2738 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Es ist nicht richtig, dass ein Muslim, der etwas besitzt, über das er ein Vermächtnis machen soll, zwei Nächte verbringt, ohne dass er bei sich ein von ihm schriftlich niedergelegtes Testament aufbewahrt.“ (1)
(1) Die Pflicht dazu ist nur dann fällig, wenn Vermögen vorhanden ist; vgl. Hadith Nr. 5022 und über die Erbschaft ab Hadith Nr. 6723ff. Ferner ist noch zu bemerken: Nach der Sunna ist eine gegenseitige Beerbung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ausgeschlossen (vgl. dazu Hadith Nr. 6764)! Nach der rechtlichen Vorschrift in manchen Ländern, auch in Deutschland, soll das Testament erst anerkannt werden, wenn es zweifach vom Erblasser eigenhändig niedergeschrieben und unterschrieben ist. Eine notarielle Beglaubigung kann vorgenommen werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Der Vorteil eines nicht-beglaubigten Testaments besteht darin, dass man dieses ab und zu – je nach Gegebenheiten – leicht und zu jeder Zeit ändern bzw. aktualisieren kann.
Muster eines Testaments für Muslime:
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Testament
Ich bezeuge, dass kein Gott da ist außer Allah, Dem Alleinigen, Der keinen Partner hat; und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist.
Sodann:
Ich, … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ….., geboren am … … … … ….. in … … … … … … … …, Kreis … … …, (Land:) … … … … … … … … …, schreibe am heutigen Tag, (Wochentag:) … … … … … …., den … … … … … … ….. nach der Hidschra ( … … … …..nach Jesus), mein Testament zum letzten Willen und in voller Geistesgegenwart, hinsichtlich der rechtlichen Lage nach meinem Ableben wie folgt:
Wenn ich sterbe, soll mein Leichnam nach islamischem Ritus gewaschen, in Tücher gehüllt und beerdigt werden; ferner darf an meinem Leichnam – gleichwohl aus welchem Grund – weder eine Obduktion noch die Entfernung von Körperteilen vorgenommen werden; es soll ferner noch folgendes beachtet werden:
Mein Grab soll auf einem muslimischen Friedhof, mitten von muslimischen Gräbern sein.
Es soll nach den islamischen Vorschriften in dem Land sein, wo Allah, Der Erhabene und Ruhmreiche, mich sterben lässt.
Mein Grab soll nicht mehr als eine Handspanne über den Erdboden hinaus erhöht werden. Das Grab kann durch ein Holzbrett gekennzeichnet sein. Die Inschrift soll lauten:
Grab des Dieners Allahs … … … … … … … … … … … … … … (aus … … ….)
oder
Grab der Dienerin Allahs … … … … … … … … … … … … … … (aus … … ….)
Nach dem Zuschütten meines Grabes legt bitte einen grünen Baumzweig darauf.
Von kostspieligen Blumen bitte ich abzusehen.
Stattdessen ist es jedem überlassen, ob er dafür eine Spende an die muslimischen Armen, Asylanten, Waisenkinder usw., leistet.
Bei meinem Begräbnis dürfen keinerlei Reden und Zeremonien vorgenommen werden.
Es soll in aller Stille, zügig, ohne Umstände und so einfach wie möglich, vollzogen werden.
Den Frauen ist zu raten – jedoch nicht verboten – daheim zu bleiben und an der Beerdigung nicht teilzunehmen.
Mit meinem Nachlass soll wie folgt verfahren werden:
Zunächst sollen meine Schulden aus dem Gesamtnachlass beglichen und die Begräbniskosten bezahlt werden.
Die Muslime, die mir etwas schulden und arm sind, entbinde ich von der Rückzahlungspflicht. Ich bitte Allah, Den Gnädigen darum, Er möge alle unsere Nöte erleichtern.
Die Angelegenheit mit (Hier sind besondere wichtige Dinge zu nennen) soll wie folgt abgewickelt werden:
a) … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … …
b) … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … ……
c) … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … …
Als Testamentsvollstrecker sollen … … … … … … … … … …..,
ersatzweise … … … … … … … … … … … … ….,
ersatzweise … … … … … … … … … … … … … … … … ..sein.
