Das Gebot der gütigen Behandlung der Eltern in Qur`an und Sunna bezieht sich auf beide Elternteile. Der Mutter jedoch wird diesbezüglich ein Vorrang eingeräumt (vgl. Qur`an 31:14-15).
Durch einen Hadith des Propheten (a.s.s.) wurde die Stellung der Mutter folgendermaßen herausgestellt: Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
“Ein Mann kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte: »O Gesandter Allahs, wer hat am meisten Anspruch auf meine gütige Kameradschaftlichkeit?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter!« Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Deine Mutter! « Der Mann fragte weiter: »Wer sonst?« Der Prophet sagte: »Dann dein Vater.«” (Bu)
Die Gegner des Islam können von dieser Erklärung einen Beweis dafür herleiten, dass die Frau im Islam doch eine würdigere Stellung hat als sie vermuten.
siehe —-> Einsatz für die Eltern, Eltern.