Erbschaft

Gabir Ibn Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Ich war krank, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und Abu Bakr statteten mir einen Krankenbesuch ab. Sie kamen zu Fuß zu mir, als ich bewusstlos da lag. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, wusch sich für das Gebet und goss das Wasser von ihm auf mich; da kam ich wieder zu Bewusstsein und sagte: »O Gesandter Allahs, wie soll ich mit meinem Vermögen verfahren? Wie soll ich darüber entscheiden?« Er gab mir keine Antwort (und diese blieb solange aus), bis der Koran-Vers (4:7ff.) über die Erbschaft offenbart wurde.” (Bu).

Abdullah berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Der eigenen Tochter gehört die Hälfte (des Nachlasses), und der Tochter des Sohnes gehört ein Sechstel davon. Was danach übrigbleibt gehört der Schwester.” (Bu).

Al-Bara, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Der zuletzt offenbarte Koran-Vers ist am Schluss der (vierten) Sura An-Nisa, in der Allah sagt: >Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft… <” (Bu).

Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Sorgt dafür, dass die Erbschaftsanteile ihren Anspruchsberechtigten abgegeben werden. Was danach übrigbleibt, gehört dem nächsten männlichen Verwandten.” (Bu).

Usama Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Der Muslim beerbt nicht den Ungläubigen, und der Ungläubige (beerbt) nicht den Muslim!” (Bu).