Ehrenmorde sind kulturell bedingt und haben ihren Ursprung nicht im Islam. Der Islam unterscheidet nicht zwischen der Ehre einer Frau und der eines Mannes.
Beiden Geschlechtern ist es geboten, Geschlechtsverkehr nur in einer islamisch legitimierten Ehe auszuführen. Die Unzucht ist also sowohl dem Mann als auch der Frau nicht erlaubt.
Alle Strafen im Islam, dazu gehört auch die Strafe für Unzucht, können nur durch ein islamisches Gericht entschieden und durch die Organe eines Staates vollzogen werden.
Bestrafungen durch Verwandte oder andere Individuen sind grundsätzlich nicht erlaubt.