5251 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass er zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Scheidungserklärung von seiner Frau sprach, während sie ihre Monatsregel hatte. Da fragte (sein Vater) ‘Umar Ibn Al-Chattab den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und der Gesandte Allahs sagte:
”Befehle ihm, dass er sein eheliches Verhältnis mit seiner Frau wieder herstellt und mit ihr solange wie üblich lebt, bis sie von ihrer Regel frei ist. Dann soll er solange warten, bis sie ihre Regel wieder hat und dann davon wieder frei wird. Hier dann kann er die Entscheidung darüber treffen, ob er die Ehe mit ihr aufrechterhält, oder sich für die Scheidung entscheidet, bevor er sie berührt. Dies ist die Wartezeit für die Frau, welche Allah für ihre Scheidung vorgeschrieben hat.“ (1)
(1) Mit dieser Maßnahme soll eine emotionelle Entscheidung vermieden werden, welche eventuell dadurch entstehen könnte, dass der Mann, der in Wirklichkeit seine Frau begehrt, durch Kurzschlusshandlung deshalb verärgert reagiert, weil Monatsregel, Erkrankung, Wochenbett, oder ähnliche Umstände im Weg zur Befriedigung seiner Begierde standen; vgl. dazu Qur’an-Vers 65:1; ferner Rassoul, Die Scheidung nach islamischem Recht, Islamische Bibliothek, siehe unter: Prinzipien des islamischen Scheidungsrechts.
5254 – … Al-Awza‘yy berichtete:
”Ich fragte Az-Zuhryy: »Welche Frau von den Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, suchte Zuflucht (zu Allah) vor ihm?« Und er sagte:
»‘Urwa sagte zu mir, dass Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, folgendes berichtete:
Als die Tochter des Al-Dschaun (zu ihrer Hochzeit) beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, eintrat und er ihre Nähe suchte, sagte sie: >>Ich nehme meine Zuflucht zu Allah vor dir!<< Und er erwiderte: >>Du hast wahrlich deine Zuflucht zu dem Allmächtigen gesucht. Gehe zu deiner Familie zurück!<« … “ (1)
(1) Die ohne wenn und aber, kurz, schnell und einfach getroffene Entscheidung des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zeigt sowohl die große Ehrerbietung eines Propheten gegenüber seinem Herrn, als auch die Achtung vor dem Willen der Frau. Jeder Muslim, der seine Frau zu schikanieren beabsichtigt, sie gegen ihren Willen und durch irgendwelche Druckmittel gefangenhalten will und ihr die Scheidung immer wieder verweigert, soll sich an dem Verhalten des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ein Beispiel nehmen.
5259 – … Sahl Ibn Sa‘d As-Sa‘idyy berichtete:
”‘Uwaimer Al-‘Adschlanyy kam zu ‘Asim Ibn ‘Adyy Al-Ansari und sagte zu ihm:
»Du ‘Asim, was hältst du davon, wenn ein Ehemann einen fremden Mann zusammen mit seiner Ehefrau findet. Soll er ihn dann umbringen, und ihr richtet ihn (den Ehemann) dann hin; oder wie soll er sich verhalten? Frage doch du ‘Asim für mich über diese Sache beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm!«
Als ‘Asim den Gesandten Allahs darüber fragte, sah er, dass der Gesandte Allahs mit einer solchen Frage unzufrieden war und diese für schlecht erklärte. Auf Grund dessen, was sich beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ereignete, wurde ‘Asim sehr betrübt. Als er zu seiner Familie zurückkehrte, kam ‘Uwaimer zu ihm und sagte: »Was hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu dir gesagt?« ‘Asim sagte zu ihm: »Deine Sache hat mir keinen Segen gebracht. Der Gesandte Allahs war mit einer solchen Frage unzufrieden und erklärte sie für schlecht.«
‘Uwaimer erwiderte:
»Ich werde davon nicht ablassen, bis ich ihn darüber gefragt habe!«
Danach kam ‘Uwaimer zum Gesandten Allahs, während er mit den Leuten dasaß, und sagte:
»O Gesandter Allahs, was hältst du davon, wenn ein Ehemann einen fremden Mann zusammen mit seiner Ehefrau findet. Soll er ihn dann umbringen, und ihr richtet ihn (den Ehemann) dann hin; oder wie soll er sich verhalten?«
Darauf sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm:
»Allah hat bereits über diese deine Angelegenheit und die Angelegenheit deiner Gefährtin eine Entscheidung offenbart. Geh dann nach Hause und bring deine Gefährtin mit.«
(Als er mit ihr dort erschien,) vollzogen sie den Li‘an, (1) während ich mit den Leuten beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, saß.
