Koran, Sure 70, Vers 32

Koranübersetzung:
Und die, die mit dem ihnen anvertrauten Gut redlich umgehen und erfüllen, wozu sie sich verpflichtet haben

Erläuterung:
70:30-35 – Der Besitz von Sklavinnen darf nur aus rechtmäßigem Grund entstehen (vgl. dazu 4:25; 5:1; 23:5-7; 47:4-5). Die anderen lobenswerten Handlungsweisen gehören zu den Eigenschaften, die den Gläubigen die Absetzung der schmerzhaften Strafe ersparen.

Arabischer Originaltext:
وَٱلَّذِينَ هُمۡ لِأَمَٰنَٰتِهِمۡ وَعَهۡدِهِمۡ رَٰعُونَ


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