Nachholen von Fasten

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wenn jemand vom Erbrechen überwältigt wird, so ist er dafür weder zum Nachholen noch zu einer Sühne verpflichtet. Wer aber das Erbrechen absichtlich (durch eigenen Finger oder sonstigen Gegenstand) hervorruft, der ist verpflichtet, das Fasten nachzuholen.” (Da, Dar, Ha, Hak, Hib, Ma, Ti).