Kapitel 233 Die Pflicht der Wallfahrt und deren Vorrang

Quran:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Und die Wallfahrt zu diesem Haus (Ka‘ba) ist den Menschen eine Pflicht gegenüber Allah, sofern es ihnen möglich ist. Wer aber Ihm dies verweigert, so ist Allah auf die Welten nicht angewiesen.) (3:97)

Hadith 1271: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Der Islam basiert auf fünf (Grundeckpfeilern): Dem Glaubensbekenntnis – «Es gibt keinen Gott außer Allah, und Muhammad ist der Gesandte Allahs», dem Verrichten des Gebetes, dem Entrichten der Zakat (gesetzlichen Abgabe), der Wallfahrt zum Hause, und dem Fasten im Ramadan.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1272: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hielt uns eine Predigt, in der er sagte: “Ihr Menschen! Die Hadsch (Wallfahrt) wurde euch vorgeschrieben, also vollzieht sie!” Ein Mann fragte ihn: O Gesandter Allahs! In jedem Jahr? Der Prophet (s.a.s.) schwieg, bis der Mann dies dreimal fragte, dann sprach er (s.a.s.): “Wenn ich “ja” gesagt hätte, wäre auch dies euch auferlegt; und diese (Pflicht) hätte man nicht (jährlich) erfüllen können.” Dann fuhr er (s.a.s.) fort: “Bedrängt mich nicht (mit solchen Fragen), solange ich euch (in Ruhe) lasse, denn die (Völker) vor euch gingen zugrunde wegen ihrer vielen Fragen. Also wenn ich etwas anordne, so sollt ihr davon erfüllen was euch möglich ist und wenn ich euch etwas verbiete, dann unterlasst es auch.” (Muslim)

Hadith 1273: Abu Huraira (r) berichtete: Man fragte den Propheten (s.a.s.): Welches ist die beste Tat? Er (s.a.s.) erwiderte: “Der Glaube an Allah und Seiner Gesandten.” Man fragte weiter: Und was ist die zweitbeste Tat? Er (s.a.s.) sagte: “Der Einsatz für die Sache Allahs.” Man fragte: Und was kommt danach? Er (s.a.s.) sagte: “Die pflichtgemäß verrichtete Wallfahrt (nach Mekka).” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1274: Abu Huraira (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Wer die Hadsch vollzieht und (währenddessen) nichts Anstößiges redet und tut, der kehrt wie neugeboren (nach Hause) zurück.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1275: Abu Huraira (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Die ‘Umra (kleine Wallfahrt) ist eine Sühne für die Vergehen, die zwischen ihr und der vorangegangenen ‘Umra begangen wurden. Und der Lohn für die vollständig und vorschriftsgemäß vollzogene Hadsch (große Wallfahrt) ist nichts Geringeres als (der Einzug ins) Paradies.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1276: ‘Aischa (r) berichtete: Ich sagte zum Gesandten Allahs (s.a.s.): O Gesandter Allahs, wir dachten, der Einsatz für die Sache Allahs wäre die beste aller Taten! Sollen wir nicht in diesem Sinne unser Möglichstes tun? Er (s.a.s.) erwiderte: “Der beste Einsatz für die Sache Allahs ist die vorschriftsgemäß und vollständig vollzogene Wallfahrt.” (Al-Bukhari)

Hadith 1277: ‘Aischa (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat gesagt: “Es gibt keinen Tag, an dem Allah so viele Seiner Diener von der Hölle befreit, wie am Tag von ‘Arafat.” (Muslim)

Hadith 1278: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) hat gesagt: “Eine ‘Umra während des (Monats) Ramadan ist gleichbedeutend mit einer Wallfahrt”, oder er (s.a.s.) habe gesagt: “wie eine Wallfahrt mit mir zusammen.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1279: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Eine Frau sagte zum Gesandten Allahs (s.a.s.): Allahs vorgeschriebene Pflicht bezüglich der Wallfahrt wurde angeordnet, als mein Vater schon ein alter Mann war und nicht mehr fest im Sattel sitzen konnte. Kann ich an seiner Stelle die Wallfahrt verrichten? Er (s.a.s.) antwortete: “Ja!” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 1280: Laqit Ibn ‘Amir (r) kam zum Propheten (s.a.s.) und sagte: Mein Vater ist ein betagter Mann und er kann weder die Hadsch noch die ‘Umra verrichten, und die Strapazen der Reise kann er nicht aushalten. Er (s.a.s.) antwortete: “Verrichte für ihn die Hadsch und die ‘Umra!”
(Abu Dawud und At-Tirmidhi, mit dem Vermerk: Ein guter bis starker Hadith)

Hadith 1281: As-Sa’ib Ibn Yazid (r) berichtete: Man nahm mich mit zur Pilgerfahrt mit dem Gesandten Allahs (s.a.s.) bei seiner Abschiedspilgerfahrt. Damals war ich sieben Jahre alt. (Al-Bukhari)

Hadith 1282: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: Der Prophet (s.a.s.) begegnete einem Reiterzug in Rauha’, da fragte er: “Was für Leute seid ihr?” Sie erwiderten: Die Muslime! Wer bist du? Er (s.a.s.) sagte: “Der Gesandte Allahs!” Daraufhin hob eine Frau (von ihnen) einen Jungen hoch und fragte: Zählt die Pilgerfahrt für diesen auch? Er (s.a.s.) entgegnete: “Ja, und du bekommst auch dafür einen Lohn.” (Muslim)

Hadith 1283: Anas (r) berichtete: Der Gesandte Allahs (s.a.s.) vollzog die Hadsch auf einem Reittier, welches gleichzeitig mit seinem Proviant beladen war. (Al-Bukhari)

Hadith 1284: Ibn ‘Abbas (r) berichtete: ‘Ukas, Madschna und dhu Almadschas waren Handelsmärkte vor dem Islam (in der Dschahiliyya). Danach, im Islam fürchtete man, sich schuldig zu machen durch Handelsgeschäfte während der Pilgerzeiten, deshalb wurde offenbart: CEs ist keine Sünde, dass ihr Gewinn von eurem Herrn begehrt…) (Sura 2:198) (Al-Bukhari)