Kapitel 351 Die Untersagung des Verrichtens der Notdurft an Stellen, wo Menschen verkehren…

Vollständige Überschrift:
Kapitel 351 Die Untersagung des Verrichtens der Notdurft an Stellen, wo Menschen verkehren bzw. sich aufhalten, wie an Wasserquellen u.a.

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Ungemach zufügen, ohne dass sie etwas begangen haben, laden gewiss (die Schuld) der Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.) (33:58)

Hadith 1771: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Hütet euch vor den beiden Verdammten!” Man fragte: Was sind die beiden Verdammten? Er (s.a.s.) sagte: “Wer sich auf öffentlichen Wegen oder an schattigen Raststätten der Leute erleichtert.” (Muslim)