Waisenmädchen

Urwa berichtete, dass er sich bei Aisa über den Koran-Vers (4:3) erkundigte, in dem Allah, Erhaben ist Er, sagt: >Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.< Aisa sagte zu ihm: "Du, Sohn meiner Schwester! Es handelt sich dabei um die Waisenmädchen, die sich in der Obhut ihres Fürsorgeberechtigten befinden, und er die Heirat mit ihnen wegen ihres Vermögens und ihrer Schönheit begehrt und will dazu eine geringere Brautgabe leisten, als die sonst für ihren Stand nach der Sunna üblich ist. Darauf erging das Verbot, dass Waisenmädchen nicht ungerechterweise verheiratet werden dürfen, es sei denn, ihr Brautgeld wird ihnen vollständig geleistet. Anderenfalls erging der Befehl, dass sie (die Männer) andere Frauen außer den Waisenmädchen heiraten sollen." (Bu).