Das Bargeld, die beweglichen Sachen, die Wertgegenstände und das eventuell noch vorhandene Kraftfahrzeug erhalten folgende Personen wie folgt: … … … … … … … … …
Das Bankguthaben ist wie folgt zu teilen: … … … … … … … … … … … … … … … …
Mit den Immobilien ist wie folgt zu verfahren: … … … … … … … … … … … … … … ..
(Eigenhändige Unterschrift, Ort und Datum): … … … … … … … … … … … … … … …
2739 – … ‘Amr Ibn Al-Harith, Schwager des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und Bruder der Dschuwairyya (1) Bint Al-Harith berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, hinterließ nach seinem Tod weder einen Dirham noch einen Dinar noch einen Sklaven noch eine Sklavin noch sonst etwas anderes, außer seiner weißen Pferdestute, seiner Waffe und einem Land, das er vorher zur wohltätigen Stiftung gemacht hatte.“
(1) Gattin des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm.
2744 – … ‘Amir Ibn Sa‘d berichtete, dass er von seinem Vater, Allahs Wohlgefallen auf ihm, folgendes hörte:
”Ich war krank und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, stattete mir einen Krankenbesuch ab. Ich sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, bitte Allah, dass Er mich nicht auf meinen Fersen umkehren lässt.« Und er erwiderte:
»Allah möge dich erhöhen und für andere Menschen nützlich machen.«
Ich sagte zu ihm: »Ich will ein Vermächtnis machen, habe aber eine Tochter, soll ich ihr die Hälfte (meines Vermögens) vermachen?« Er sagte:
»Die Hälfte ist viel!« Ich erwiderte: »Dann ein Drittel davon!« Der Prophet sagte:
»Ein Drittel? Auch ein Drittel ist viel …«
Demnach vermachten die Menschen gewöhnlich ein Drittel, was als zulässig empfunden wurde.“
2748 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: ”Ein Mann sagte zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm:
»O Gesandter Allahs, welcher Almosen (Sadaqa) ist am besten?« Der Prophet antwortete:
»Dass du Almosen gibst, während du noch gesund bist und auf deinen Besitz beharrst, den Reichtum erhoffst und die Armut fürchtest, und dass du nicht solange abwartest, bis die Seele kurz vor dem Verlassen des Körpers im Halse steckt, und du nunmehr sagst >für den Soundso so viel und für den Soundso so viel< und in Wirklichkeit war es in der Tat für den Soundso (durch die Abgabe des Almosens) genauso viel gewesen.«“
2753 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, stand auf, als Allah, der Erhabene und Ruhmvolle, den Qur’an-Vers
Und warne deine nächsten Verwandten.< (26:214) offenbarte, und sagte:
»Ihr Leute der Quraisch … rettet eure Seelen; denn ich kann euch vor Allah nicht retten! O ihr Söhne des ‘Abd Manaf, ich kann euch vor Allah nicht retten! O ‘Abbas Ibn ‘Abdu-l-Muttalib, ich kann dich vor Allah nicht retten! O Safyya, Tante des Gesandten Allahs, ich kann dich vor Allah nicht retten! Auch du Fatima, Tochter des Muhammad, verlange von mir aus meinem Besitz, was du willst, aber vor Allah kann ich dich nicht retten!«“
2756 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Die Mutter von Sa‘d Ibn ‘Ubada, Allahs Wohlgefallen auf ihm, starb zu der Zeit, als er von ihr abwesend war. Er sagte zum Propheten: »O Gesandter Allahs, meine Mutter ist in meiner Abwesenheit gestorben. Würde es ihr etwas nützen, wenn ich etwas als Almosen an ihrer Stelle ausgebe?« Der Prophet sagte:
»Ja!«
Da sagte Sa‘d: »Ich mache dich dafür zum Zeugen, dass ich die beiden Obstgärten von Al-Michraf als wohltätige Einrichtungen in ihrem Namen stifte.«“
2761 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Sa‘d Ibn ‘Ubada, Allahs Wohlgefallen auf ihm, holte einen Rat bei dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ein, indem er sagte: »Meine Mutter starb, bevor sie ihr Gelöbnis für ein Weihgeschenk (Nathr) erfüllt zu haben!« Der Prophet sagte zu ihm:
»Erfülle es an ihrer Stelle!«“
2764 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”‘Umar stiftete ein Gut von ihm zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, das aus Palmen bestand und Thamg genannt wurde. (Auf die Idee dieser Stiftung kam er, als er zum Propheten) sagte: »O Gesandter Allahs, ich erwarb ein Gut, das bei mir eine besondere Wertschätzung hat. Nun möchte ich es als Spende hergeben.«
Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Stifte den Grund und Boden davon mit der Bedingung, dass dieser weder verkauft noch verschenkt noch beerbt werden darf, sondern, dass nur der Ertrag davon ausgegeben wird.«
‘Umar stiftete ihn dann, und diese seine Spende war als solche auf dem Weg Allahs für die Sklaven, die Armen, die Gäste, die Reisenden und die Verwandten. Es ist für den Verwalter des Gutes keine Sünde, wenn er auch davon seinen Lebensunterhalt bestreitet, oder einen Freund davon speist, der keine ungerechtfertigte Bereicherung beabsichtigt.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 2772.
