Der Verfasser (Imam Nawawi) sagt: Obwohl das Lügen grundsätzlich verboten ist, ist es in manchen Fällen und unter bestimmten Bedingungen zulässig. Solche Fälle habe ich in meinem Buch “Das Gedenken Allahs” erläutert. Kurz gefasst: Reden ist ein Mittel zum Verwirklichen der Absichten. So ist es verboten, ein lobenswertes Ziel durch Lügen zu erreichen, solange man es ohne zu lügen verwirklichen kann. Ist dieses Ziel nur durch Lügen zu erreichen, so ist das Lügen hier erlaubt. Ist das Erreichen jenes Zieles zulässig, dann ist das Lügen diesbezüglich zulässig. Ist das Erreichen jenes Zieles notwendig, dann ist das Lügen hier notwendig; z.B.: Wenn sich ein Muslim vor einem Tyrannen versteckt, weil dieser ihn töten oder ihm sein verstecktes Geld rauben will, so muss jeder danach gefragte Mensch lügen, um ihn zu schonen. Auch wenn er ein anvertrautes Gut bewahrt, welches ein Tyrann nehmen will, so hat er zu lügen, indem er dieses versteckt. Die beste Vorsichtsmaßnahme in all diesen Fällen ist, dass er sich der Zweideutigkeit (Tauriya) bedient. Dies bedeutet, dass er Worte verwendet, die für ihn persönlich einen wahrhaften Vorsatz darstellen, wobei sie nach äußerlichem Kontext und nach dem Verständnis des Gesprächspartners gelogen sind. Selbst wenn er sich der Zweideutigkeit bzw. Verheimlichung nicht bedient, indem er eine glatte Lüge ausgesprochen hat, so ist dies in so einem Fall keine Sünde.
Die Gelehrten argumentierten über das erlaubte Lügen in so einem Fall mit dem von der Tochter des Propheten (s.a.s.) Umm Kulthüm (r) überlieferten Hadith. Sie (r) berichtete, dass sie den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Es ist derjenige kein Lügner, der zwischen den Menschen Frieden und Versöhnung stiftet, indem er das Gute mitteilt oder das Gute sagt.” (Al-Bukhari und Muslim)
Muslim fügt hinzu: Umm Kulthüm (r) sagte: Ich hörte ihn (s.a.s.) nie solche (Unwahrheit) erlauben, außer in dreierlei Fällen, nämlich im Krieg, in der Versöhnung zwischen den Menschen und beim intimen Gespräch des Ehemannes mit seiner Frau und der Ehefrau mit ihrem Ehemann.