Einleitung
Ihr Männer, seid gerecht zu den Frauen. Scheide dich nur als letzten Ausweg, wenn du fühlst, dass die Ehe aufgelöst werden muss. Vergewissere dich ganz genau, dass du mit der schwächeren Hälfte gerecht verfährst, und schütze die Interessen von ungeborenem und neugeborenem Leben. Lass die Frauen während der vorgeschriebenen Wartezeit in der gleichen Weise wie du selbst leben, entsprechend deinen Mitteln. Verärgere sie nicht. Versuche selbst dann eine Versöhnung herbeizuführen. Dies sind Allahs Gesetze, die befolgt werden müssen. Zuwiderhandlung ist strafbar.
O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasst sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, ob Allah danach etwas (Unvermutetes) geschehen lassen würde. (65:1)
65:1 – Dies sind klare Worte zu einer sehr tragischen und komplizierten Lage im Familienleben. Es geht nämlich um die Scheidung. Die Ansprache an den Propheten deutet daraufhin, dass die folgenden Regeln besonders wichtig sind, und dass die Gemeinschaft aufpassen muss, dass sie auch wirklich eingehalten werden. “Von allen erlaubten Dingen ist die Ehescheidung das, was Allah (t) am meisten verabscheut”. Dies sagt ein arabisches Sprichwort und nicht unser Prophet, wie manche irrtümlicherweise für einen Hadith halten. Allgemeine Regelungen bezüglich der Ehescheidung finden wir in 2:185, 222, 228-232, 236-237, 241; 4:35). Die Wartezeit beträgt, nachdem die Scheidung ausgesprochen wurde seitens des Ehemannes wie in Sura 2 festgelegt drei Menstruationen bzw. drei Kalendermonate oder bis zur Entbindung. Während dieser Zeit soll die Frau in der ehelichen Wohnung bleiben, es sei denn, dass sie eine offensichtliche Schändlichkeit begeht. Dazu gehören auch die Kosten für die Miete sowie für den Lebensunterhalt für sie und die Kinder. (vgl. ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: “Die Scheidung nach islamischem Recht”, Islamische Bibliothek; ferner 4:15).
Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen; und nehmt als Zeugen Leute von Billigkeit unter euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Dies ist eine Ermahnung für diejenigen, die an Allah und an den Jüngsten Tag glauben; und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg (65:2)
65:2-3 – Der Termin hier ist der Ablauf der vorgeschriebenen Wartefrist nach 65:1 (s. oben). Die Zeugen müssen nach islamischem Recht immer von gutem Leumund sein; denn von ihrer Aussage hängt das Schicksal von Menschen ab. Die Zuwiderhandlung ist für alle Beteiligten strafbar. Wenn die Bestrafung in dieser Welt aus irgendeinem Grund auch immer nicht möglich ist, so wird sie am Jüngsten Tag vollstreckt. (vgl. dazu 2:231) Abu Darr (r) berichtete: ”Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Ich kenne einen Vers, wenn die Menschen sich danach richten würden, so würde es ihnen genügen: >… und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet.<«“ (Ha, Ma) (vgl. ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: “Die Scheidung nach islamischem Recht”, Islamische Bibliothek).
und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet. Und wer auf Allah vertraut – für den ist Er sein Genüge. Wahrlich, Allah setzt durch, was Er will; siehe Allah hat für alles eine Bestimmung gemacht. (65:3)
Siehe 65:2
Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisst, dass) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. (65:4)
65:4-5 Normalerweise beträgt die Wartezeit drei Monatsregeln nach der Trennung der Ehepartner. Wenn es jedoch keine Menstruation gibt oder Zweifel darüber besteht, dann drei volle Kalendermonate. Innerhalb dieses Zeitraums wird es klar sein, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Und wenn dies der Fall ist, dann dauert die Wartezeit bis nach der Geburt des Kindes. (vgl. dazu 2:228; ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: “Die Scheidung nach islamischem Recht”, Islamische Bibliothek).
Das ist Allahs Befehl, den Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet – Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm einen würdigen Lohn geben. (65:5)
Siehe 65:4
Lasst sie wohnen, wo ihr wohnt, gemäß euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und wenn sie (das Kind) für euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht gütig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) für den (Vater) stillen. (65:6)
65:6-7 – Frauen, die sich in der Regel um Kinder und Haushalt gekümmert haben, stehen meisten nach der Scheidung auf wackeligem Boden. Hier sorgt der Qur’an für gütige und würdige Behandlung der Frauen, um Armut und Mangel an Hygiene vorzubeugen. Hier macht Allah (t) das Stillen nicht zur Pflicht der Mutter ohne Gegenlohn, damit sie körperlich nicht “ausgelaugt” wird. Mit der Offenbarung dieses Verses seit mehr als 1400 ist die Vorschrift von “Stillgeld”, die heutzutage in den hochentwickelten Ländern praktiziert wird, zum ersten Mal entstanden. Wenn die Mutter keine Milch hat, krank ist oder bei ihr andere Umstände eintreten, die es ihr unmöglich machen, auf natürliche Weise für ihr Kind zu sorgen, dann ist der Vater verpflichtet, auf seine Kosten eine Stillamme für sein Kind zu bestellen und die Mutter des Kindes wird nicht für diese Kosten anbelangt, auch dann wenn sie vermögend ist, es sei denn, sie tut dies freiwillig ihrem Kind zuliebe (vgl. dazu 2:233).
