Kapitel 26 Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit

Qur’an:
Allah, der Erhabene, spricht:

(Die Ungerechten haben dann keinen vertrauten Freund und keinen Fürsprecher, der angehört würde.) (40:18)

(Und für die, die Unrecht tun, gibt es keinen Helfer.) (22:71)


Unter den Hadithen zu diesem Thema ist Hadith Nr. 111.

Hadith 203: Dschabir (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Haltet euch fern von Unrecht, denn Unrecht verwandelt sich in Finsternis am Tag des Gerichts. Haltet euch fern von Habsucht, denn die Habsucht hat Völker vor euch zugrunde gerichtet, indem sie sich gegenseitig umbrachten und die verbotenen Dinge für erlaubt erklärten.” (Muslim)

Hadith 204: Abu Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Am Tag des Gerichts wird jedem sein Recht gegeben werden, bis hin zu dem, was die gehörnte Ziege einer hornlosen Ziege angetan hat.” (Muslim)

Hadith 205: Ibn ‘Umar (r) berichtete: Als der Prophet (s.a.s.) noch unter uns lebte, diskutierten wir über die Abschiedspilgerfahrt, wobei wir nicht wussten, was dies bedeutete, bis der Prophet (s.a.s.) Allah dankte und lobpreiste, und uns von dem Dadschal ausführlich erzählte. Der Prophet (s.a.s.) sagte: ” Allah hat keinen Propheten gesandt, ohne ihn von dem Dadschal zu benachrichtigen, damit er sein Volk vor ihm warnen konnte. So war es bei dem Propheten Noah und ebenso bei allen Propheten, die nach Noah kamen. Sollte er unter euch auftauchen, wird seine Gestalt euch nicht verborgen bleiben. Es ist euch nicht verborgen, dass euer Herr nicht einäugig ist, während das rechte Auge des einäugigen Dadschal aussieht wie eine schwimmende Weintraube. Hütet euch, die Gebote Allahs zu übertreten. Euer Leben und euer Besitz sollen heilig und unverletzlich sein, ebenso wie die Heiligkeit des heutigen Tages, dieses heiligen Monats an diesem heiligen Ort! Nun, habe ich euch nicht (ausreichend) unterrichtet?” Die Gefährten sagten: Gewiss!, da sagte er (s.a.s.) dreimal: “Oh Allah! Sei mein Zeuge!” Dann rief er: “Wehe euch! Schaut und denkt nach, dass ihr nicht, wenn ich nicht mehr unter euch bin abtrünnig werdet und euch gegenseitig vernichtet.” (Al-Bukhari und zum Teil von Muslim bestätigt)

Hadith 206: Es überlieferte ‘Aischa (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wer sich auch nur das kleinste Stück Land illegal aneignet, wird dafür (von Allah) bestraft, indem er das Siebenfache davon um seinen Hals gelegt bekommt.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 207: Abu Musa (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat: ” Allah gibt (auch) dem Tyrannen eine Frist, aber wenn Er ihn bestraft, lässt Er ihn nicht entkommen.” Dann las er den Vers aus Sure Hud: (Und wie dein Herr mit den (früheren) Städten verfahren ist, ergreift Er auch (andere), wenn sie Unrecht tun. Wahrlich, Seine Bestrafung ist schmerzlich, streng.) (11:102) (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 208: Es berichtete Mu’adh (r): Der Gesandte Allahs (s.a.s.) schickte mich (als Verwalter in den Jemen) und sagte zu mir: “Du wirst (dort) Leuten der Schrift (1) begegnen, so belehre sie, dass es keinen Gott gibt außer Allah und dass ich Sein Gesandter bin, damit sie dies bezeugen. Wenn sie auf dich hören, dann erkläre ihnen, dass sie die vorgeschriebenen fünf Gebete verrichten müssen, am Tag und in der Nacht. Wenn sie dir gehorchen, dann setze sie darüber in Kenntnis, dass Allah ihnen eine Abgabe als Pflicht auferlegt hat, die von den Reichen unter ihnen entrichtet wird, um unter den Armen von ihnen verteilt zu werden. Wenn sie dir darin gehorchen, dann nimm ihnen ja nie ihre wertvollsten Besitztümer. Und fürchte die Klage des ungerecht behandelten Menschen, denn es gibt zwischen ihr und Allah keine Trennwand.” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Unter Leuten der Schrift (Arabisch: Ahl-ul­ Kitab) versteht man die Angehörigen anderer Schriftreligionen, also Juden und Christen.

