5063 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Eine Gruppe von drei Männern suchte die Wohnungen der Frauen des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, auf, um sich über die Frömmigkeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu erkundigen. Als sie davon Kenntnis nahmen, machten sie den Eindruck, als ob sie derartige Praxis für gering schätzten. Sie sagten dann:
»Wer sind wir gegenüber dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm? Ihm ist doch jede vergangene und künftige Schuld vergeben worden.« (1) Einer von ihnen sagte: »Was mich aber angeht, so verbringe ich die ganze Nacht im Gebet.« Ein anderer berichtete:
»Ich aber faste die ganze Zeit und breche nicht mein Fasten.«
Der dritte sagte: »Ich enthalte mich aber der Frauen und werde niemals heiraten.« Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam hinzu und sagte:
»Seid ihr diejenigen, die dies und jenes gesagt haben? Was mich wirklich angeht, so bin ich bei Allah unter euch derjenige, der Allah am meisten fürchtet und Ihm gegenüber am frömmsten ist. Dennoch faste ich und breche mein Fasten, bete ich und gehe schlafen und heirate die Frauen. Wer sich von diesem meinem Weg (Sunna) abwendet, der gehört nicht zu mir!«“
(1) vgl. Qur’an 48:1ff. Ferner Hadith Nr. 1130, 4837, 5063, 6307, 6471, 7507 und die Anmerkung dazu.
5064 – … ‘Urwa berichtete, dass er sich bei Aischa über den Qur’an-Vers (4:3) erkundigte, in dem Allah, Erhaben ist Er, sagt:
>Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegenüber den Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.<
Aischa sagte zu ihm:
”Du, Sohn meiner Schwester! Es handelt sich dabei um die Waisenmädchen, die sich in der Obhut ihres Fürsorgeberechtigten befinden, und er die Heirat mit ihnen wegen ihres Vermögens und ihrer Schönheit begehrt und will dazu eine geringere Brautgabe leisten, als die sonst für ihren Stand nach der Sunna üblich ist. Darauf erging das Verbot, dass Waisenmädchen nicht ungerechterweise verheiratet werden dürfen, es sei denn, ihr Brautgeld wird ihnen vollständig geleistet. Anderenfalls erging der Befehl, dass sie (die Männer) andere Frauen außer den Waisenmädchen heiraten sollen.“
5066 – … ‘Abdullah berichtete:
”Wir waren zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, noch junge Männer, die nichts hatten, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu uns:
»O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten; denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten; denn es ist eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung)!“
5068 – … Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, machte gewöhnlich die Runde bei seinen Frauen und besuchte sie alle in einer einzigen Nacht, und sie waren an der Zahl neun Frauen.“ …
5071 – … Ibn Mas‘ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Wir zogen zum Kampf mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, aus und hatten für uns keine Frauen dabei. Wir sagten: »O Gesandter Allahs, sollen wir uns nicht kastrieren (1) lassen?« Und er verbot es uns.“
(1) Kastration ist eine operative Ausschaltung der Keimdrüsen, sowohl beim Mann durch Entfernung der Hoden, als auch bei der Frau durch Entfernung der Eierstöcke. Heute wird dies durch Bestrahlung vollzogen. Siehe ferner Hadith Nr. 5073 und die Anmerkung dazu.
5073 – … Sa‘d Ibn Abu Waqqas berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, lehnte es ab, dass ‘Uthman Ibn Maz‘un im Zölibat lebt. Hätte der Prophet ihm dies erlaubt, hätten wir uns kastrieren lassen!“ (1)
(1) Der Qur’an (57:26) beschreibt das Mönchtum als eine Erfindung der Menschen und erwähnt ausdrücklich, dass Allah es nicht vorschreibt. Es hat – historisch gesehen – heidnischen Ursprung, der von der falschen Vorstellung über den geschlechtlichen Trieb ausging. Dort heißt es, dass dieser ein tierisch niedriger Trieb sei, der den Menschen befleckte und mit seiner Würde nicht vereinbar sei. Auf Grund dessen wurden kultische Entmannungen, z.B. im alten Babylonien, im Osiriskult der alten Ägypter und in anderen Teilen des Abendlandes, vorgenommen. (Vgl. Browe, Peter, Zur Geschichte der Entmannung, 1936, S. 13ff.). Mit der Übernahme des Zölibats durch die katholische Kirche auf Grund der Geringschätzung und Verachtung der Frau, entfernt sich das Christentum weit weg von seinem Ursprung im Alten Testament. Es ist bekannt, dass Jesus, Allahs Friede auf ihm, vom Zölibat überhaupt nicht sprach, und dass Kephas (Petrus) selbst verheiratet war. Siehe Hadith Nr. 5071 und die Anmerkung dazu.
5090 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Bei einer Heirat wird die Frau gewöhnlich wegen viererlei Gründen begehrt sein: Wegen ihres Vermögens, ihrer Abstammung, ihrer Schönheit und ihrer Frömmigkeit. Nehmt also einen glücklichen Ausgang mit der Frau, die fromm ist, damit deine Hände zu einem beachtlichen Gewinn gelangen.“
5091 – … Sahl berichtete:
”Ein Mann ging an dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, vorbei. Der Prophet fragte die Anwesenden:
»Was haltet ihr von diesem Mann?« Die Leute sagten:
»Er ist eher der Mann, dem, wenn er um die Hand einer Frau bittet, die Frau zur Ehe gegeben wird, und wenn er für jemanden spricht, die Fürsprache von ihm angenommen wird, und wenn er spricht, man ihm gern zuhören will.«
Der Prophet schwieg, bis ein Mann von den armen Muslimen vorbeiging. Der Prophet fragte:
»Was haltet ihr von diesem Mann?«
Die Leute sagten: »Er ist eher der Mann, dem, wenn er um die Hand einer Frau bittet, die Frau zur Ehe nicht gegeben wird, und wenn er für jemanden spricht, von ihm die Fürsprache nicht angenommen wird, und wenn er spricht, man ihm nicht gern zuhören will.«
Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu den Leuten:
»Dieser (letzte) wäre besser als die ganze Erde, wenn sie von Männern in der Art des (ersten) Mannes voll wäre.«“
5093 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Ein schlechtes Vorzeichen (Omen) gibt es im Zusammenhang mit einer Frau, mit einem Wohnhaus und mit einem Pferd.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5094 und 5095.
