Eigentumsrecht

Der Islam gibt der Frau das Recht auf Eigentum und Erbschaft, welches sie nie zuvor hatte; er spricht ihr als vollwertigem Menschen vor Allah (t) Rechte und Pflichten auch bezüglich des Eigentums zu.

Die Frau darf uneingeschränkt Vermögen haben, ohne dabei verpflichtet zu sein, den Lebensunterhalt für die Familie zu bestreiten. Das Vermögen der Frau beeinflusst in keiner Weise die Verpflichtung des Ehemannes für ihre Versorgung.

Die Frau im Islam hat das Recht, ihr Vermögen ohne Einmischung ihres Mannes zu verwalten, wie sie will; es sei denn sie wird freiwillig eine solche auf Grund des gegenseitigen Vertrauens erlauben. Gütergemeinschaft im Sinne des deutschen Rechts ist nur dann möglich, wenn die Ehefrau als Geschäftspartnerin ihres Ehemannes in Erscheinung tritt.