Und vollendet den Hadschdsch und die ‘Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leichtfällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die ‘Umra mit dem Hadschdsch vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leichtfällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hadschdsch fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisst, dass Allah streng ist im Strafen. (2:196)
Gütige Rede und Verzeihung sind besser als ein Almosen, dem ein Übel folgt; und Allah ist Reich und Milde. (2:263)
O ihr, die ihr glaubt, vereitelt nicht eure Almosen durch Vorhaltungen und Ungemach, gleich dem, der sein Gut ausgibt, um von den Leuten gesehen zu werden, und nicht an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das Gleichnis dessen ist das Gleichnis eines Felsens mit Erdreich darüber, und es trifft ihn ein Platzregen und lässt ihn hart. Sie richten nichts aus mit ihrem Verdienst; denn Allah leitet nicht die ungläubigen Leute. (2:264)
Wenn ihr Almosen offenkundig gebt, so ist es angenehm, und wenn ihr sie verbergt und sie den Armen gebt, so ist es besser für euch und sühnt eure Missetaten. Und Allah ist eures Tuns kundig. (2:271)
Allah wird den Zins dahinschwinden lassen und die Mildtätigkeit vermehren. Und Allah liebt keinen, der ein hartnäckiger Ungläubiger und Übeltäter ist. (2:276)
Nichts Gutes ist in vielen ihrer Besprechungen, es sei denn in solchen, die zur Mildtätigkeit oder zur Güte oder zum Friedenstiften unter den Menschen ermahnen. Und wer das im Trachten nach Allahs Wohlgefallen tut, dem werden Wir einen großen Lohn geben. (4:114)
Unter ihnen sind jene, die dir wegen der Almosen Vorwürfe machen. Erhalten sie welche, so sind sie zufrieden; erhalten sie aber keine, siehe, dann sind sie verdrossen. (9:58)
Wahrlich, die Almosen sind nur für die Armen und Bedürftigen und für die mit der Verwaltung (der Almosen) Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, und für die (Befreiung von) Sklaven und für die Schuldner, und für die Sache Allahs und für den Sohn des Weges; (dies ist) eine Vorschrift von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (9:60)
Diejenigen, die jene Gläubigen schelten, die freiwillig Almosen geben, wie auch jene, die nichts (zu geben) finden als ihre eigene Leistung, und sie deswegen verhöhnen, denen wird Allah ihren Hohn vergelten, und ihnen wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (9:79)
Nimm Almosen von ihrem Vermögen, auf dass du sie dadurch reinigen und läutern mögest. Und bete für sie; denn dein Gebet verschafft ihnen Beruhigung. Und Allah ist Allhörend, Allwissend. (9:103)
Wissen sie denn nicht, dass es Allah allein ist, Der von Seinen Dienern Reue annimmt und Almosen entgegennimmt, und dass Allah der Allvergebende, der Barmherzige ist? (9:104)
O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch mit dem Gesandten vertraulich beraten wollt, so schickt eurer vertraulichen Beratung Almosen (für die Armen) voraus. Das ist besser für euch und lauterer. Wenn ihr aber nicht (die Möglichkeit dazu) findet, dann ist Allah wahrlich Allverzeihend, Barmherzig. (58:12)
Seid ihr wegen des Gebens von Almosen vor eurer vertraulichen Beratung besorgt? Nun denn, wenn ihr es nicht tut und Allah euch in Seine Barmherzigkeit aufnimmt, dann verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Und Allah ist dessen wohl kundig, was ihr tut. (58:13)
(–> Zakah)