Augenverletzung

Abu Huraira berichtete: “Abu-l-Qasim, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein Auge ausschlägst, machst du dich deswegen nicht strafbar.«” (Bu).