Ehemann

Umm Habiba berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Einer muslimischen Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme beim Tod ihres Mannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.” (Bu).

Umm Atiyya berichtete: “Uns (Frauen) war es (von dem Propheten) verboten, länger als drei Tage um jemanden zu trauern, es sei denn, es handelte sich um den verstorbenen Ehemann, um den die Trauer vier Monate und zehn Tage dauern soll. Ferner, dass wir während der Trauerzeit weder Kühl noch Parfüm benutzen, farbige Kleidung tragen durften, außer weißer Kleidung, die durch Batik-Färbung grüne oder schwarze Flecken hatte. Uns wurde nur (im Trauerfall) erlaubt, bei der Körperreinigung nach Beendigung der Monatsregel, etwas Kampfer oder Weihrauch zu benutzen. Ferner wurde uns die Teilnahme an einem Trauerzug untersagt.” (Bu).

Zainab Bint Abi Salama berichtete: “Ich trat bei Umm Habiba, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, ein, und sie sagte: »Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: >Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.<« Ich trat dann bei Zainab Bint Gahs ein, als ihr Bruder starb, und sah, dass sie sich Parfüm bringen ließ, etwas davon benutzte und sagte: »Ich brauche mich nicht zu parfümieren; es geht nur darum, dass ich den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen hörte, als er auf dem Podest stand: >Es ist einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tage zu trauern, mit Ausnahme des eigenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll.<«” (Bu).