Vollständige Überschrift:
Kapitel 310 Das Verabscheuen, in der Moschee zu streiten, laut zu sprechen, nach Verlorenem zu fragen, Kauf- und Verkauf zu tätigen, etwas vermieten o.a.
Hadith 1696: Abu Huraira (r) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Wer jemanden hört, der nach Verlorenem in der Moschee fragt, soll dazu sagen: Möge Allah dir dies nicht zurückgeben, denn die Moscheen sind nicht für diesen (Zweck) errichtet worden!” (Muslim)
Hadith 1697: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: “Wenn ihr jemanden seht, der in der Moschee kauft oder verkauft, dann sagt zu ihm: Möge Allah deinem Handel keinen Gewinn bescheren! Und wenn ihr jemanden hört, der (in der Moschee) nach Verlorenem fragt, sollt ihr sagen: Möge Allah dir dies nicht zurückgeben!”
(At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)
Hadith 1698: Buraida (r) berichtete, dass ein Mann in der Moschee rief: Wer bringt mir das (entlaufene) rote Kamel wieder? Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Mögest du es nicht finden, denn die Moscheen wurden nur zu diesem Zweck gebaut (und zwar für das Gebet, Gedenken Allahs und Suchen nach Wissen)!” (Muslim)
Hadith 1699: ‘Amru ibn Schu‘aib berichtete von seinem Vater, dass dessen Vater (r) sagte: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat verboten, in der Moschee (etwas) zu kaufen und zu verkaufen, nach Verlorenem zu fragen und Poesie vorzutragen.
(Abu Dawud und At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter Hadith)
Hadith 1700: As-Sa’ib ibn Yazid (r) – ein Gefährte des Propheten (s.a.s.) – berichtete: Ich war in der Moschee, als ein Mann nach mir mit einem Kieselstein warf Ich schaute mich um und ich sah ‘Umar ibn Al-Khattab (r), der zu mir sagte: Geh und hole mir jene zwei Männer! Ich brachte ihm die beiden und er fragte sie: Woher seid ihr? Sie sagten: Aus Taif. Daraufhin sagte er: Wäret ihr Einwohner unserer Stadt, hätte ich euch bestraft, denn ihr erhebt eure Stimmen in der Moschee des Gesandten Allahs (s.a.s.)! (Al-Bukhari)