Landwirtschaft

Aisa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wer ein Land urbar macht, das niemandem gehört, hat ein Vorrecht darauf.” Urwa erzählte, dass Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, während der Amtszeit seines Kalifats nach diesem Grundsatz in der Rechtsprechung so verfuhr.(Bu)

Ibn Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes gesagt hat: “Wenn die Menschen anfangen, mit ihrem Besitz zu geizen und den Handel als Tarnmittel zum Zinsnehmen missbrauchen; und wenn sie sich nur noch mit der Landwirtschaft beschäftigen und den Kampf auf dem Wege Allahs unterlassen, dann wird Allah sie mit einem Unglück heimsuchen, welches nicht eher von ihnen genommen wird, als bis sie zu ihrem Glauben zurückgekehrt sind.” (Da, Ha)

Ibn Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: “Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verfuhr mit den Bewohnern von Haibar in der Weise so, dass sie die Hälfte dessen abliefern sollten, was ihnen das überlassene Land an Ertrag aus Baumbestand und Ackerbau einbrachte.” (Bu)

Gabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Die Leute pflegten (die Ländereien) gegen ein Drittel, Viertel oder gegen die Hälfte des Ertrages zu kultivieren, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wer ein Land hat, der soll es selbst bestellen oder einem anderen ohne Gegenleistung geben; und wenn dieser das nicht tut, so soll er sein Land (trotzdem) behalten.«” (Bu).