Aisa berichtete: “Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte – wenn er sich im Ganaba -Zustand zum Schlafen legen wollte – seinen Genitalbereich zu waschen und den Wudu vorzunehmen.” (Bu).
Abu Qatada berichtete von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagte: “Wenn einer von euch trinkt, soll er nicht ins Gefäß atmen, und wenn einer von euch uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand abreiben, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun.” (Bu).
Abu Said Al-Hudryy berichtete: “Ich hörte vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, dass er das Trinken aus einem (gemeinschaftlichen) Wasserbehälter verbot.” (Bu).
Abu Salama berichtete: “Ich fragte Aisa, ob der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sich zum Schlafen hinlegte, wenn er sich im Ganaba -Zustand befand, und sie antwortete: »Ja, und er tat es, nachdem er den Wudu vorgenommen hatte.«” (Bu).
Maimuna, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete: “Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wusch sich genauso wie für das Gebet, mit Ausnahme seiner beiden Füße; danach wusch er seinen Genitalbereich und säuberte ihn gründlich; dann goss er reichlich Wasser über sich, rückte etwas von der Stelle und wusch seine beiden Füße. Das war seine Gesamtwaschung (Gusl) nach dem Geschlechtsverkehr.” (Bu).
Qatada berichtete von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wenn einer von euch trinkt, soll er nicht ins Trinkgefäß atmen, und wenn er zu seiner Notdurft austritt, soll er nicht sein Glied mit der Rechten berühren, und das Abputzen soll ebenfalls nicht mit seiner Rechten vorgenommen werden.” (Bu).
(siehe auch Reinheit).