Abtrünnige

Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah >(=la ilaha illa-llah)< darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.” (Bu).

Abu Darr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: “Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: »Wer sich von der Gemeinschaft (der Muslime) um eine Handspanne entfernt, der hat in der Tat den Bund des Islam von seinem Nacken abgeworfen.«” (Ha).

Ibn Abbas berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Wer von seinem Amir (Führer) etwas erlebt, das ihm zuwider ist, soll sich gedulden; denn wer sich von der Führungsmacht um eine Handbreite distanziert (und stirbt), der stirbt im Zustand des Brauchtums der Gahilyya!” (Bu).

Von Ibn Masud, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: “Das Blut eines Muslims (zu vergießen) ist nicht erlaubt, außer in einem dieser drei (Fälle): (im Fall) des verheirateten Ehebrechers, (im Fall von) Leben um Leben, und (im Fall) desjenigen, der seinen Glauben verlässt und sich von der Gemeinschaft trennt.” (Bu, Mu).

Gabir Ibn Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes zu Kab Ibn Ugra sagte: “Allah möge dich vor der Herrschaft der Toren schützen!” Kab sagte: “Was ist die Herrschaft der Toren?” Der Prophet sagte: “Leute, die nach mir kommen und weder meine Leitung noch meine Sunna befolgen. Und diejenigen, die Lügen dieser Leute glauben und ihnen bei der Ausübung ihrer Ungerechtigkeit helfen, gehören nicht zu mir, noch gehöre ich zu ihnen, und sie werden auch nicht meinen Haud erreichen.” (Ha, Na).