Todesstrafe

Alyy berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes gesagt hat: “Die Gläubigen sind alle gleich, und sie halten zusammen gegen jeden Außenstehenden (Nicht-Muslim); und der Schutzvertrag, den der geringste unter ihnen abgeschlossen hat, ist für alle verbindlich. Wahrlich, kein Gläubiger wird für die Tötung eines Ungläubigen getötet, und auch keiner, der eine Abmachung getroffen hat, solange er sich an die Abmachung hält.” (Da, Ha, Na)

Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wer von euch einen findet, der das begeht, was das Volk Lots begangen hat, so tötet die beiden, den Täter und den anderen, mit dem er dies getan hat.«” (Ma)

Von Ibn Masud, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Das Blut eines Muslims (zu vergießen) ist nicht erlaubt, außer in einem dieser drei (Fälle): (im Fall) des verheirateten Ehebrechers, (im Fall von) Leben um Leben, und (im Fall) desjenigen, der seinen Glauben verlässt und sich von der Gemeinschaft trennt.” (Bu, Mu).

(siehe Abfall vom Islam, Abtrünnige, Mord, Steinigung).