5094 – … Ibn ‘Umar berichtete:
”Die Leute sprachen vom schlechten Vorzeichen (Omen) in der Gegenwart des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihnen:
»Wenn es ein schlechtes Vorzeichen in einer Sache geben würde, dann nur im Zusammenhang mit einer Frau, mit einem Wohnhaus und mit einem Pferd.«“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5093 und 5095.
5095 – … Sahl Ibn Sa‘d berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wenn es etwas davon (schlechten Vorzeichen) in einer Sache geben würde, dann nur im Zusammenhang mit einer Frau, mit einem Wohnhaus und mit einem Pferd.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5093 und 5094.
5096 – … Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Ich habe nach mir keine Versuchung hinterlassen, die den Männern schädlicher wäre, als die Frauen!“
5102 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, trat bei mir ein, während sich ein Mann bei mir befand. Es sah durch sein verändertes Gesicht so aus, als ob er so etwas nicht gern hätte. Ich sagte zu ihm:
»Er ist doch mein Bruder (durch die Rada‘a).« (1) Der Prophet erwiderte:
»Seht richtig, wer eure Brüder sind; denn die Rada‘a ist nur durch stillen des Hungers (Madscha‘a).«“ (2)
(1) Auf Grund der Rada‘a (das Stillen) entsteht eine Milchgeschwisterschaft, durch welche die Heirat unter derartigen Geschwistern nicht zulässig ist.
(2) Die Madscha‘a bedeutet, dass das Stillen den Hunger des Kindes regelmäßig beseitigt, nicht nur vorübergehend, sondern für eine längere Dauer, so dass sein Körper davon beeinflusst wird; siehe die darauffolgenden Hadithe.
5103 – … Aischa berichtete:
”Aflah, Bruder des Abu-l-Qu‘ais, kam zu mir und bat um Einlass. Dieser war mein Onkel auf Grund der Rada‘a, nachdem die Offenbarung über die Schleierpflicht herabgesandt wurde. Ich verwehrte ihm den Einlass, bis der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam. Als ich ihm von dem erzählte, was ich getan habe, befahl er mir, dass ich ihm (den Eintritt) erlaube.“ (1)
(1) vgl. Hadith Nr. 5102 und die Anmerkung dazu.
5108 – … Dschabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot es, dass die Frau einen Mann heiratet, der mit ihrer Tante mütterlicherseits oder väterlicherseits verheiratet ist.“ … (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5109.
5109 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Ein Mann darf nicht gleichzeitig mit einer Frau und ihrer Tante mütterlicherseits oder väterlicherseits verheiratet sein.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5108.
5112 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Schigar. Und Schigar ist, wenn ein Mann seine Tochter einem anderen Mann mit der Bedingung zur Frau gibt, dass dieser ihm auch seine Tochter zur Ehefrau gibt, und dass die Aufhebung einer Zahlung des Brautgeldes auf Gegenseitigkeit beruht.“
5115 – … ‘Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Ibn ‘Abbas, dass zur Zeit der Schlacht von Chaibar, der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, die Zeitehe (Mut‘a) (1) und das Fleisch der zahmen Esel zum Verzehr verbot.“
(1) Diesen Hadith wollen wir gern denjenigen vorhalten, bei denen die Mut‘a immer noch Gültigkeit hat, obwohl die Überlieferung von ‘Alyy Ibn Abi Talib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, bei ihnen eine zuverlässige Quelle ist; vgl. dazu Hadith Nr. 5523.
5120 – … Thabit Al-Bunanyy berichtete: ”Ich war bei Anas, während seine Tochter auch bei ihm war. Anas erzählte uns folgendes: »Eine Frau kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und bot sich ihm (für die Ehe mit ihm) an. Sie sagte zu ihm:
>O Gesandter Allahs, hast du Verlangen nach mir?<«
Die Tochter von Anas sagte:
»Wie gering ist ihre Scham! Du Schande!« Anas erwiderte:
»Sie ist besser als du; denn sie begehrte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und bot sich ihm deshalb an.«“
5121 – … Sahl Ibn Sa‘d berichtete:
”Eine Frau bot sich dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, (für die Ehe mit ihm) an. Darauf sagte ein Mann zu ihm: »O Gesandter Allahs, gib sie mir zur Frau!« Der Prophet fragte ihn:
»Was bietest du ihr (als Brautgabe) an?«
Er sagte: »Ich habe nichts.« Der Prophet sagte zu ihm:
»Geh und suche einen Ring, sei dieser auch aus Eisen!« Der Mann ging dann, kam aber zurück und sagte:
»Nein, bei Allah! Nichts habe ich gefunden, nicht einmal einen Ring aus Eisen. Aber hier ist mein Lendentuch, von dem sie die Hälfte besitzen kann.«
Der Mann besaß aber kein Oberkleid dazu, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihm:
»Was soll die Frau mit deinem Lendentuch machen? Wenn du es anhast, so hat sie nichts auf ihrem Leibe; und wenn sie es anhat, hast du selbst nichts auf deinem Leibe.
Der Mann setzte sich, und als es aber lange dauerte, stand er auf.
Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn nochmal sah, rief er ihn zu sich und sagte zu ihm:
»Was hast du vom Qur’an (auswendig gelernt)?«
Der Mann sagte: »Ich behalte noch die Sura Soundso und die Sura Soundso«
Er nannte ihm dann mehrere Suren. Da sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu ihm:
»Wir (1) geben sie dir (zur Ehefrau) für das, was du von dem Qur’an behalten hast.«
(1) Die Pluralform ist hier erforderlich, weil der Prophet (a.s.s.) stellvertretend für die Familie der Frau und für die gesamte Gemeinschaft der Muslime als Oberhaupt gehandelt hat; siehe Hadith Nr. 5126 sowie die Anmerkung zum Hadith Nr. 5125.
5122 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Als Hafsa, Tochter des ‘Umar, ihre Wartezeit nach dem Tod ihres Mannes Chunais Ibn Huthafa As-Sahmyy beendet hatte, und ihr in Al-Madina verstorbener Mann zu den Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, gehörte, geschah folgendes nach der Aussage von ‘Umar Ibn Al-Chattab:
»Ich ging zu ‘Uthman Ibn ‘Affan und bot ihm Hafsa als Ehefrau an. (1) Er sagte zu mir:
>Ich werde über diese meine Angelegenheit nachdenken!< Ich wartete dann einige Nächte ab. Danach traf ich ihn, und er sagte zu mir: Ich entschied mich, dass ich zurzeit nicht heirate.< Später traf ich Abu Bakr As-Siddiq und sagte zu ihm: Wenn du willst, gebe ich dir Hafsa, Tochter des ‘Umar, als Ehefrau.< Da schwieg Abu Bakr und äußerte sich nicht vor mir. Ich war über ihn noch mehr verärgert, als ich über ‘Uthman verärgert war. Da vergingen noch einige Nächte. Dann bat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, um ihre Hand, und ich gab sie ihm zur Ehefrau. Danach traf ich Abu Bakr, und er sagte zu mir: Es mag sein, dass du über mich verärgert warst, als du mir Hafsa anbotest, und ich dir keinerlei Äußerung machte!< Ich sagte zu ihm: >Ja!< Abu Bakr setzte fort:
Der einzige Grund, weshalb ich dir keine Äußerung darüber machte, war, dass ich vorher wusste, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Absicht über die Heirat mit ihr erwähnte, und es geziemt sich nicht, dass ich das Geheimnis des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, lüfte. Hätte er davon abgesehen, so hätte ich sie geheiratet.<«“ (2)
(1) Aus diesem Hadith wird die Zulässigkeit hergeleitet, dass ein Mann (Vater, Onkel, Bruder usw.) für eine sich in seiner Obhut befindliche heiratsfähige Frau (Tochter, Schwester, Nichte usw.) den richtigen Mann für die Ehe mit ihr suchen und sogar sie ihm anbieten darf. Von dieser segensreichen Praxis wird leider – wegen dem falschen Stolz bei einigen Familien – selten Gebrauch gemacht. Dadurch wird der Weg zur Ehe deshalb versperrt bleiben, weil minderbemittelte junge Männer mit hoher menschlicher Qualität gewöhnlich voller Hemmungen sind, um das Angebot bei vornehmen Familien zu wagen. Die Unterlassung solcher Praxis bedeutet manchmal und ohne jeden Zweifel einen Verlust für die heiratsfähigen Mädchen und Frauen. Auf der anderen Seite kann diese Praxis Unannehmlichkeiten hervorrufen, wenn der Ehemann schlechten Charakter besitzt und später seiner Frau ständig ein solches Angebot vorhält, er sei dadurch in einer Falle geraten.
(2) vgl. Hadith Nr. 2140 und 5142.
5125 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir:
»Ich habe dich im Traum gesehen. Der Engel brachte dich eingehüllt in einem Seidentuch und sagte zu mir: >Das ist deine Frau!< Ich nahm das Tuch von deinem Gesicht ab (1) und sah, dass du diese Frau bist. Da sagte ich zu mir: >Wenn dieses (Vorzeichen) von Allah ist, so wird Er es vollenden!<«“
(1) Dies geschieht auch in der Realität: Dem Mann, der eine Frau zu heiraten beabsichtigt, steht es zu, dass er ihr Gesicht sehen darf; vgl. dazu Hadith Nr. 5126 und 7011f.
5126 – … Sahl Ibn Sa‘d berichtete:
”Eine Frau kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte:
»Ich bin zu dir gekommen, um mich selbst als Geschenk an dich zu geben. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, hob seinen Blick zu ihr, schaute sie für eine Weile an und senkte anschließend seinen Kopf zum Boden. Als die Frau sah, dass er über ihr Angebot keine Entscheidung traf, setzte sie sich hin. Darauf stand ein Mann von seinen Gefährten auf und sagte:
»O Gesandter Allahs, wenn du nichts mit ihr vorhast, dann gib sie mir zur Frau!« Der Prophet fragte ihn:
»Hast du etwas (als Brautgabe)?«
Er sagte: »Nein, bei Allah, o Gesandter Allahs.« Der Prophet sagte zu ihm:
»Geh dann zu deiner Familie und siehe, ob du etwas findest!« Der Mann ging, kam (nach einer Weile zurück) und sagte:
»Nein, bei Allah! Nichts habe ich gefunden.« Der Prophet sagte zu ihm:
»Geh und suche einen Ring, sei dieser auch aus Eisen!«
Der Mann ging, kam dann (nach einer Weile zurück) und sagte:
»Nein, bei Allah! Nichts habe ich gefunden, nicht einmal einen Ring aus Eisen. Aber hier ist mein Lendentuch, von dem sie die Hälfte besitzen kann.«
Der Mann besaß aber kein Oberkleid dazu, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihm:
»Was soll sie mit deinem Lendentuch machen? Wenn du es anhast, so hat sie nichts auf ihrem Leibe; und wenn sie es anhat, so hast du selbst nichts auf deinem Leibe.«
Der Mann setzte sich hin und als es lange dauerte, stand er auf. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sah, dass er weggehen wollte, ließ er nach ihm rufen, und als dieser zurückkam, sagte er zu ihm:
»Was hast du vom Qur’an (auswendig gelernt)?«
Der Mann sagte: »Ich kenne die Sura Soundso und die Sura Soundso auswendig.« Er nannte ihm dann mehrere Suren. Da sagte der Prophet:
»Kannst du diese auswendig rezitieren?« Der Mann sagte: »Ja!«
Da sagte der Prophet zu ihm: »Du kannst dann gehen! Wir haben sie dir zur Frau für das gegeben, was du vom Qur’an auswendig kennst.«“ (1)
(1) vgl. Hadith Nr. 5121, 5125 und die Anmerkung dazu.
