Koran, Sure 1, Vers 4

Koranübersetzung:
,dem Herrscher am Tage des Gerichts!

Erläuterung:
1:4 – Im vierten Vers lernen wir eine weitere Eigenschaft Allāhs kennen: Er ist der König und Richter am Tage des Jüngsten Gerichts. “Māliki yaumi-d-dīn” heißt wörtlich: “dem Herrscher des Tages der Religion”; gemeint ist damit der Jüngste Tag; denn an ihm offenbart sich ein wesentliches Kriterium der islamischen Lehre, an das der Muslim glaubt: Am Jüngsten Tag wird klar, dass die Religion vor Allāh (t) Islam heißt; dann wird darüber gerichtet werden, was der Mensch für oder gegen die Religion Allāhs getan hat. An jenem Tag, dessen Datum nur Allāh (t) kennt, endet jede Macht des Menschen, die er auf Erden hatte, und an jenem Tag gilt nur das Wort Allāhs. In 82:19 heißt es hinsichtlich des Jüngsten Tages: An jenem Tag wird keine Seele etwas für eine andere Seele zu tun vermögen; und der Befehl an jenem Tage steht (einzig) Allāh zu.“ Obwohl wir bereits aus dem zweiten Vers der Al-Fātiḥa erfahren haben, dass Allāh (t) der Herr des Diesseits und des Jenseits und somit auch des Jüngsten Gerichts ist, wird in diesem Vers Seine Herrschaft am Tage des Jüngsten Gerichts noch einmal gesondert angesprochen, um die Menschen auf das unausweichliche Ereignis des Gerichts hinzuweisen und um ihnen zu vergegenwärtigen, dass es für all unsere Taten eine Vergeltung gibt und ein Urteil, gegen das wir keinerlei Einspruchsrecht haben.

Arabischer Originaltext:
مَٰلِكِ يَوۡمِ ٱلدِّينِ


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