Als die beiden damit fertig waren, sagte ‘Uwaimer:
»Es hätte bedeuten müssen, dass ich über sie gelogen hätte, wenn ich sie weiterhin als Ehefrau zurückbehielte.«
Es geschah dann, dass er (‘Uwaimer) zuvor die dreifache Scheidung von ihr aussprach, ehe der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn dazu (zum Li‘an) aufgefordert hatte.
Ibn Schihab sagte in diesem Zusammenhang:
»Und demnach wurde mit den Leuten des Li‘an entsprechend verfahren.«“
(1) Li‘an ist eine Ehescheidung, welche eine spätere Wiederverheiratung zwischen denselben Ehepartnern ausschließt. Li‘an ist eine Art Verfluchungseid, der erstmalig in der Rechtgeschichte der Menschheit, nach der Vorschrift des Qur’an (24:6 ff.; vgl. dort die Verfahrensweise) in Erscheinung getreten ist. Davon kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn ein Ehemann, der seine Ehefrau des Ehebruchs beschuldigt, nicht imstande ist, den nach dem Qur’an (24:4) notwendigen Beweis von vier Zeugen zu erbringen; vgl. ferner Hadith Nr. 5306 ff.
5261 – … Aischa berichtete:
”Ein Mann sprach die Scheidungserklärung von seiner Frau zum dritten Male aus, (1) und seine geschiedene Frau heiratete einen anderen, von dem sie wieder (ehe er sie berührte) geschieden wurde. Darüber wurde der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, gefragt, ob sie nunmehr rechtmäßig den ersten heiraten dürfe. Der Prophet sagte: »Nein, erst wenn dieser (zweite) von ihr das Süße geschmeckt hat, wie der erste es auch schmeckte.«“
(1) Dabei handelt es sich um den sog. Talaq ba’in (endgültige Scheidung):. Läuft nach der zweiten widerruflichen Scheidung die Wartefrist (‘Idda) ab, ohne dass der Ehemann diese widerruft, so ist die dritte Scheidung endgültig und unwiderruflich die letzte, und die beiden Ehepartner dürfen nach Vers 230 der zweiten Sura, Al-Baqara, nicht mehr erneut die Ehe eingehen, bis die Frau einen anderen Mann geheiratet, und mit ihm die ehelichen Beziehungen vollzogen hat, und dann von diesem geschieden worden ist. Eine proforma Eheschließung, ohne Berührung der Frau, um die Wiederheirat mit dem ersten Ehemann zu legitimieren, ist verboten (haram). Durch das Ultimatum des Qur’an wird dem Familiendrama und der Willkür des Mannes gegenüber der Frau ein Ende gesetzt; vgl. Rassoul, Die Scheidung nach islamischem Recht, Islamische Bibliothek.
5262 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ließ uns wählen, (1) und wir entschieden uns für Allah und Seinen Gesandten. Diese Wahl galt nicht als Scheidungsfall.“
(1) Die Wahl bezog sich auf alle Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und erfolgte auf Grund der Offenbarung des Qur’an-Verses 33:28ff.