5127 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Die Eheschließung vor dem Islam in der Zeit der Unwissenheit (Dschahiliyya) wurde auf viererlei Arten vollzogen: Eine Art davon war, wie heute gewöhnlich mit der Eheschließung verfahren wird, in dem der Heiratskandidat bei einem anderen um die Hand seiner Schutzbefohlenen oder seiner Tochter bittet, alsdann die Brautgabe dafür leistet und sie anschließend heiratet. Eine andere Art der Eheschließung bestand darin, dass ein Mann zu seiner eigenen Ehefrau kam, wenn sie gerade von ihrer Regel reingeworden war, und sagte: »Schicke eine Nachricht zu dem Soundso, damit du von ihm geschwängert werden kannst.« In diesem Fall hielt sich ihr Mann von ihr solange fern und berührte sie nicht, bis ihre Schwangerschaft von dem anderen Mann, der sie geschwängert hatte, offensichtlich und erkennbar wurde. Hier dann, nachdem die Schwangerschaft feststand, unterhielt ihr Mann mit ihr wieder die geschlechtliche Beziehung, wenn er dies begehrte; denn dies ließ er nur zu, um Kinder zu haben. Diese Art von Eheschließung nannte man >Nikahu-l-Istibda‘< (Schwängerungsehe).
Die dritte Art wurde in der Weise vollzogen, dass sich eine Gruppe von weniger als zehn Männern zu einer Frau begab, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Wenn sie davon schwanger wurde und später ein Kind zur Welt brachte, dann ließ sie nach der Entbindung einige Nächte verstreichen und schickte zu allen Männern eine Einladung. Hier dann durfte keiner von ihnen seine Erscheinung bei ihr verweigern. Wenn sie alle dann beisammen bei ihr eintrafen, sagte sie zu ihnen: »Ihr wisst noch, wie es mit euch war! Ich habe entbunden, und das Kind ist dein Sohn, du Soundso.«
Hier nannte sie dann den Namen des Mannes, der ihr am liebsten war. Diesem wurde das Kind für zugehörig erklärt, und der Mann konnte sich nicht gegen diese Maßnahme wehren. (1)
Bei der vierten Art der Eheschließung handelte es sich um eine größere Zahl von Männern, die (zum Zwecke des Geschlechtsverkehrs) bei einer und derselben Frau einzutreten pflegten, indem sie auch keinen von ihnen zurückweisen durfte. Und diese (Frauen) waren die Prostituierten, die als Auszeichnung ihres Gewerbes Fahnen über ihren Türen hissten. Wer sich zu ihnen begeben wollte, der konnte dort eintreten. Wenn eine Frau dann von einem dieser Männer schwanger wurde und später entbunden hatte, sammelten die Männer (Geld) für sie und riefen einen Kenner, der die Abstammungsmerkmale bei einem von ihnen feststellen konnte. Dann sprachen sie die Zugehörigkeit des Kindes zu demjenigen aus, den sie für den Vater hielten. (2)
Die Frau gab ihm dann das Kind, das als sein Sohn (3) bekanntgegeben wurde, und er (der Mann) durfte diese Maßnahme nicht verweigern.
Aber als Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der Wahrheit entsandt wurde, erklärte er alle diese Arten der Eheschließung aus der Dschahiliyya für nichtig, mit Ausnahme der Eheschließung, die die Menschen bis heute noch kennen.“
(1) Diese Art der Eheschließung nannte man “Nikahu-r-Raht” (Gruppenehe).
(2) Diese Art der Eheschließung nannte man “Nikahu-l-Bagaya” (Prostituiertenehe).
(3) Deshalb “Sohn”, weil Mädchen in der Dschahiliyya unmittelbar nach ihrer Geburt im Sand lebendig begraben wurden; vgl. Qur’an 81:8.
5133 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Eheschließung mit ihr vornahm, als sie sechs Jahre alt war, und mit ihr die ehelichen Beziehungen erst unterhielt, als sie neun Jahre alt war, und dass die Ehe mit ihm insgesamt neun Jahre dauerte (bis er starb). (1)
(1) Derartige Praxis ist bis heute noch in vielen islamischen Ländern vorhanden, dass die Eheschließung unter Kindern vorgenommen werden kann, die zwar als Verheiratete gelten und dennoch bei ihren Eltern weiterbleiben, bis sie das Alter der Geschlechtsreife erreicht haben. Hier dann lassen die Familien die Ehe zwischen den beiden feierlich vollziehen, indem die Braut ab dann zu ihrem Mann gehen darf. Durch diese Praxis ist die Sittlichkeit bei Jugendlichen gut bewahrt, und ihre Gefährdung durch unzüchtige Handlungen, Geschlechtskrankheiten und Normenverfall wird gebannt.
5136 – … Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Eine Frau, deren Wiederverheiratung bevorsteht, (1) darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zulässt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“
Einige Leute fragten: ”O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?“ (2)
Der Prophet sagte: ”Indem sie schweigt!“ (3)
(1) D.h., die verwitwete oder geschiedene Frau, die zum zweiten Male eine Ehe eingeht.
(2) Weil sie als Jungfrau so schamhaft und schüchtern ist, um eine verbale Einwilligung zu geben.
(3) Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein „Nein“ geben können. Siehe Hadith Nr. 5137.
