Erben

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Es gibt keinen unter den Gläubigen, dem ich nicht am allernächsten stehe, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. Leset, wenn ihr wollt: >Der Prophet steht den Gläubigen näher als sie sich selber…< (Koran 33:6). Wer also von den Gläubigen stirbt und Vermögen hinterlässt, so geht dieses an seine gesetzlichen Erben, gleichwohl wer sie sind. Wer aber Schulden oder Bedürftige hinterlässt, so sollen diese zu mir kommen; denn ich stehe ihnen am allernächsten.” (Bu, Mu).

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wer (nach seinem Tod) Vermögen hinterlässt, so geht dieses an seine Erben. Wer aber Unterhaltsbedürftige hinterlässt, so übernehmen wir (Muslime) deren Versorgung.” (Bu).

(siehe auch Erbschaft).