Hadith 209: Abu Humaid Abdur­ Rahman ihn Sa’d as-Sa’idi (r) erzählte: Der Prophet (s.a.s.) ernannte einen Mann aus dem Azd-Stamm namens Ibn al­ Lutbiya als Abgabenverwalter. Als dieser (nach Medina) zurückkehrte, sagte er: Dies ist für euch und jenes ist mir (persönlich) geschenkt worden. Als der Prophet (s.a.s.) dies hörte, bestieg er das Minbar und hielt eine Ansprache, indem er zuerst Allah lobpreiste und rühmte und dann sagte: “Wenn ich einen von euch als Verwalter einer Sache, die Allah mir auferlegt hat, einsetze, wie kann jener (Beauftragte) dann behaupten: Dies ist für euch und jenes ist mir (persönlich) geschenkt worden. Wäre er doch im Hause seiner Eltern geblieben, bis seine Geschenke zu ihm kommen, wenn er die Wahrheit sagt!! Bei Allah, wenn jemand von euch etwas nimmt, ohne das Recht dazu zu haben, wird er Allah am Tag des Gerichts mit der Last des Erbeuteten gegenüberstehen. Ich möchte niemanden kennen, der Allah belastet gegenübersteht, indem er ein grunzendes Kamel, eine muhende Kuh oder eine meckernde Ziege trägt.” Dann hob er seinen Arm hoch, dass man das Weiße seiner Achselhöhlen sehen konnte, und sagte: “Oh Allah! Habe ich (Deinen Befehl) ausgeführt?” Dieses wiederholte er dreimal! (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 210: Es überlieferte Abu Huraira (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Wenn jemand einem anderen (Glaubens-Bruder) Unrecht getan hat, soll er es heute (im Diesseits) eingestehen, um sich von diesem Unrecht zu befreien, bevor der Tag (der Auferstehung) kommt, an dem er mittellos sein wird. Denn wenn er gute Taten hat, wird sein Unrecht in gleichem Maß von diesen abgezogen; und wenn er keine guten Taten hat, werden schlechte Taten des Anderen zu seinen Taten hinzugezählt werden.” (Al-Bukhari)

Hadith 211: ‘Abdullah ibn ‘Amru ibn al-‘As (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Muslim ist derjenige, der keinen Muslim verletzt, weder mit seiner Zunge noch mit seiner Hand, und Muhadschir ist derjenige, der sich von dem, was Allah verboten hat, fernhält.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 212: ‘Abdullah ibn ‘Amru ibn al-‘As (r) erzählte: Als Kirkira, ein Mann, der dem Propheten (s.a.s.) persönlich zu Diensten stand, starb, sagte der Prophet (s.a.s.) über ihn: “Er ist· im Höllenfeuer!” Die Gefährten gingen der Sache nach, und fanden in seinem Haus einen Umhang, den er sich zu Unrecht angeeignet hatte. (Al-Bukhari)

