem Baum und rief: >Ich bin ein Allah ergebener (Muslim)!< Soll ich ihn nun umbringen, nachdem er diese Worte gesprochen hat?\u00ab
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u00bbBringe ihn nicht um!\u00ab
Ich erwiderte: \u00bbO Gesandter Allahs, er hat doch eine meiner beiden H\u00e4nde von meinem Leib abgetrennt und anschlie\u00dfend seine Worte gesprochen, nachdem er meine Hand abgetrennt hatte. Soll ich ihn nun umbringen?\u00ab
Der Prophet sagte:
\u00bbNein! Wenn du ihn umbringst, ist er (als Muslim) an deiner Stelle bevor du ihn umbrachtest, und du bist (als Nicht-Muslim) an seiner Stelle bevor er sein Wort sprach, das er von sich gab.\u00ab\u201c (Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 6866)<\/p>\n\n\n\n

6866 <\/strong>– (Fortsetzung des Hadith Nr. 6865) Ibn \u2018Abbas f\u00fcgte hinzu: \u201dDer Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu Al-Miqdad:
\u00bbWenn es sich um einen Mann handelt, der unter den Ungl\u00e4ubigen lebte und seinen Glauben verborgen hielt, so ist dies genau der Fall mit dir gewesen, als du zuvor in Makka warst und deinen Glauben verborgen hieltest!\u00ab\u201c<\/p>\n\n\n\n

6867 <\/strong>– \u2026 \u2018Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dKein Mensch wird ermordet, ohne dass der erste Sohn Adams einen Teil derartige Schuld mittr\u00e4gt!\u201c (1)

(1) Es handelt sich dabei um den ersten Mord in der Menschheitsgeschichte, der im Nachhinein eine Schule macht.<\/p>\n\n\n\n

6868 <\/strong>– \u2026 \u2018Abdullah Ibn \u2018Umar berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dKehrt nicht nach mir in den Unglauben zur\u00fcck, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!\u201c (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 6869.<\/p>\n\n\n\n

6869 <\/strong>– \u2026 Dscharir berichtete:
\u201dDer Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir w\u00e4hrend der Abschiedspilgerfahrt (Hadschdschatu-l-wada\u2018):
\u00bbLass die Menschen (diese meine folgenden W\u00f6rter) aufmerksam h\u00f6ren:
Kehrt nicht nach mir in den Unglauben zur\u00fcck, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!<\u00ab\u201c (1)

(1) Siehe Hadith Nr. 6868.<\/p>\n\n\n\n

6872 <\/strong>– \u2026 Usama Ibn Zaid Ibn Haritha, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: \u201dDer Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, entsandte uns (zu einem Feldzug) zum Ort Al-Hurqa in der Gegend von Dschuhaina. Dort \u00fcberfielen wir die Leute gegen Morgen und besiegten sie. Ich verfolgte anschlie\u00dfend mit Hilfe eines Mannes von den Al-Ansar einen Mann von den Gegnern, und als wir ihn stellten, sagte er: >la ilaha illa-llah< (Kein Gott ist da au\u00dfer Allah). W\u00e4hrend sich der Mann von den Al-Ansar zur\u00fcckhielt und von ihm ablie\u00df, erstach ich ihn mit meinem Schwert, so dass er starb. Als wir beim Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ankamen, wurde er davon unterrichtet, worauf er zu mir sagte: \u00bbDu Usama! Hast du ihn umgebracht, nachdem er >la ilaha illa-llah < gesagt hatte?\u00ab Ich entgegnete: \u00bbO Gesandter Allahs, er wollte nur Zuflucht suchen!\u00ab Der Prophet sagte abermals: \u00bbHast du ihn umgebracht, nachdem er >la ilaha illa-llah < gesagt hatte?\u00ab
Er wiederholte diesen Satz mehrmals, bis ich mir w\u00fcnschte, ich w\u00e4re vor diesem Tag noch nicht zum Islam gekommen.\u201c<\/p>\n\n\n\n

6874 <\/strong>– \u2026 \u2018Abdullah Ibn \u2018Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dWer eine Waffe gegen uns (Muslimen) richtet, der geh\u00f6rt nicht zu uns!\u201c (1)

(1) vgl. Hadith Nr. 7070ff.<\/p>\n\n\n\n

6878 <\/strong>– \u2026 \u2018Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dDas Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist au\u00dfer Allah, darf nicht vergossen werden, au\u00dfer in einem der drei F\u00e4lle: Im Fall der Wiedervergeltung f\u00fcr Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abf\u00e4llt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) l\u00f6st.\u201c<\/p>\n\n\n\n