5137 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Ich sagte: »O Gesandter Allahs, eine Jungfrau ist doch schamhaft!« Und er erwiderte:
»Ihre Einwilligung ist ihr Schweigen«“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5136 und die Anmerkung dazu.
5138 – … Chansa’ Bint Chidam Al-Ansaryya (1) berichtete, dass sie als Thayyib (1) von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er machte ihre Heirat rückgängig.
(1) d.h. von den Al-Ansar (Helfern Bewohnern von Al-Madina).
(2) Geschiedene oder verwitwete Frau.
5142 – … Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot, dass sich einer von uns zum Kauf einer Ware begibt, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt, und dass einer von uns um die Hand einer Frau wirbt, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht, es sei denn der Verlobte sieht von der Heirat ab, oder er erlaubt ihm diese.“ (1)
(1) vgl. Hadith Nr. 2140, 5121, 5122 und die Anmerkung dazu.
5151 – … ‘Uqba berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte:
”Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt worden sind.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 2721 und die Anmerkung dazu.
5152 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Keiner Frau ist es (von Allah) erlaubt, dass sie die Scheidung ihrer Schwester verlangt, um deren Feld für sich selbst räumen zu lassen. Denn es wird ihr von Allah nur das zuteilwerden, was für sie vorbestimmt ist.“
5153 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”‘Abdu-r-Rahman Ibn ‘Auf, kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und auf seinem Körper waren gelbe Spuren (1) zu sehen. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fragte ihn nach dem Grund, und er gab an, dass er eine Frau von den Al-Ansar geheiratet habe. Der Prophet fragte ihn:
»Was hast du ihr (als Brautgabe) gegeben?« Er sagte:
»Soviel Gold, wie das Gewicht eines Dattelkerns.«
Da erwiderte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm:
»Gib ein Festmahl, mindestens mit einem Schaf!«“
(1) Die gelben Spuren stammen gewöhnlich von der Verwendung von Henna bei solchen Feierlichkeiten. Siehe Hadith Nr. 5151.
5155 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sah, dass ‘Abdu-r-Rahman Ibn ‘Auf gelbe Spuren auf seinem Körper hatte. Als er ihn nach dem Grund fragte, sagte dieser:
»Ich habe eine Frau geheiratet und ihr (als Brautgabe) soviel vom Gold geleistet, wie das Gewicht eines Dattelkerns.«
Der Prophet sagte zu ihm:
»Allah möge dir diese (Ehe) segnen. Gib ein Festmahl, mindestens mit einem Schaf!«“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5153 und die Anmerkung dazu.
5162 – … Aischa berichtete:
”Ich ließ eine Braut feierlich zu ihrem Mann aus den Al-Ansar begleiten. Der Prophet Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir:
»Du Aischa, ihr wurdet ja von keiner feierlichen Stimmung begleitet, obgleich diese den Al-Ansar sehr gefällt!«“ (1)
(1) Die feierliche Stimmung ist aus zwei Gründen erforderlich: Zum ersten wird die Ehe dadurch bekannt gemacht und zum zweiten wird der Charakter eines Beerdigungszugs verbannt.
5165 – … Ibn ‘Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wenn einer von euch zu seiner Frau kommt, um ihr beizuwohnen, und dabei sagt:
>Bismillah! Allahumma dschannibni-sch-schaithan, wa dschannibi-sch-schaithana marazaqtana< (Im Namen Allahs! O Allah, halte uns von Satan fern und halte Satan von dem fern, was du uns beschert hast),
und sollte dabei die Vereinigung der beiden vollzogen worden oder ein Kind bestimmt sein, so wird Satan nie imstande sein, dort einen Schaden zuzufügen.“
5170 – … Anas berichtete:
”Auf der Hochzeit einer Frau mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, schickte mich der Prophet hinaus, um Menschen zu einer Mahlzeit einzuladen.“
5173 – … ‘Abdullah Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wenn einer von euch zu einem Hochzeitsmahl eingeladen ist, soll er daran teilnehmen.“
5176 – … Sahl Ibn Sa‘d berichtete:
”Abu Usaid As-Sa‘idyy lud den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu seiner Hochzeit ein, auf welcher seine Frau die Hochzeitsgäste bediente, obwohl sie selbst die Braut war. Wisst ihr, was sie dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu trinken gab? Sie legte für ihn in der Nacht zuvor Datteln ins Wasser, und als er mit dem Essen fertig war, gab sie ihm das Dattelwasser zu trinken.“ (1)
(1) Aus diesem Hadith wird die Zulässigkeit hergeleitet, dass die Frau die Gäste ihres Mannes bedienen darf.
5180 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, Frauen und Kinder sah, die gerade von einer Hochzeitsfeier zurückkamen, stand er in Erwartung des Segens auf und sagte:
»O Allah, Du weißt, dass diese Menschen bei mir zu den liebsten gehören!«“ (1)
(1) Diese Aussage zeigt, wie segensreich eine soziale Bindung in der muslimischen Gesellschaft sein kann. Die Segenserwartung bezieht sich auf keinen Fall auf eine Hochzeitsfeier, in der etwas Gottmissfälliges, wie Alkoholtrinken, getrieben wird.
5192 – … Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Eine Frau darf nicht fasten, während ihr Mann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis.“ (1)
(1) Es handelt sich hier nur um das freiwillige Fasten der Frau außerhalb des Fastenmonats Ramadan. Die in diesem Hadith ausgesprochene Verhaltensmaßregel dient dem Zweck der Harmonie in der Ehe; denn während des Fastens ist der Geschlechtsverkehr zu unterlassen. Dazu soll noch erwähnt werden, dass dieser Hadith zwar nicht den Mann betrifft, es aber zu den Tugenden eines muslimischen Mannes gehört, seine Frau liebenswürdig und mit Rücksicht auf ihre weiblichen Bedürfnisse zu behandeln. Dazu gibt es zahlreiche Stellen in der Sunna. Insofern versteht es sich, dass der Mann entweder seine Fastenabsicht von sich aus mitteilt und gegebenenfalls verschiebt, oder sein freiwilliges Fasten auf ihren Wunsch bricht; siehe Hadith Nr. 5193, 5194, 5273, 5275, 5283 und die Anmerkung dazu.
