Straffreiheit

Abu Huraira berichtete: “Abu-l-Qasim, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein Auge ausschlägst, machst du dich deswegen nicht strafbar.«” (Bu)

As-Saidyy berichtete: “Ein Mann guckte durch ein Loch in der Tür des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er (der Gesandte Allahs) gerade einen spitzen Gegenstand in der Hand hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn sah, sagte er zu ihm: »Wenn ich gewusst hätte, dass du mich beobachtest, hätte ich dein Auge damit gestochen!« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fuhr dann fort: »Die Erlaubnis um Einlass wurde aus keinem anderen Grund zur Pflicht gemacht als wegen des Einblicks (in die Privatsphäre eines Wohnbereichs).” (Bu).

(siehe auch Augenstechen).