Verbotene Zeiten

Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wenn jemand von euch eine Niederwerfung (Sagda) im Nachmittagsgebet noch schafft, ehe die Sonne untergeht, der soll sein Gebet bis zum Ende fortsetzen; und wenn er eine Sagda im Morgengebet noch schafft, ehe die Sonne aufgeht, der soll sein Gebet bis zum Ende fortsetzen.” (Bu)

Ibn Abbas sagte: “Vor mir haben wohlgeschätzte Männer – und der wohlgeschätzteste unter ihnen war Umar – bestätigt, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Verrichtung des Gebets in den Zeitspannen verbot, welche zwischen dem Morgengebet und dem Aufgang der Sonne sowie zwischen dem Nachmittagsgebet und dem Untergang der Sonne liegen.” (Bu)

Ibn Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wenn die ersten Konturen der Sonne ersichtlich geworden sind, dann wartet mit dem Beginnen des Gebets solange ab, bis sie an Höhe gewonnen hat; und wenn die letzten Konturen der Sonne mit dem Verschwinden beginnen, dann wartet mit dem Beginnen des Gebets solange ab, bis sie ganz verschwunden ist.” (Bu).