65:6-7 – ”Mangelernährung ist das Ergebnis der Armut, schlechter hygienischer Verhältnisse, fehlender Gesundheitseinrichtungen und der Diskriminierung von Frauen. So mussten z.B. im südlichen Asien Schwangere bis zur Geburt hart arbeiten; viele werdende Mütter litten unter Untergewicht und Eisenmangel. Unicef sieht darin eine wesentliche Ursache für die hohe Zahl mangelernährter Kinder in dieser Weltregion.“ (FAZ Nr. 293/97).
Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen. (65:7)
Siehe 65:6
Und so manche Stadt widersetzte sich dem Befehl ihres Herrn und Seiner Gesandten, und Wir zogen sie streng zur Rechenschaft und bestraften sie mit grässlicher Strafe! (65:8)
65:8-10 – Völker, die das göttliche Gesetz für den Schutz von Ehe und Familie missachteten, gingen in dieser Welt unter und erwarten im Jenseits ihre Strafe. Diese Lehre bezieht sich nicht nur auf Individuen, sondern auch auf das ganze Kollektivwesen der Allgemeinheit. Infolgedessen ist die Gemeinschaft aufgefordert, diese Religion samt ihren Regeln zu verwirklichen. Wenn sie diese Regeln missachtet, setzt sie sich der Strafe aus, welche die früheren Städte traf, die sich den Geboten Allahs widersetzten. Diese Warnung ist insbesondere an die Adresse der Männer gerichtet, die nicht dafür sorgen, dass die Frauen in der muslimischen Gemeinschaft zu ihren gottgegebenen Rechten kommen. (ÜB) (vgl. dazu 64:5).
So kostete sie die bösen Folgen ihres Betragens, und am Ende ihres Betragens stand ein Verlust. (65:9)
Siehe 65:8
Allah hat für sie eine strenge Strafe bereitet; so fürchtet Allah, o ihr Leute von Verstand, die ihr glaubt. Allah hat euch wahrlich eine Ermahnung herniedergesandt (65:10)
Siehe 65:8
, einen Gesandten, der euch die deutlichen Verse Allahs verliest, auf dass er jene, die glauben und gute Werke tun, aus den Finsternissen ans Licht führe. Und den, der an Allah glaubt und recht handelt, wird Er in Gärten führen, durch die Bäche fließen, worin (er) auf ewig verweilen wird. Allah hat ihm wahrlich eine treffliche Versorgung gewährt. (65:11)
65:11 – Die Führung aus den Finsternissen ans Licht ist nur durch die Befolgung der Gebote des Qur’an möglich (vgl. dazu 24:40). Demnach sind die Muslime verpflichtet, danach zu leben und dem Gesetz entsprechend zu handeln; denn der Muslim ist – gemäß einer Aussage des Propheten (a.s.s.) – “ein schreitender Qur’an auf Erden.” ‘A’ischa, Gattin des Propheten, wurde einmal nach dem Charakter ihres Mannes gefragt, und sie sagte – ihn mit wenigen Worten beschreibend: ”Sein Charakter ist der Qur’an.“ (vgl. ferner 2:257).
Allah ist es, Der sieben Himmel erschuf und von der Erde die gleiche Anzahl. Der Befehl steigt zwischen ihnen herab, auf dass ihr erfahren mögt, dass Allah über alle Dinge Macht hat und dass Allahs Wissen alle Dinge umfasst. (65:12)
65:12 – Die Zahl der sieben Himmel wird im Qur’an hier an dieser Stelle und an weiteren sieben Stellen betont (vgl. 2:29; 17:44; 23:17; 23:86; 41:12; 67:3; 71:15). Allah, Der die Gesetze für Seine Diener zugrunde gelegt hat (wie z.B. hier die Scheidungsvorschriften) verkündet zum Ende dieser segensreichen Sura, dass Er es ist, Der die gewaltigen sieben Himmel erschuf. Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte erfahren wir durch die Offenbarung des Qur’an seit mehr als 1400 Jahren, dass unsere Erde in sieben Exemplaren ihrer Art existiert. Demnach haben wir den klaren Hinweis darauf, dass es auch Leben auf anderen Himmelskörpern irgendwo in einem oder mehreren dieser Himmel gibt. (vgl. dazu 23:17; 42:29). So gepriesen sei Allah der beste Schöpfer und Kenner des Offenbaren und des Verborgenen.