5269 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Allah hat wahrlich dem Menschen in meiner Umma das erlassen, was er in seinem Innern hegt, solange er dies nicht in die Tat umgesetzt oder davon herumgesprochen hat.“
Qatada sagte dazu: ”Das heißt, wenn einer (z.B.) in seinem Innern an eine Scheidung denkt, so hat dieser Gedanke keine rechtliche Folge!“
5270 – … Dschabir berichtete:
”Ein Mann von (dem Stamm) Aslam kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und erzählte ihm, dass er Unzucht begangen hat. Der Prophet wandte sich von ihm ab, und der Mann begab sich zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte, und leistete viermal die Zeugnisaussage gegen sich selbst. Der Prophet ließ ihn zu sich näher kommen und sagte zu ihm:
»Bist du verrückt! Bist du verheiratet?« Der Mann sagte: »Ja!«
Darauf veranlasste der Prophet seine Steinigung im Gebetssaal. Als er durch die Steine verletzt wurde, entfloh er und wurde in einer steinigen Gegend eingeholt, wo er dort getötet wurde.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5271, 6814f. und die Anmerkung dazu.
5271 – … Abu Huraira berichtete:
”Ein Mann von (dem Stamm) Aslam kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, während er sich in der Moschee aufhielt, und rief ihm zu: »O Gesandter Allahs, der andere beging Unzucht!«, wobei er sich selbst meinte. Der Prophet wandte sich von ihm ab, und der Mann begab sich zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte, und sagte:
»O Gesandter Allahs, der andere beging Unzucht!«
Der Prophet wandte sich abermals von ihm ab, und der Mann begab sich wieder zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte, und sagte ihm dasselbe nochmal. Der Prophet wandte sich von ihm ab, und der Mann begab sich zum vierten Mal zu der Seite, zu der der Prophet sich hinwandte. Als er dann viermal die Zeugnisaussage gegen sich selbst geleistet hatte, ließ ihn der Prophet zu sich näher kommen und fragte ihn:
»Bist du verrückt?«
Der Mann sagte: »Nein!«
Darauf sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm:
»Nehmt ihn dann und steinigt ihn!« Der Mann war verheiratet.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5270, 6814f. und die Anmerkung dazu.
5273 – … Ibn ‘Abbas berichtete:
”Die Frau von Thabit Ibn Qais kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, ich habe nichts gegen Thabit Ibn Qais auszusetzen, weder seines Charakters noch seines Glaubens wegen. Aber ich hasse es, mich als Muslima wie eine Ungläubige zu benehmen.« (1)
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Bist du bereit, ihm seinen Obstgarten zurückzugeben?«
Sie sagte: »Ja!« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte dann zu Thabit Ibn Qais:
»Nimm den Obstgarten an und vollziehe von ihr eine einmalige Scheidung« … “ (2)
(1) D.h., dass die Frau festgestellt hat, dass sie ihre ehelichen Verpflichtungen ihrem Mann gegenüber nicht erfüllen konnte, und dass sie keine Sünde auf sich laden wollte; deshalb begehrte sie die Scheidung. Im islamischen Recht spricht man in solchem Fall von Chul‘ bzw. Chal‘ (sich zurückziehen), indem die Ehefrau ihrem Mann die Brautgabe, im obigen Fall den Obstgarten, zurückgibt. Es hängt auf jeden Fall von der Abmachung ab, die sie mit ihrem Mann zur Auflösung der Ehe getroffen hat.
(2) Eine einmalige Scheidung lässt zu, dass die beiden wieder die Ehe fortsetzen können, wenn der Widerruf der Scheidung innerhalb der Wartefrist (‘Idda) der Frau erfolgt. Ein Chal‘ ist also nicht wie der Fall vom Li‘an Siehe Hadith Nr. 5259, 5275 und 5276), der eine Wiederheirat zwischen den beiden ausschließt. Siehe Hadith Nr. 5192, 5193, 5194 und die Anmerkung dazu.
5275 – … Ibn ‘Abbas berichtete:
”Die Frau von Thabit Ibn Qais kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, ich habe nichts gegen Thabit auszusetzen, weder seines Charakters noch seines Glaubens wegen. Aber ich kann ihn nicht ausstehen.«
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Bist du bereit, ihm seinen Obstgarten zurückzugeben?« Sie sagte: »Ja!«“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5192, 5193, 5194, 5273, 5283 und die Anmerkung dazu.
