Töchter

Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die Ehe) vollzogen habt. Habt ihr diese jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn, (es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. (4:23)

Und doch haben sie die Dschinn zu Allahs Teilhabern gemacht, obwohl Er sie erschaffen hat; und sie dichten Ihm ohne alles Wissen fälschlicherweise Söhne und Töchter an. Gepriesen sei Er und Erhaben über das, was sie (Ihm) zuschreiben. (6:100)

Und sein Volk kam eilends zu ihm gelaufen; und schon zuvor hatten sie Schlechtigkeiten verübt. Er sagte: ”O mein Volk, dies hier sind meine Töchter; sie sind reiner für euch (als meine Gäste). So fürchtet Allah und bringt keine Schande hinsichtlich meiner Gäste über mich. Ist denn kein redlicher Mann unter euch?“ (11:78)

Sie sagten: ”Du weißt recht wohl, dass wir keine Absicht hinsichtlich deiner Töchter hegen, und du weißt wohl, was wir wollen.“ (11:79)

Er sagte: ”Hier sind meine Töchter, wenn ihr etwas zu unternehmen beabsichtigt.“ (15:71)

Und sie dichten Allah Töchter an. Gepriesen sei Er! Und sich selbst behalten sie vor, was sie begehren. (16:57)

O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, dass der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen. Wir haben bereits bekannt gegeben, was Wir ihnen bezüglich ihrer Frauen und jener, die sie von Rechts wegen besitzen, verordnet haben, so dass sich (daraus) keine Verlegenheit für dich ergibt. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (33:50)

O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (33:59)

Nun frage sie, ob dein Herr Töchter hat, während sie Söhne haben. (37:149)

Hat Er Töchter den Söhnen vorgezogen? (37:153)

Hat Er etwa Töchter von dem genommen, was Er erschaffen hat, und euch mit Söhnen ausgezeichnet? (43:16)

Oder hat Er wohl die Töchter, und habt ihr die Söhne? (52:39)