Moscheebesuch

Das Freitagsgebet in der Moschee zu verrichten ist für Männer eine Pflicht, außer wenn sie reisen, krank sind usw., während es der Frau freisteht und Männer sie lt. Sunna nicht abhalten dürfen, in die Moschee zu gehen.

Es wird der Frau zwar empfohlen, zu Hause zu beten, aber der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte den Männern, den Frauen nicht zu verbieten, in der Moschee zu beten.

Salim Ibn ‘Abdullah berichtete von seinem Vater, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wenn die Ehefrau eines von euch um Erlaubnis bittet (in die Moschee zu gehen), soll er sie nicht daran hindern!” (Bu)

Und Ibn ‘Umar berichtete: “Eine von ‘Umars Frauen pflegte das Morgengebet und das Nachtgebet mit der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten. Dies wurde ihr von den anderen wie folgt vorgehalten: »Warum gehst du (aus deiner Wohnung) hinaus, wo du doch weißt, dass ‘Umar dies nicht mag, und dass er eifersüchtig ist?« Sie erwiderte: »Was hält ihn davon ab, es mir zu verbieten?« Darauf wurde ihr gesagt: »Er (‘Umar) hält sich deshalb zurück, weil der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: >Verbietet den Dienerinnen Allahs nicht, dass sie in die Moscheen Allahs gehen l<«” (Bu)

‘A’isa (r) berichtete: “Die gläubigen Frauen pflegten mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, an der Verrichtung des Morgengebets (Fagr) teilzunehmen; sie waren in ihre Tücher gehüllt, und wenn sie nach Beendigung des Gebets nach Hause gingen, wurden sie wegen der herrschenden Dunkelheit von keinem erkannt.” (Bu)

siehe —-> Knoblauch.