2766 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Haltet euch fern von den sieben vernichtenden Sünden.“ Die Leute sagten:
”O Gesandter Allahs, und welche sind diese?“ Er sagte:
”Diese sind: Die Beigesellung Allahs, die Zauberei, die Tötung eines Menschen, dessen Leben Allah unantastbar gemacht hat, es sei denn, dies geschehe nach dem Recht. Ferner das Verzehren der Zinsen, das Verzehren des Vermögens einer Waise, die Flucht am Tage der Schlacht und die Verleumdung der unbescholtenen, gläubigen und arglosen Frauen.“ (1)
(1) Dieser letzte Satz ist der Beweis dafür, wie schwerwiegend das Antasten der Frauenwürde im Islam ist. Hoffentlich erwähnen die Muslime diesen Hadith im Zuge des Dialogs mit christlichen Kirchen, die sehr gern und immer wieder über die “Stellung der Frau im Islam” reden wollen.
2768 – … Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam nach Al-Madina und hatte keinen Diener. Da nahm Abu Talha mich bei der Hand und ging mit mir zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte:
»O Gesandter Allahs, Anas ist bekannt als ein geschickter Junge! So nimm ihn auf in deinen Dienst.«
Da stand ich in seinem Dienst, sowohl auf der Reise als auch wenn er sich zu Hause aufhielt, und wenn ich etwas gemacht habe, stellte er mir nie die Frage:
Warum hast du es so gemacht?< Und für etwas, das ich nicht gemacht habe, stellte er mir nie die Frage: >Warum hast du es nicht so gemacht?<“ (1)
(1) Der Beruf eines Dieners im Islam wird nicht für „niedrig“ angesehen; Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, Diener des Propheten, gehört gleichzeitig, sowohl zu seinen ehrwürdigen Gefährten, als auch zu den großen Überlieferer von Hadithen.
2771 – … Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, gab seine Anweisung für den Bau der Moschee und sagte:
»O Söhne des An-Nadschdschar, macht mir einen Preisvorschlag für diesen euren Obstgarten!« Und sie sagten:
»Bei Allah, nein! Wir verlangen dafür keinen Preis. Dieser sei nur Allah gewidmet.«“
2772 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”‘Umar erwarb ein Stück Land in Chaibar. Er begab sich zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte:
»O Gesandter Allahs, ich erwarb ein Stück Land, und einen besseren Erwerb als diesen habe ich nie gemacht, so gib mir deinen Rat dafür.«
Der Prophet sagte:
»Stifte – wenn du willst – dessen Grund und Boden und spende den Ertrag davon.« ‘Umar stiftete es dann mit der Bedingung, dass dessen Grund und Boden weder verkauft noch verschenkt noch beerbt werden dürfe, und dass (der Ertrag) als Spende gelte: für die Armen, die Verwandten, die Sklaven, auf dem Weg Allahs, die Gäste, die Reisenden und dass es für den Verwalter des Gutes keine Sünde sei, wenn er auch davon seinen Lebensunterhalt bestreite, oder einen Freund speise, der keine ungerechtfertigte Bereicherung beabsichtige.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 2764.
2776 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Meine Erben werden unter sich (nach mir) weder einen Dinar noch einen Dirham teilen dürfen. Was ich hinterlasse, ist – mit Ausnahme des Lebensunterhaltes für meine Frauen und des Arbeitslohns für meinen Diener – eine Sadaqa.“