5193 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wenn ein Mann seine Frau in sein Bett bittet, und sie es ablehnt, (1) zu ihm zu gehen, so wird sie von den Engeln solange verflucht, bis sie am nächsten Morgen aufsteht.“
(1) Wenn der Mann mit seiner Frau in einer Einehe lebt, so ist er auf sie allein angewiesen; hier kann die Frau ihre Weiblichkeit als Waffe gegen die Begierde des Mannes benutzen, was Disharmonie und schädliche Auswirkungen, ja so gut wie eine Erniedrigung und Strafe zugleich gegen den Mann bedeuten kann. Die Aussage im Hadith ist zwar verallgemeinert, ob es sich um Einehe oder Mehrehe handelt, warnt jedoch davor, wenn die ablehnende Haltung der Frau bei Normalität geschieht, d.h. wenn sie Wert auf das Fortbestehen der Ehe legt. Die Ablehnung der Frau ist jedoch dann rechtlich zulässig, wenn sie psychisch – etwa wegen eines Trauerfalls , physisch wegen körperlicher Leiden – wie etwa bei genetalischen Schmerzen durch bakterielle Entzündung – nicht dazu fähig ist; oder wenn sie ihre Scheidung ernsthaft begehrt und die Nähe ihres Mannes auf die Dauer verwünscht. In einem solchen Fall spielt der Hass (Kurh) eine Rolle, der zu dem genannten Chul‘ oder Chal‘ führt (vgl. Rassoul: Die Scheidung nach islamischem Recht, Islamische Bibliothek). In der Sunna sind ähnliche Fälle vorgekommen, wo der Mann seine Frau vergeblich anflehend darum bat, ihre ablehnende Haltung ihm gegenüber aufzugeben. Die Ehe wurde dann durch den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ohne Tadelung geschieden, nachdem die Frau auf die Scheidung bestand. Siehe Hadith Nr. 5192, 5194, 5273, 5275, 5283 (»O ‘Abbas, wunderst du dich nicht über die Liebe des Mugith für Barira und über den Hass Bariras gegen Mugith?«) sowie die Anmerkungen dazu
5194 – … Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wenn eine Frau die Nacht mit der Absicht verbringt, das Bett ihres Mannes zu meiden, so werden die Engel sie solange verfluchen, bis sie von ihrem Plan absieht.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5192, 5193, 5273, 5275, 5283 und die ausführlichen Anmerkungen dazu.
5195 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Eine Frau darf nicht fasten, während ihr Mann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis. Ferner darf sie keinem den Eintritt in seine Wohnung gewähren, es sei denn mit seiner Erlaubnis. Und was sie immer ohne seine Erlaubnis an Spende (aus seinem Geld) gibt, so wird ihm die Hälfte des Lohnes zuteil sein.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5192
5204 – … ‘Abdullah Ibn Zum‘a berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Keiner von euch darf seine Frau wie einen Sklaven auspeitschen; alsdann ihr auch noch am Tagesende beischlafen!“ (1)
(1) Die knappe Aussage in diesem Hadith ist eine klare Verurteilung derartiger Verhaltensweisen der Männer, die den Normen des Qur’an im Vers 21 der Sura 30 zuwiderhandeln.
5206 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: ”Beim Qur’an-Vers (4:128)
>Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, …<
handelt es sich um eine verheiratete Frau, deren Mann von ihr nicht genug haben kann, und er demzufolge die Scheidung von ihr begehrt, um eine andere Frau zu heiraten. Die Frau sagt dann zu ihm:
»Behalte mich und lasse dich nicht von mir scheiden und heirate dennoch eine andere; denn du bist von meinem Unterhalt und von deinen ehelichen Verpflichtungen mir gegenüber entbunden. Dies geht auch wie folgt (aus demselben Qur’an-Vers) hervor:
… so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut.<“
5207 – … Dschabir berichtete: (1)
”Wir haben gewöhnlich von dem ‘Azl (2) zur Zeit (3) des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, Gebrauch gemacht.“
(1) Dreifache Überlieferung mit verschiedenen Hadith-Nummern: 5207, 5208 und 5209.
(2) Koitus interruptus, auch als Koitus incompletus oder reservatus bekannt, ist eine Art Empfängnisverhütung durch das Zurückziehen des Penis aus der Scheide, um den Samenerguss in ihr zu verhindern.
(3) Mit dieser Angabe will der Berichterstatter darauf hinweisen, dass weder von der Seite des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, noch durch die Offenbarung des Qur’an ein Verbot erteilt wurde. Siehe Hadith Nr. 5208, 5209 und 5210.
5208 – … Dschabir berichtete: (1)
”Wir haben gewöhnlich von dem ‘Azl zu der Zeit Gebrauch gemacht, zu der die
Offenbarung des Qur’an im Gange war.“ (2)
(1) Dreifache Überlieferung mit verschiedenen Hadith-Nummern: 5207, 5208 und 5209.
(2) Siehe Hadith Nr. 5207, 5209, 5210 und die Anmerkung dazu.
5209 – … Dschabir berichtete:
”Wir haben gewöhnlich von dem ‘Azl (1) zur Zeit des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, Gebrauch gemacht, während die Offenbarung des Qur’an im Gange war.“
(1) Siehe Hadith Nr. 5207, 5209, 5210 und die Anmerkung dazu.