5276 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Die Frau von Thabit Ibn Qais Ibn Schammas kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte zu ihm: »O Gesandter Allahs, ich hasse nichts an Thabit, weder seinen Charakter noch seine Glauben. Aber ich fürchte den Unglauben.« (1) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Bist du bereit, ihm seinen Obstgarten zurückzugeben?« Sie sagte: »Ja!«
Sie gab ihm dann den Obstgarten zurück, und der Prophet befahl ihm, sich von ihr zu trennen.“
(1) Siehe Hadith Nr. 5192, 5193, 5194, 5273, 5275, 5283 und die Anmerkung dazu.
5283 – … Ibn ‘Abbas berichtete:
”Der Mann von Barira war ein Sklave namens Mugith. Als sähe ich ihn noch, wie er weinend hinter ihr umherlief, und seine Tränen über seinen Bart flossen. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ‘Abbas:
»O ‘Abbas, wunderst du dich nicht über die Liebe des Mugith für Barira und über den Hass Bariras gegen Mugith?«
Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, wandte sich dann an Barira und sagte zu ihr: »Wenn du zu ihm zurückkehren würdest!«
Sie sagte: »O Gesandter Allahs, befiehlst du es mir?« Er erwiderte:
»Ich will nur eine Fürbitte (für ihn) einlegen!«
Sie sagte dann: »Ich habe kein Verlangen nach ihm!«“ (1)
(1) Die in manchen islamischen Ländern übliche Praxis der zwangsmäßigen Zurückführung der gegen ihren Mann aufsässigen Ehefrau, ist nach diesem Hadith eine widerrechtliche Handlung, die ab sofort abgeschafft werden muss. Nirgendwo – weder im Qur’an noch in der Sunna – ist eine Bestimmung anzutreffen, die die Ehe für die Frau zu einem Gefängnis macht. Siehe Hadith Nr. 5192, 5193, 5194, 5273, 5275, 5276 und die Anmerkung dazu.
5304 – … Sahl berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Ich und derjenige, der für eine Waise sorgt, werden zusammen im Paradies so sein.«
Und der Prophet zeigte dies demonstrativ mit dem Zeigefinger und dem Mittelfinger, indem er sie voneinander geringfügig spreizte.“
5305 – … Abu Huraira berichtete:
”Ein Mann kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte:
»O Gesandter Allahs, (meine Frau) hat mir einen schwarzen Sohn zur Welt gebracht!«
Der Prophet sagte zu ihm: »Besitzt du Kamele?« Der Mann sagte: »Ja!«
Der Prophet fragte: »Welche Farben haben diese?« Der Mann sagte: »Sie haben eine rötliche Farbe!« Der Prophet fragte ferner: »Gibt es unter diesen auch dunkle oder schwarze?« Der Mann sagte: »Ja!« Der Prophet sagte: »Woher kommt das? Es kann von einer alten Rasse durchgekommen sein. Dein Sohn mag auch nach einer früheren Abstammung so gekommen sein.«“ (1)
(1) Man merkt in diesem Hadith die unkomplizierte und für jedermann verständliche Erklärung des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. Demnach muss derartiger Verdacht gegen die Frau wegen Untreue ausgeklammert werden.
5306 – … ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass ein Mann von den Al-Ansar seine Frau des Ehebruchs bezichtigte, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ließ beide den (Verfluchungs-)Eid leisten und trennte sie voneinander.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5259, 5307 und 5313.
5307 – … Ibn ‘Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Hilal Ibn Umayya bezichtigte seine Frau des Ehebruchs. Er kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und bezeugte es vor ihm. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
»Wahrlich, Allah weiß wohl, dass einer von euch lügt! Gibt es unter euch einen Reumütigen?«
Da stand die Frau auf und gab ihr Zeugnis ab.“ (1)
(1) Der Wortlaut und der Gegenstand ihrer Aussage sind im Hadith nicht angegeben. Siehe Hadith Nr. 5259, 5306 und 5313.
