Peitschenhiebe

Abu Burada, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes zu sagen pflegte: “Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafmaß von Allah festgesetzt wurde.” (Bu)

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erließ gegen denjenigen, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, das Urteil, dass er aus der Gemeinde verbannt wurde und die Strafe (durch Peitschenhiebe) erhielt.” (Bu)

As-Saib Ibn Yazid berichtete: “Uns wurde gewöhnlich zu Lebzeiten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und zur Amtszeit von Abu Bakr und zu Beginn der Amtszeit im Kalifat von Umar, derjenige gebracht, der Alkohol getrunken hatte, und wir machten uns an ihn, schlugen ihn mit unseren Händen, Schuhen und Kleidungsstücken. Aber gegen Ende der Amtszeit von Umar, ließ er in einem solchen Fall mit vierzig Peitschenhieben bestrafen. Als aber die Leute immer unbändiger wurden und sich frevelhafter benahmen, bestrafte er sie mit achtzig Peitschenhieben.” (Bu)

Zaid Ibn Halid Ag-Guhanyy berichtete: “Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er die Strafe gegen denjenigen verhing, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, dass dieser einhundert Peitschenhiebe bekam und aus der Gemeinde für ein Jahr verbannt wurde. Und Urwa Ibn Az-Zubair berichtete, dass Umar Ibn Al-Hattab mit der Verbannung aus der Gemeinde bestrafte, und diese blieb als Sunna in Anwendung.” (Bu).

(siehe auch Steinigung).