Hadith 213: Abu Bakra Nufai’ ibn al-Harith (r) überlieferte, dass der Prophet (s.a.s.) sagte: “Die Zeit verrinnt auf dieselbe Weise, wie es war, als Allah das Universum gestaltete. Ein Jahr umfasst zwölf Monate, von denen vier heilig sind: Drei folgen aufeinander: Dhul-Qa’da, Dhul­ Hiddscha und Muharram, und Radschah Mudar (1), der zwischen Dschumada und Scha’ban liegt.” Er (s.a.s.) fragte dann: “Welcher Monat ist jetzt?” Wir antworteten: Allah und Sein Gesandter wissen es besser. Als er das hörte, schwieg er eine Weile, bis wir dachten er werde diesem Monat einen neuen Namen geben. Dann sagte er (s.a.s.): “Ist es nicht Dhul-Hiddscha?” Wir sagten: Ja, so ist es! Darauf fragte er (s.a.s.): “Was ist der Name dieser Stadt?” Wir sagten: Allah und Sein Prophet wissen es besser. Er schwieg eine Weile, bis wir dachten, er werde ihr einen neuen Namen geben. Dann sagte er: “Ist es nicht die (heilige) Stadt?” Wir sagten: Ja, gewiss. Dann fragte er (s.a.s.): “Welchen Tag haben wir heute?” Wir sagten: Allah und Sein Gesandter wissen es besser. Er schwieg eine Weile, bis wir dachten, er werde ihm einen neuen Namen geben. Er (s.a.s.) sprach: “Ist es nicht der Tag des Schlachtens?” Wir sagten: Ja, gewiss. Dann sagte er (s.a.s.): “Euer Blut, euer Besitz und eure Ehre sind einander heilig, so heilig wie dieser Tag, diese Stadt und dieser Monat. Und ihr werdet euren Herrn treffen, und Er wird euch nach euren Taten befragen. Werdet daher nicht zu Ungläubigen, wenn ich nicht mehr bin, indem ihr einander tötet. Lasst alle, die hier anwesend sind, diese Botschaft denen bringen, die abwesend sind. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass manche der Nichtanwesenden, die diese Mitteilung indirekt erhalten, aufmerksamer sind als hier Anwesende, die sie direkt gehört haben.” Dann sprach er (s.a.s.): “Habe ich nicht (die Anweisung Allahs) deutlich übermittelt? Habe ich nicht (die Anweisung Allahs) deutlich übermittelt?” Wir sagten: Doch! Da sagte er (s.a.s.): “Oh Allah! Sei (mein) Zeuge!” (Al-Bukhari und Muslim)

(1) Der Monat Radschah wurde Radschah Mudar genannt, da der Mudar-Stamm diesen Monat besonders achtete.

Hadith 214: Abu Umama Iyas ibn Tha’laba al-Harithi (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Demjenigen, der einem Muslim sein Recht genommen hat, hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und das Paradies verwehrt.” Ein Anwesender fragte: Oh Gesandter Allahs! Gilt dies auch für Kleinigkeiten? Er (s.a.s.) sagte: “Auch wenn es nur das Stöckchen eines Busches (1) wäre.” (Muslim)

(1) Das heißt: ein Miswak-Hölzchen, Miswak ist eine Wurzel die zum Zähneputzen verwendet wird..

Hadith 215: Es berichtete ‘Adi ibn ‘Umaira (r), dass er den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen hörte: “Wenn wir einem von euch eine Aufgabe übertragen, und dieser eine Nadel oder etwas noch Geringeres vor uns verbirgt, so läuft dies auf Unterschlagung hinaus; und der Mensch wird am Tag des Gerichts ein solches Ding herstellen müssen.” Hierbei stand ein dunkelhäutiger Ansar, an den ich mich erinnere, als sähe ich ihn jetzt vor mir, auf und sagte: Oh Gesandter Allahs, erleichtere mir die Aufgabe, die mir gegeben wurde. Der Prophet (s.a.s.) fragte den Mann: “Was meinst du?” Der Mann sagte: Ich habe dich gerade dieses und jenes sagen hören. Da sagte er (s.a.s.): “Ich sage nochmals, wenn wir einem von euch eine Aufgabe übertragen, dann muss er für seine Arbeit voll Rechenschaft ablegen, im Großen wie im Kleinen. Was ihm erlaubt worden ist, mag er behalten, und was ihm verboten ist, soll er meiden.” (Muslim)

