Stillen

Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisst, dass Allah wohl sieht, was ihr tut. (2:233)

Verboten sind euch (zur Heirat) eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vaterschwestern und Mutterschwestern, eure Brudertöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euren Frauen, mit denen ihr (die Ehe) vollzogen habt. Habt ihr diese jedoch noch nicht mit ihnen vollzogen, so ist es keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus eurer Abstammung, und ihr sollt nicht zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn, (es ist) bereits geschehen. Seht, Allah ist Allverzeihend und Barmherzig. (4:23)

An dem Tage, da ihr es seht, wird jede Stillende ihren Säugling vergessen und jede Schwangere ihre Bürde abwerfen; und du wirst die Menschen trunken sehen, obwohl sie nicht trunken sind; aber die Strafe Allahs ist gewaltig. (22:2)

Und Wir gaben der Mutter von Moses ein: ”Säuge ihn; und wenn du für ihn fürchtest, so wirf ihn in den Fluss und fürchte dich nicht und betrübe dich nicht; denn Wir werden ihn dir wiedergeben und ihn zu einem Gesandten machen.“ (28:7)

Und vordem hatten Wir ihm die Ammen verwehrt. Da sagte sie (seine Schwester): ”Soll ich euch eine Familie nennen, wo man ihn für euch aufziehen und ihm wohlgesinnt sein würde?“ (28:12)

Lasst sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und wenn sie (das Kind) für euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) stillen. (65:6)