5210 – … Abu Sa’id Al-Chudri berichtete:
”Wir verfügten bei einer Kriegsbeute über gefangene Frauen, und wir machten von dem ‘Azl (1) Gebrauch. Als wir uns darüber beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erkundigten, sagte er:
»Tut ihr es wirklich?«
Und er wiederholte diesen Satz dreimal. Anschließend fuhr er fort:
»Es gibt kein Lebewesen, dessen Dasein bis zum Tage der Auferstehung vorherbestimmt ist, das nicht wirklich existieren wird.«“
(1) Siehe Hadith Nr. 5207, 5208, 5209 und die Anmerkung dazu.
5211 – … Al-Qasim sagte:
”Aischa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, normalerweise die Entscheidung durch das Los traf, wenn er sich auf eine Reise begeben und eine oder mehrere seiner Frauen mitnehmen wollte. Einmal geschah es, dass die Entscheidung für Aischa und Hafsa zusammenfiel. Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte, wenn er nachts die Reise unternahm, neben Aischa zu laufen, um sich mit ihr zu unterhalten. Da sagte Hafsa zu ihr:
»Willst du nicht auf meinem Kamel reiten, so dass ich auf deinem Kamel reite und jede von uns da und dort Ausschau halten kann?«
Sie erwiderte: »Doch!«
Da ritt sie, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, begab sich zum Kamel von Aischa, auf dem Hafsa ritt, grüßte sie und setzte seinen Marsch fort, bis es für eine Rast soweit war. Da vermisste Aischa ihn (den Propheten). Während des Aufenthalts steckte sie (Aischa) ihre Beine ins Gebüsch (, in dem normalerweise Tiere kriechen,) und sagte:
»O Herr, schicke mir einen Skorpion oder eine Schlange, die mir einen Stich versetzt, weil ich keine Rechtfertigung dafür erbringen kann!«“ (1)
(1) Dies ist eine Reue und verbitterte Äußerung über die durch einen Frauentrick entgangene Zeit mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm.
5217 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, während er an seiner Krankheit litt, an der er auch später starb, oft folgende Frage stellte:
»Wo bin ich morgen? Wo bin ich morgen?«
Er meinte (und erwartete) damit seinen gemeinsamen Tag mit Aischa. Dies veranlasste seine anderen Frauen, es zuzubilligen, dass er dort bleiben möge, wo er es gern hätte. Da entschied er sich für die Wohnung von Aischa und blieb dort, bis er bei ihr starb.
Aischa selbst erzählte davon:
»Er starb also an dem Tag, an dem er die Runde bei mir in meiner Wohnung machte. Allah nahm ihn dann in dem Augenblick zurück, als sein Kopf an meiner Brust unter meinem Kinn lag und sich sein Speichel mit dem meinigen (durch einen Kuss) vermischte.«“
5218 – … Ibn ‘Abbas berichtete, dass ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, eines Tages bei Hafsa (1) eintrat und zu ihr sagte:
”Du darfst dich nicht von derjenigen betören lassen, die von der Liebe des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu ihr wegen ihrer Schönheit stolz ist!“ Und er meinte damit Aischa. (2)
Als sie (Hafsa) dies dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erzählte, lächelte er.
(1) Tochter des ‘Umar Ibn Al-Chattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, und zugleich Gattin des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm.
(2) Tochter des Abu Bakr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, und zugleich Lieblingsfrau des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm.
5220 – … ‘Abdullah Ibn Mas‘ud berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Keiner reagiert mit wachsamerer Sorge als Allah. Deshalb verbot Er die Schändlichkeiten. Und keiner liebt es mehr, gelobt zu werden, als Allah.“ (1)
(1) Darum sprecht ihr Menschen: >Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten (Qur’an-Vers 1:2). Siehe ferner Hadith Nr. 2521ff.
5221 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”O Umma des Muhammad! Keiner reagiert mit wachsamerer Sorge als Allah, wenn Er sieht, dass Sein Diener oder Seine Dienerin Unzucht begehen. (1) O, Umma des Muhammad! Hättet ihr von dem gewusst, was ich weiß, so hättet ihr wenig gelacht und viel geweint.“
(1) Unzucht (arab.: Zina) ist eine schwere Sünde; vgl. Qur’an 17:32; 24:2; 25:68 und 60:12. Siehe ferner Hadith Nr. 2520 und 2522f.
5222 – … ‘Urwa Ibn Az-Zubair berichtete, dass seine Mutter Asma’ (1) den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: ”Keiner reagiert mit wachsamerer Sorge als Allah!“
(1) Tochter des Abu Bakr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, und zugleich Schwägerin des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, durch seine Heirat mit ihrer Schwester Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr. Siehe ferner Hadith Nr. 2520, 2521 und 2523.
5223 – … Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Allah reagiert mit wachsamer Sorge, und Seine Sorge wird dadurch hervorgerufen, dass ein Gläubiger das begeht, was Allah ihm verwehrt.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 2520ff.
5226 – … Dschabir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Ich betrat das Paradies und sah dort einen Palast. Ich fragte: »Wem gehört dieser?« Dort wurde mir gesagt: »Dieser gehört ‘Umar Ibn Al-Chattab.« Ich wollte eintreten, und das einzige, was mich davor abhielt war das, dass ich seine Eifersucht kenne!“
‘Umar Ibn Al-Chattab sagte darauf:
»O Gesandter Allahs, mögen mein Vater und meine Mutter für dich geopfert werden, o Prophet Allahs! Dir gegenüber soll ich eifersüchtig sein?«“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5227.
5227 – … Abu Huraira berichtete:
”Während wir beim Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, saßen, sagte der Gesandte Allahs:
»Während ich schlief, sah ich mich im Paradies, wo ich eine Frau erblickte, die neben einem Palast den Wudu’ vornahm. Ich fragte: >Wem gehört dieser?< Dort wurde mir gesagt: >Dieser gehört ‘Umar.< Als ich mich an seine Eifersucht erinnerte, lief ich schnell davon!«
Da weinte ‘Umar und sagte darauf:
»Dir gegenüber soll ich eifersüchtig sein, o Gesandter Allahs?«“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5226.