5313 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, einen Mann, der seine Frau des Ehebruchs beschuldigte, von dessen Frau trennte, nachdem er die beiden den Eid hatte leisten lassen. (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5259, 5306 und 5307.
5339 – … Umm Habiba berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Einer muslimischen Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme beim Tod ihres Mannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.“ (1)
(1) Hier ist zu bemerken, dass es sich nicht um die Trauer des Herzens handelt, die zeitlich unbeschränkt sein kann, weil der Mensch keine Herrschaft auf sein Inneres hat. Vielmehr ist der Brauchtum für die Trauer: Dazu gehört das äußere Verhalten, zum Beispiel in der schwarzen Kleidung (im Islam nicht der Fall), Unterlassung der Gesichtsschminke, Entgegennahme von Kondolationen usw. Nach der Regelung dieses Hadith werden Säuglinge (Beeinflussung durch Muttermilch) und Kinder im Haushalt nach drei Tagen von dem Gesicht des Elends verschont. Auch die Einschränkung der Trauerzeremonien in drei Tagen, und anschließend die Wiederherstellung des normalen Lebens, geben den wahren Eindruck des Glaubens, dass der Tod zum Leben und zu der Allmacht des Ewigen Schöpfers gehört. Außerdem darf auch die Trauer um den eigenen Vater oder Bruder oder eigene Mutter (äußerlich) nicht mehr als drei Tage sein. Das Gebot in diesem Hadith lässt begreifen, wie enorm die Beziehung zwischen Mann und Frau in Wirklichkeit ist. Außerdem ist die Wartezeit vor der Wiederheirat sowieso inbegriffen; siehe Hadith Nr. 5340ff und die Anmerkung dazu.
5340 – … Umm ‘Atiyya berichtete:
”Uns (Frauen) war es verboten, dass wir länger als drei Tage trauern, es sei denn wegen dem Ehemann.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5339, 5340f. und 5345 und die Anmerkung dazu.
5341– … Umm ‘Atiyya berichtete:
”Uns (Frauen) war es (von dem Propheten) verboten worden, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, es sei denn, es handelte sich um den verstorbenen Ehemann, um den die Trauer vier Monate und zehn Tage dauern sollte. Ferner, dass wir während der Trauerzeit weder Kuhl (1) noch Parfüm benutzten, farbige Kleidung zu tragen, außer weißer Kleidung, die durch Batik-Färbung grüne oder schwarze Flecken hatte. Uns wurde nur (im Trauerfall) erlaubt, bei der Körperreinigung nach Beendigung der Monatsregel, etwas Kampfer oder Weihrauch zu benutzen. Ferner wurde uns die Teilnahme an einem Trauerzug untersagt.“
(1) Kuhl (Kollyrium) ist ein Heilmittel für die Augen und Färbungsmittel für die Augenlider zugleich, das aus pulverisiertem Antimon gewonnen wird; es gibt den Augen einen gesunden Glanz und schützt sie vor Infektionen. Das Kuhl-Pulver (Vorsicht vor unreinen Produkten davon) wird gewöhnlich in einem kunstvollen schönen Gefäß (Mikhala, Mehrzahl: Makahil) bewahrt; und zur Färbung und Behandlung der Augen wird ein Stift (Mikhal) mit einer Ornamentik verwendet, der gleichzeitig als Verschluss für die Mikhala dient. Siehe Hadith Nr. 5339, 5340, 5345 und die Anmerkung dazu.
5345 – … Zainab, Tochter der Umm Salama berichtete:
”Als Umm Habiba Bint Abi Sufyan die Todesnachricht ihres Vaters bekam, ließ sie sich etwas Parfüm bringen und rieb damit ihre beiden Arme ein und sagte:
»Ich habe eigentlich kein Verlangen nach Parfüm. Ich habe nur den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hören:
>Einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tag zu trauern, mit Ausnahme des verstorbenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.<«“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5339 und die Anmerkung dazu.