Religiöse Toleranz gegenüber Minderheiten

Der Islam erkennt die Rechte und die Religionsfreiheit von Minderheiten an.

Im Koran kommt dies u.a. in dem folgenden Koranvers zum Ausdruck:
„…Es gibt keinen Zwang im Glauben…“
(Koran, Sure 2, Vers 256)

Dieser Grundsatz garantiert, dass der Glaube an den Islam und seine Lebensweise niemandem aufgezwungen werden kann.

Nachdem der islamische Glauben vorgestellt worden ist, untersagt der Koran den Muslimen, ihre Mitmenschen zur Annahme zu zwingen.

Er versucht die Menschen auch nicht mit materiellen Argumenten zu überzeugen, so wie es in Afrika und Südamerika während der westlichen Kolonialisierung geschehen ist und z.T. auch heute noch passiert.

Der Prophet Muhammad (s.) verbot muslimischen Heeren, Kirchen oder Synagogen zu zerstören.

Der Kalif Omar erlaubte muslimischen Eroberern nicht einmal, in einer Kirche das islamische Gebet zu verrichten, um nicht die Gefühle der Christen zu verletzen.

Die Juden lebten im muslimischen Spanien friedlich mit den Muslimen zusammen, und ihr Gemeindeleben blühte auf, während sie im restlichen Europa verfolgt wurden. Sie betrachten diesen Teil ihrer Geschichte als das goldene Zeitalter.

Nichtmuslime haben in einem islamischen Staatssystem den Status von Schutzbefohlenen, die unter einem besonderen Schutz stehen.

So sagte der Gesandte (s.) Allahs (s.):
“Wer einem Schutzbefohlenen Leid zufügt, so bin ich sein Gegner. Und wessen Gegner ich bin, dessen Gegner werde ich am Tage der Auferstehung sein.”
(Überliefert von Al-Khatib über Ibn Mas’ud)

Auch sagte er (s.):
“Wer zu Unrecht einen Mu’ahid (Nichtmuslime, mit denen der Staat Verträge geschlossen hat) tötet, wird nicht den Duft des Paradieses vernehmen, obwohl sich sein Duft über eine Distanz von vierzig Reisejahren erstreckt.”
(Überliefert von Ahmed)