5228 – … Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir:
»Ich weiß doch genau, wann du mit mir zufrieden bist, und wann du mit mir unzufrieden bist!«
Ich erwiderte: »Und wie kannst du dies feststellen?«
Da entgegnete er: »Wenn du mit mir zufrieden bist, sagst du: >Nein, beim Herrn des Muhammad!< Und wenn du über mich verärgert bist, sagst du: >Nein, beim Herrn des Ibrahim (Abraham).<«
Ich sagte zu ihm: »Das stimmt! Bei Allah, o Gesandter Allahs, ich vermied dabei nichts anderes als deinen Namen auszusprechen!«“
5229 – … Aischa berichtete:
”Niemals war ich auf eine der Frauen des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, so eifersüchtig, wie ich auf Chadidscha (1) eifersüchtig war. (2) Dies war deswegen, weil der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sie oft erwähnte und lobte; ferner, weil Allah dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, eingab, dass er ihr die frohe Botschaft von einer Wohnung im Paradies aus Brokat beibringen sollte, welche ihr gehört.“
(1) vgl. die Rolle Chadidschas zum Beginn der Offenbarung im Hadith Nr. 0003 und die Anmerkung dazu.
(2) Dies geschah wohl zu jener Zeit, als Chadidscha (r) bereits verstorben war.
5230 – … Al-Miswar Ibn Machrama berichtete:
”Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm – als er auf dem Podest stand – sagen:
»Die Leute des Stammes von Banu Hischam Ibn Al-Mugira haben um Erlaubnis dafür gebeten, ihre Tochter ‘Alyy Ibn Abi Talib zur Ehefrau zu geben. Ich erlaube es nicht, und ich werde es nicht erlauben, und nie werde ich es erlauben! Es sei denn, dass sich ‘Alyy Ibn Abi Talib von meiner Tochter scheiden lässt und deren Tochter heiratet. Denn sie ist wahrlich ein Stück von mir: Mich wird das betrüben, was sie betrübt, und mich wird dasselbe Übel treffen, das sie trifft.«“ (1)
(1) Aus diesem Hadith wird die Legitimität der Scheidung auf Grund einer Mehrehe hergeleitet.
5232 – … ‘Uqba Ibn ‘Amir berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Hütet euch davor, dass ihr bei den Frauen eintretet!“ Ein Mann von den Al-Ansar sagte:
”O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Bruder des Mannes?“ Und der Prophet sagte:
”Der Bruder des Mannes ist der Tod!“ (1)
(1) D.h., dass er den Tod ins Haus bringt. Damit ist die Gefahr für die Zerstörung einer Ehe gemeint, wenn ein Mann, der nicht zum Kreis des Mahram (Vater, Bruder, Onkel, Sohn usw.) gehört, bei der Frau in Abwesenheit ihres Mannes verkehrt. Siehe auch Hadith Nr. 5233.
5233 – … Ibn ‘Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Ein Mann darf sich nicht allein mit einer Frau zurückziehen, es sei denn, dass sie in Begleitung eines Mahram (1) ist!“
Darauf stand ein Mann auf und sagte:
”O Gesandter Allahs, meine Frau zog hinaus für die Pilgerfahrt (Haddsch), und ich habe mich für den Kampf in der Schlacht Soundso und Soundso angemeldet!“ Der Prophet sagte zu ihm:
”Geh deiner Frau nach und vollziehe mit ihr die Pilgerfahrt.“
(1) vgl. Hadith Nr. 5232 und die Anmerkung dazu.
5234 – … Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
”Eine Frau von den Al-Ansar kam zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er sprach mit ihr allein. Anschließend sagte er:
»Bei Allah, ihr (Al-Ansar) seid diejenigen, die ich unter allen Menschen am meisten liebe.«“ (1)
(1) Die Geschichtsschreiber berichten von diesem Fall, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der Frau allein auf einer offenen Straße sprach, und von anderen Menschen zwar gesehen wurde, ohne jedoch dass das, was sie ihm erzählte, von anderen gehört wurde. Die Rechtsgelehrten meinen damit, dass in ähnlichen Fällen – wenn die Frau ihre eigenen Sorgen vorzutragen beabsichtigt, und sich dabei schämt, vor den anderen Menschen zu sprechen – der Imam ihr die Möglichkeit dazu geben soll, dass sie mit ihm allein in der Öffentlichkeit reden kann, ohne jedoch, dass ihr vertrauliches Gespräch mit ihm von anderen gehört wird.
5240 – … ‘Abdullah Ibn Mas‘ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Die Frau soll sich nicht vor einer anderen entblößen, damit diese sie nicht vor ihrem Ehemann in der Weise beschreibt, als ob er ihr zuschauen würde!“
5243 – … Dschabir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, hatte es verabscheut, dass ein Mann (nach seiner Rückreise) bei seiner Familie nachts an die Tür klopft.“ (1)
(1) Der Sinn in diesem Hadith liegt darin, dass das Vertrauensverhältnis nicht gestört wird, indem die Ehefrau annehmen könnte, er tue dies absichtlich, weil er sie verdächtige. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte selbst nie des nachts zu seiner Familie zurückzukommen und sorgte im Gegenteil dafür, dass er dort erst morgens oder nachmittags auftrat, nachdem er einen Boten im Voraus schickte, um seine Ankunft bekanntzugeben. Dadurch hat die Ehefrau auch Gelegenheit, sich für ihren Mann schön zu machen, und eventuell eine Mahlzeit vorzubereiten. Siehe auch Hadith Nr. 5244.
5244 – … Dschabir Ibn ‘Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:
”Wenn jemand von euch für lange Zeit abwesend war, so soll er nicht (nach seiner Rückkehr) bei seiner Familie nachts an die Tür klopfen.“ (1)
(1) Siehe Hadith Nr. 5243 und die Anmerkung dazu.