Horten

Horten

ist nach dem folgenden Quran-Vers verboten.

“O ihr, die ihr glaubt, wahrlich, viele der Schriftgelehrten und Mönche verzehren das Gut der Menschen zu Unrecht und wenden sie von Allahs Weg ab. Und jenen, die Gold und Silber horten und es nicht für Allahs Weg verwenden – ihnen verheiße schmerzliche Strafe. An dem Tage, da es (Gold und Silber) im Feuer der Gahannam glühend gemacht wird und ihre Stirnen und ihre Seiten und ihre Rücken damit gebrandmarkt werden (wird ihnen gesagt):

»Dies ist, was ihr für euch selbst gehortet habt; kostet nun, was ihr zu horten pflegtet.« (9:34-35).

In der Sunna finden wir darüber u.a. folgenden Wortlaut:
‘Uqba berichtete: “Ich verrichtete das Nachmittagsgebet in Al-Madina hinter dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und es geschah dann, dass er nach dem Tasrim schnell aufstand und schreitend zwischen den Leuten in Richtung einiger Gemächer seiner Frauen ging. Die Leute waren auf Grund seiner Hast sehr Goldspänen bei uns befindet, und ich war darüber besorgt, dass ich mich nicht darum kümmern konnte, und somit habe ich veranlasst, dass diese (unter die Armen) verteilt werden.«” (Bu)

Und Asma’ Bint Abi Bakr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass sie zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam, und er zu ihr sagte:
“Horte nichts, damit Allah von dir nichts zurückhält. Komme (anderen) entgegen und gib das, was immer du zu geben vermagst!” (Bu)

Zurückgelegte Geldsummen zur Begegnung einer bevorstehenden Not oder zur Tilgung von Schulden gelten im Islam nicht als Horten.