6894 <\/strong>– \u2026 Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
\u201dDie Tochter des An-Nudur ohrfeigte ein Sklavenm\u00e4dchen und brach dabei einen seiner Schneidez\u00e4hne. Die Leute begaben sich deshalb zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er veranlasste die Wiedervergeltung (Qisas).\u201c<\/p>\n\n\n\n

6900 <\/strong>– \u2026 Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
\u201dEin Mann guckte tief in ein Zimmer des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, worauf er (der Prophet) aufstand und sich zu ihm mit einem spitzen Gegenstand begab \u2026 und versuchte, ihn damit zu stechen.\u201c (1)

(1) Die Straftat liegt im Bereich des Hausfriedensbruchs. Guckt einer durch das Schl\u00fcsselloch in einen Privatbereich eines anderen hinein und verliert dabei sein Auge durch einen Spie\u00df von der anderen Seite, so hat er weder Anspruch auf Schadensersatz noch die M\u00f6glichkeit einer \u00f6ffentlich rechtlichen Strafverfolgung. Siehe Hadith Nr. 6901f.<\/p>\n\n\n\n

6901 <\/strong>– \u2026 Sahl Ibn Sa\u2018d As-Sa\u2018idyy berichtete:
\u201dEin Mann guckte durch ein Loch in der T\u00fcr des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er (der Gesandte Allahs) gerade einen spitzen Gegenstand in der Hand hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Als der Gesandte Allahs ihn sah, sagte er zu ihm:
\u00bbWenn ich gewusst h\u00e4tte, dass du mich beobachtest, h\u00e4tte ich dein Auge damit gestochen!\u00ab
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fuhr dann fort:
\u00bbDie Erlaubnis um Einlass wurde aus keinem anderen Grund zur Pflicht gemacht als wegen des Einblicks (in die Privatsph\u00e4re eines Wohnbereichs).\u201c (1)

(1) Wird einem der Einlass gew\u00e4hrt, so soll sich dieser auch vertrauensw\u00fcrdig verhalten und nicht die Privatsph\u00e4re seines Gastgebers in die \u00d6ffentlichkeit preisgeben; vgl. Qur\u2019an 24:27 und 33:53. Siehe ferner Hadith Nr. 6900, 6902 und die Anmerkung dazu.<\/p>\n\n\n\n

6902 <\/strong>– \u2026 Abu Huraira berichtete:
\u201dAbu-l-Qasim, (1) Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u00bbWenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein Auge ausschl\u00e4gst, machst du dich deswegen nicht strafbar.\u00ab\u201c (2)

(1) Ein Beiname, der ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, verwendet werden darf.
(2) Auf Grund dieses Hadith wird die derartige Tat im islamischen Recht nicht strafrechtlich verfolgt. Ein Schadensersatz f\u00fcr den Gesch\u00e4digten ist demnach ausgeschlossen. Siehe Hadith Nr. 6900f. und die Anmerkung dazu.<\/p>\n\n\n\n

6914 <\/strong>– \u2026 \u2018Abdullah Ibn \u2018Amr berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dWer einen Menschen t\u00f6tet, dessen Schutz unter vertraglicher Abmachung (mit den Muslimen) steht, (1) der wird (am Tage des J\u00fcngsten Gerichts) nicht einmal den Duft des Paradieses einatmen d\u00fcrfen; und sein Duft ist wahrlich aus einer Entfernung von einer vierzigj\u00e4hrigen Reise wahrzunehmen!\u201c (2)

(1) Unter vertraglichem Schutz verstehen sich auch alle internationalen Abmachungen, die die islamischen Staaten unterzeichnet haben. Zu solchen Abmachungen geh\u00f6rt u.a. und zum Beispiel die Sicherheit des Luftverkehrs. Wer also von den Muslimen ein Flugzeug entf\u00fchrt bzw. sprengt und\/oder Frauen, Kinder und unschuldige Menschen als Geisel nimmt oder diese t\u00f6tet, der handelt nicht nur nach dem Wortlaut dieses Hadith widerrechtlich, sondern auch gegen die Bestimmung des ersten Verses der Sura 5 (Al-Ma\u2019ida), mit der die Gl\u00e4ubigen aufgefordert werden die Vertr\u00e4ge zu erf\u00fcllen. Hat ein solcher T\u00e4ter noch nicht begriffen, dass er nicht nur ein Verbrechen begeht, sondern auch den Islam damit in Verruf bringt und der Da\u2018wa (Einladung zum Islam) einen gro\u00dfen Schaden zuf\u00fcgt?
(2) Vgl. dazu Hadith Nr. 3166, 3251f., 6553, 6579, 6588.<\/p>\n\n\n\n

6916 <\/strong>– \u2026 Abu Sa\u2019id berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
\u201dZieht nicht einige der Propheten den anderen vor!\u201c (1)

(1) vgl. Qur\u2019an 2:136, 285; 3:84; 4:150, 152.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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