Hadith 216: ‘Umar ibn al-Khattab (r) erzählte: Während der Schlacht von Khaibar kamen einige Gefährten des Propheten (s.a.s.) und sagten: Der und der ist Märtyrer geworden und der und der ist Märtyrer geworden…, bis sie zu einem Mann kamen, und als sie sagten, der ist Märtyrer geworden, sagte der Prophet (s.a.s.): “Gewiss habe ich ihn im Höllenfeuer gesehen, wegen eines Umhangs, den er unterschlagen hat.” (Muslim)

Hadith 217: Es erzählte Abu Qatada al­ Harith ibn Rib’i (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) in einer Ansprache sagte, “dass der Dschihad auf dem Weg Allahs und der Glaube an Allah die höchsten Arten von Tugend seien.” Aus den Reihen der Zuhörer stand ein Mann auf und sagte: Oh Gesandter Allahs: Meinst du, dass meine ganzen Sünden gesühnt werden, wenn ich im Kampf um Allahs willen getötet werden sollte? Er (s.a.s.) antwortete: “Ja, wenn du getötet werden solltest um Allahs willen, wobei du gewissenhaft vorwärts marschierst, entschlossen kämpfst und die Belohnung Allahs (allein) erwartest, ohne zu fliehen.” Dann fragte der Gesandte Allahs (s.a.s.): “Was hattest du gemeint?” Der Mann sagte erneut: Meinst du, dass meine ganzen Sünden gesühnt werden, wenn ich im Kampf um Allahs willen getötet werden sollte? Er (s.a.s.) antwortete: “Ja, wenn du getötet werden solltest um Allahs willen, wobei du gewissenhaft vorwärts marschierst, entschlossen kämpfst, und die Belohnung Allahs (allein) erwartest, ohne zu fliehen. Außer, wenn du Schulden hast. Hiervon hat mich (der Engel) Gabriel in Kenntnis gesetzt.” (Muslim)

Hadith 218: Abu Huraira (r) überlieferte, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) seine Gefährten einst fragte: “Wisst ihr, wer wirklich völlig mittellos ist?” Sie antworteten: Völlig mittellos ist derjenige, der weder Geld noch Besitz hat. Daraufhin sagte er (s.a.s.): “Der Ärmste in meiner Gemeinschaft ist derjenige, der am Tag des Gerichts mit einer guten Anzahl von Gebeten und Fasten und Zakat erscheinen wird, doch hat er auch jemanden misshandelt, jemanden verunglimpft, die Waren einer anderen Person unterschlagen, jemanden getötet oder eine andere Person geschlagen. Dann wird dem Einen ein Teil seiner guten Taten gegeben, und dem Anderen ein Teil seiner guten Taten gegeben. Und wenn seine guten Taten vergeben sind, bevor er Rechenschaft abgelegt hat, dann werden die Sünden der anderen (ungerecht Behandelten) auf ihn übertragen, und er wird ins Höllenfeuer geworfen werden.” (Muslim)

Hadith 219: Es überlieferte Umm Salama (r), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Ich bin nur ein Mensch. Eure Streitereien kommen zur Entscheidung zu mir. Es ist gut möglich, dass einer von euch besser argumentieren kann als der andere und ich den Fall zu seinen Gunsten entscheide. Doch wenn ich zu Gunsten einer Person entscheide, die nicht im Recht ist, spreche ich ihr nur ein Stück vom Höllenfeuer zu.” (Al-Bukhari und Muslim)

Hadith 220: Ibn ‘Umar (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: “Ein Gläubiger befindet sich im Rahmen seiner Religion, solange er kein verbotenes Blut (1) vergossen hat.” (Al-Bukhari)

(1) Das heißt: solange er niemanden unrechtmäßig getötet hat.

Hadith 221: Khaula bint ‘Amir al­ Ansariya, die Witwe des Märtyrers Hamza (r) berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs (s.a.s.) sagen: “Diejenigen, die die Gelder Allahs (1) zu Unrecht ausgeben, sind am Tag des Gerichts für das Höllenfeuer bestimmt.” (Al-Bukhari)

(1) Das heißt: die Gelder der islamischen Gemeinde.